Anbieterin
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Anbieterin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Anbieterin | die Anbieterinnen |
Genitiv | der Anbieterin | der Anbieterinnen |
Dativ | der Anbieterin | den Anbieterinnen |
Akkusativ | die Anbieterin | die Anbieterinnen |
Worttrennung:
- An·bie·te·rin, Plural: An·bie·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈanˌbiːtəʁɪn]
- Hörbeispiele: Anbieterin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: weibliche Person, die etwas anbietet; Person, die eine Ware oder Dienstleistung gegen Bezahlung zur Verfügung stellt
Männliche Wortformen:
- [1] Anbieter
Unterbegriffe:
- [1] Dienstanbieterin, Diensteanbieterin, Fondsanbieterin, Komplettanbieterin, Leistungsanbieterin, Mobilfunkanbieterin, Mobilitätsanbieterin, Softwareanbieterin, Stromanbieterin, Systemanbieterin, Telekommunikationsanbieterin, Wettanbieterin
- [1] Providerin
- [1] Entertainerin, Handelsvertreterin, Händlerin, Marktfrau, Prostituierte, Verkäuferin, Werbefachfrau, Werberin
Beispiele:
- [1] Lächerliche 12,73 Euro war das Kerlchen der Welt schließlich wert. Und das, obwohl die Anbieterin hinzugefügt hatte: „Werft einen Blick auf meine anderen Auktionen, so könnt ihr Porto sparen!“[1]
- [1] Prostitution wird hoffentlich ein anerkannter Beruf sein. Kein sittenwidriges Geschäft mehr, sondern eine Dienstleistung mit gewissen Rechten auch für die Anbieterin.[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anbieterin“
Quellen:
- ↑ Bernd Graff: Internet "Biete Ex-Freund + Bier". Internet. In: sueddeutsche.de. 19. April 2006, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 3. Juni 2012) .
- ↑ Alter Beruf mit Zukunft. In: Zeit Online. Nummer 01/1999, 30. Dezember 1998, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 3. Juni 2012) .