unbefugt
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unbefugt (Deutsch)
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unbefugt | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:unbefugt |
Worttrennung:
- un·be·fugt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈʊnbəˌfuːkt]
- Hörbeispiele: unbefugt (Info)
Bedeutungen:
- [1] keine Befugnis, kein Recht, keine Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Synonyme:
- [1] unberechtigt
Gegenwörter:
- [1] befugt
Beispiele:
- [1] In Paragraf 36 des Waffengesetzes heißt es nämlich: "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] keine Befugnis, kein Recht, keine Bevollmächtigung zu etwas besitzend
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „unbefugt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „unbefugt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „unbefugt“
- [1] The Free Dictionary „unbefugt“
Quellen: