Teilhaberin
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Teilhaberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Teilhaberin | die Teilhaberinnen |
Genitiv | der Teilhaberin | der Teilhaberinnen |
Dativ | der Teilhaberin | den Teilhaberinnen |
Akkusativ | die Teilhaberin | die Teilhaberinnen |
Worttrennung:
- Teil·ha·be·rin, Plural: Teil·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈtaɪ̯lˌhaːbəʁɪn]
- Hörbeispiele: Teilhaberin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: weibliche Person, die einen Anteil an einer geschäftlichen Unternehmung besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Teilhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Gesellschafterin, Mitbesitzerin, Miteigentümerin, Mitgesellschafterin, Mitinhaberin, Partnerin, Sozia
Männliche Wortformen:
- [1] Teilhaber
Beispiele:
- [1] Es ist ein reines Familienunternehmen, Teilhaberinnen sind die Mutter und die Oma, Silvia selbst ist die Geschäftsführerin..
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] stille Teilhaberin
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Teilhaberin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilhaberin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Teilhaberin“
- [1] The Free Dictionary „Teilhaberin“
- [1] Duden online „Teilhaberin“