Geiselbacher Forst (Geiselbach)

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Begründung: als Gemarkungsteil nicht relevant. --Freak-Line-Community (Diskussion I Beiträge) 04:43, 27. Dez. 2024 (CET)

Geiselbacher Forst
Gemeinde Geiselbach
Koordinaten: 50° 8′ N, 9° 12′ OKoordinaten: 50° 8′ 14″ N, 9° 12′ 30″ O
Höhe: 206–387 m ü. NHN
Einwohner: 0
Blick auf den Vorderen Gleisberg in der Gemarkung Geiselbacher Forst
Blick auf den Vorderen Gleisberg in der Gemarkung Geiselbacher Forst
Lage der Gemarkung Geiselbacher Forst (oben) innerhalb des Gemeindegebietes von Geselbach

Geiselbacher Forst ist eine unbewohnte Gemarkung in der Gemeinde Geiselbach im Landkreis Aschaffenburg in Bayern. Sie ging großteils aus dem am 1. Januar 2015 aufgelösten gemeindefreien Gebiet Geiselbacher Forst hervor und ist nicht mit der naheliegenden, gleichnamigen, ebenfalls unbewohnten Gemarkung Geiselbacher Forst der Gemeinde Westerngrund zu verwechseln.

Die fast vollständig bewaldete Gemarkung Geiselbacher Forst liegt im Norden des Gemeindegebietes von Geiselbach und grenzt an Hessen (Gemeinden Freigericht und Linsengericht). Markante Berge, die auf dem Gebiet der Gemarkung liegen, sind Kreuzberg (388 m), Vorderer Gleisberg (352 m) und Hinterer Gleisberg (336 m), Rochusberg (333 m).[1]

Nachbargemarkungen

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Folgende Gemarkungen grenzen an die unbewohnte Gemarkung Geiselbacher Forst:[1]

Horbach und Großenhausen
Neuses Kompassrose, die auf Nachbargemeinden zeigt Gemarkung
Geiselbacher Forst
(zu Westerngrund)
Geiselbach

Bereits vor Auflösung des gemeindefreien Gebietes bestand innerhalb der Gemeinde Geiselbach die Gemarkung Geiselbacher Forst. Es waren zwei Exklaven beim Judenbrunnen und im Tal des Näßlichbachs. Das ehemalige gemeindefreie Gebiet Geiselbacher Forst wurde zum Stichtag der Auflösung geteilt und den Kommunen Westerngrund und Geiselbach zugewiesen. Als Grenze wurde die Ostseite der Staatsstraße 2306 festgelegt. Die Flächen der jeweiligen Gemeinden wurden dadurch vergrößert. Das an Westerngrund angegliederte Teilstück ging in der neuen Gemarkung Geiselbacher Forst auf. Der an Geiselbach abgetretene Teil wurde dort der bereits bestehenden und unbewohnten Gemarkung Geiselbacher Forst zugeordnet und die beiden Gemarkungsteile mit dem jeweiligen Namen vereinigt.

Einzelnachweise

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  1. a b BayernAtlas der Bayerischen Staatsregierung (Hinweise)