Rezension über:

Marietta Horster: Bauinschriften römischer Kaiser. Untersuchungen zu Inschriftenpraxis und Bautätigkeit in Städten des westlichen Imperium Romanum in der Zeit des Prinzipats (= Historia; Bd. 157), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2001, X + 496 S., ISBN 978-3-515-07951-8, EUR 97,00
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Rezension von:
Christian Witschel
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München
Redaktionelle Betreuung:
Peter Helmberger
Empfohlene Zitierweise:
Christian Witschel: Rezension von: Marietta Horster: Bauinschriften römischer Kaiser. Untersuchungen zu Inschriftenpraxis und Bautätigkeit in Städten des westlichen Imperium Romanum in der Zeit des Prinzipats, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2001, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 10 [15.10.2004], URL: https://www.sehepunkte.de
/2004/10/2949.html


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Marietta Horster: Bauinschriften römischer Kaiser

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In der Zeit zwischen circa 50 vor und 230 nach Christus wurden überall im Römischen Reich ständig neue Bauten errichtet oder ältere restauriert, und zwar weit über das eigentlich 'notwendige' Maß hinaus. Davon kann man sich bei jedem Gang durch eine beliebige römische Ruinenstätte leicht selbst überzeugen. Es gehört darum zu einer der wichtigsten Aufgaben der altertumswissenschaftlichen Forschung herauszufinden, in welchen (regionalen) Rhythmen dieser Bauboom ablief, wer hierfür jeweils verantwortlich zeichnete, woher die dazu benötigten Mittel kamen und wie die Bauplanung und -ausführung im Einzelnen ablief.

Für eine Beantwortung dieser Fragen stehen verschiedene Quellengruppen zur Verfügung, denen jedoch ein unterschiedlicher Aussagewert zukommt: Während die literarischen Beschreibungen von Bauprojekten häufig tendenziös verzerrt oder in hohem Maße selektiv sind und sich dabei vor allem auf das Geschehen in der Stadt Rom konzentrieren, können die zahlreich erhaltenen Überreste römischer Bauten oft keine Auskunft mehr darüber geben, wer sie wann und unter welchen Umständen errichtet hat. Gerade bei der Untersuchung der oben angesprochenen Problemkreise bietet sich deswegen ein Studium der im Imperium Romanum weit verbreiteten Inschriften an, wobei naturgemäß die Gattung der Bauinschriften ein besonderes Interesse beanspruchen kann. Es nimmt darum nicht Wunder, dass in den letzten Jahren zahlreiche Arbeiten vorgelegt worden sind, die durch eine Sammlung entsprechender epigrafischer Zeugnisse die Bautätigkeit in einzelnen Regionen oder unter der Regierung bestimmter Herrscher nachzuzeichnen versucht haben. Eine zentrale Frage, die im Rahmen solcher Studien immer wieder angeschnitten wurde, ist dabei die nach der Rolle, die der Kaiser als Mittelpunkt der römischen Welt bei diesen Bauaktivitäten gespielt hat. Untersucht wird vor allem, inwieweit es so etwas wie einzelne kaiserliche Bauprogramme oder gar eine umfassende kaiserliche 'Baupolitik' gegeben hat, sei es nun zur Verbesserung der reichsweiten Infrastruktur, zur gezielten Förderung bestimmter Städte beziehungsweise Reichsteile oder aber zur zentral gelenkten Verbreitung der kaiserlichen Repräsentation mittels einer 'Baupropaganda'.

In diesen Rahmen ist die wichtige Studie von Marietta Horster einzuordnen, die eine überarbeitete Fassung ihrer 1995 in Köln eingereichten Dissertation darstellt. Sie behandelt die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen dem Kaiser und den Städten Italiens sowie der Provinzen des Imperium Romanum auf dem Sektor des Bauwesens darstellte und welche Rolle hierbei die kaiserlichen Baustiftungen spielten. Ihren Untersuchungsgegenstand bilden dabei aus den oben genannten Gründen in erster Linie Bau- und sonstige Inschriften, die von entsprechenden Aktivitäten der Herrscher berichten. Aus dem gewählten Thema, aber auch aus der Tatsache, dass das Material für das gesamte Reich beinahe unüberschaubar ist, ergeben sich die Einschränkungen, die Horster zumindest bei der systematischen Aufarbeitung der epigrafischen Zeugnisse vorgenommen hat (6 f.): Nicht gesammelt wurden die Inschriften der Stadt Rom und des griechischen Ostens, solche aus dem militärischen Bereich sowie die Meilensteine. Horster kennt aber auch dieses Material sehr gut, und so zitiert sie zahlreiche stadtrömische, griechische oder militärische Tituli als Vergleichsbeispiele.

Auf eine kurze Einleitung (1-9) folgt in Kapitel I eine umfassende Analyse des Formulars kaiserlicher Bauinschriften, wobei die einzelnen Bestandteile solcher Tituli getrennt voneinander abgehandelt werden (10-98). Kapitel II behandelt die Belege für eine kaiserliche Bautätigkeit in anderen Inschriftengattungen (99-120); während sich Kapitel III den Inschriften von Stadttoren und -mauern zuwendet und auch die Frage der Genehmigungspflicht für solche Bauten berührt (121-167). Kapitel IV beschäftigt sich mit dem Einsatz von militärischem Personal bei städtischen Bauprojekten (168-187), Kapitel V mit der konkreten Durchführung und Beaufsichtigung kaiserlicher Baumaßnahmen (188-207). In Kapitel VI geht Horster auf diejenigen Bauten ein, die nicht alleine vom Kaiser, sondern auch von anderen Gruppen mitfinanziert wurden (208-221). Schließlich fragt sie in dem zusammenfassenden Kapitel VII nach der Motivation für die in den Inschriften belegten kaiserlichen Baustiftungen (222-247). Eine kurze Schlussbetrachtung rundet den ersten Teil des Buches ab (248-250). Es folgt der umfangreiche Katalog, in dem alle gesammelten Inschriften im Wortlaut vorgestellt und ausführlich kommentiert werden (251-439). Drei Appendices, Indices sowie eine lange Literaturliste beenden das Buch. Dieses ist nicht immer ganz leicht zu lesen, denn bisweilen verliert sich Horster etwas zu sehr in deskriptiven Passagen, und auch die zahlreichen eingestreuten Tabellen, die das eigentlich schon im Katalog ausgebreitete Material noch einmal in komprimierter Form vorführen, tragen nicht unbedingt zum Lesefluss bei.

Im Folgenden soll keine Detailkritik an dem im Katalog präsentierten Inschriftenmaterial vorgenommen werden, zumal eine solche schon von anderer Seite erfolgt ist. [1] Auch aus der Fülle der in Kapitel I-VI angesprochenen Phänomene seien hier nur einige wenige herausgegriffen, die mir für die übergeordnete Fragestellung besonders bedeutsam erscheinen. Etwas ausführlicher diskutiert werden sollen hingegen die Erkenntnisse, die Horster in Kapitel VII zusammengetragen hat, denn hier werden zentrale Punkte der oben skizzierten Forschungsdebatte behandelt.

Eine von Horster mehrfach angesprochene Frage ist diejenige, inwieweit die Kaiser die Ausführung der von ihnen initiierten beziehungsweise finanzierten Bauprojekte im Detail beeinflussen und überwachen konnten. Was die kaiserlichen Bauinschriften selbst anbelangt, so kommt Horster aufgrund der geringen Zahl der darin enthaltenen Fehler zu dem Ergebnis, die Gestaltung der Texte sei wohl - zumindest im Grundschema - durch Anweisungen aus Rom vorgegeben worden; und auch ihre Anbringung vor Ort dürfte irgendwie kontrolliert worden sein (42-45). Wirklich sichere Belege hierfür besitzen wir aber nicht. Das gilt ebenso für die konkrete Durchführung der Bauprojekte: Wir können zwar vermutlich die allgemeinen Regeln, die für das öffentliche Bauwesen in Rom galten, auch auf die kaiserlichen Baustiftungen in den Provinzen übertragen, aber es ist fast nie bekannt, ob und in welchem Maße sich ein Kaiser in irgendwelche Details der Bauplanung eingemischt hat (188-190). Es ist davon auszugehen, dass er in den meisten Fällen einen lokalen Bauaufseher ernannte, der die korrekte Abwicklung des Projektes beaufsichtigen sollte (190 f., 205, 207). Die Diskussion der - relativ wenigen - Belege für solche Männer zeigt aber einmal mehr, wie sehr uns detaillierte Informationen in diesem Bereich fehlen.

Relativ viele Unklarheiten gibt es auch auf dem Sektor der Baufinanzierung. Das betrifft zum einen die Frage, aus welcher Kasse diejenigen Bauten bezahlt wurden, für die der Kaiser mit einiger Sicherheit die alleinige Verantwortung übernommen hatte. Horster meint dazu (67-72), dass zumindest in den - allerdings relativ seltenen - Fällen, in denen die Inschrift eines Kaisers ausdrücklich vermerkt, ein Projekt sei pecunia sua (oder Ähnliches.) verwirklicht worden, das Geld in der Regel nicht aus dem Fiskus, sondern aus dem Privatvermögen (patrimonium) des Princeps entnommen wurde. Zum anderen scheint es nicht wenige Fälle gegeben zu haben, in denen es zu einer Mischfinanzierung kam, an der sich neben dem Herrscher auch Privatpersonen oder Stadtgemeinden (208-214) beteiligten. Weiterhin war auch eine indirekte Finanzierung möglich, indem der Herrscher einen Steuernachlass gewährte oder Baumaterial zur Verfügung stellte (214-218). Bei solchen Projekten fällt es nicht immer leicht, den genauen Umfang der durch den Kaiser finanzierten Baumaßnahmen zu bestimmen (208).

In diesem Zusammenhang muss weiterhin gefragt werden, in welchem Sinne die in den Bauinschriften enthaltenen Angaben zu Gründen, Umfang und Ausführung von Bau- beziehungsweise Restaurierungs-Tätigkeiten 'wörtlich' genommen werden dürfen. Das ist nicht zuletzt deshalb von einiger Bedeutung, weil die Inschriften ja häufig unser einziger Beleg für entsprechende Aktivitäten sind, und wir deshalb abschätzen müssen, in welchem Maße sie zur Rekonstruktion sowohl der Qualität wie auch der Quantität von Baumaßnahmen dienen können. Zu dieser Frage hat der Rezensent zusammen mit Edmund Thomas vor einigen Jahren eine Studie vorgelegt, in der anhand eines Vergleiches zwischen Inschriftentexten und archäologisch belegbaren Bauphasen erhebliche Zweifel an der gängigen Praxis geltend gemacht wurden, aus dem Wortlaut von Bau- und Restaurierungsinschriften Rückschlüsse auf den Umfang der tatsächlich durchgeführten Baumaßnahmen zu ziehen. [2] Horster schließt sich hingegen - ohne eingehendere Diskussion - der Gegenmeinung von Garrett Fagan [3] an, der eine 'metaphorische' Deutung der Inschriften für nicht zulässig hält, da dem antiken Betrachter die Realität ja bekannt gewesen sei (19 f. mit Anm. 53-54, 31, 53 mit Anm. 148, 248). Zudem lasse sich das genaue Ausmaß von Bauaktivitäten bei praktisch keinem antiken Gebäude sicher festmachen, da diese in der Regel viel zu schlecht erhalten seien. Das ist zwar grundsätzlich richtig, geht aber in vielen Punkten an unserer Argumentation vorbei. Immerhin hat eine neuere Untersuchung an dem Isis-Tempel von Pompeji - einem der wenigen römischen Bauten, der für eine detaillierte Studie dieser Art infrage kommt - einmal mehr den Nachweis erbracht, dass der Wortlaut der Restaurierungs-Inschrift (CIL X 846) lediglich eine vage Korrelation mit den tatsächlich ausgeführten Baumaßnahmen aufweist. [4] Viel wichtiger zu betonen ist aber, dass jenseits aller Polemik die einzelnen Standpunkte gar nicht so weit auseinander liegen. Auch Horster konstatiert nämlich die starke Formelhaftigkeit der meisten Bauinschriften, die es häufig sehr schwer macht, den konkreten Umfang und die Kosten eines bestimmten Projektes zu ermitteln (9, 51-53, 63). Zudem arbeitet sie an mehreren Stellen heraus, dass die lakonische Kürze vieler Bautituli einen Zugriff auf für unser Verständnis durchaus entscheidende Informationen in der Tat unmöglich macht, wenn nicht zufällig eine Parallelüberlieferung vorliegt (etwa 182 f., 191, 203, 213, 222).

Kapitel VII dreht sich vor allem um das von Horster schon in der Einleitung angeschnittene Problem, inwieweit wir von einer umfassenden 'kaiserlichen Baupolitik' sprechen können. Während Horster diesen Begriff, den sie als Durchführung einer gezielten, vom Kaiser selbst verantworteten und finanzierten Bautätigkeit, die möglicherweise einer programmatischen Steuerung und Kontrolle unterworfen war (4 f.), definiert, für die Situation in der Stadt Rom durchaus anwenden möchte (3), stellt sie ihn für den Rest des Reiches infrage - meines Erachtens zu Recht, wie hier etwas weiter ausgeführt werden soll. Dabei sind mehrere Ebenen zu unterscheiden. Die Tatsache, dass der Kaiser einer der großen Bauherren im Römischen Reich war (und der Einzige, der überall bauen ließ), ist an sich natürlich nicht zu bestreiten, und sie wird durch das von Horster zusammengetragene Material noch einmal eindrucksvoll bestätigt. Entscheidend sind aber die Gründe, die ihn zu diesen Maßnahmen motivierten. Zwei davon lassen sich recht gut ausmachen: Zum einen die Ausführung der kaiserlichen cura, vor allem für die Metropole Rom, bisweilen auch für die Städte Italiens und des Reiches. Dies betraf insbesondere Zweckbauten und Infrastrukturmaßnahmen. Zum anderen ging es häufig um die Zurschaustellung einer weiteren kaiserlichen Grundtugend, der liberalitas, die sich immer wieder in Einzelstiftungen des Kaisers manifestierte, wobei diese eben auch alle möglichen Bauten umfassen konnten.

Fraglich ist nun aber, ob diese Maßnahmen eher 'zufällig' erfolgten oder aber flächendeckend nach einem längerfristig angelegten 'Masterplan' für das gesamte Reich umgesetzt wurden. In Bezug auf die einzelnen Städte des Imperium ist zusätzlich zu untersuchen, ob es zu einer gezielten Umwandlung ganzer Stadtbilder infolge von Konzeptionen, die in Rom entworfen worden waren, kam. Eine solche ist in der Forschung, zumal in der archäologischen, durchaus nicht selten postuliert worden; es ist aber auch ein Alternativmodell vorstellbar, nach dem sich die kaiserlichen Baustiftungen im Wesentlichen in eine lokale Entwicklung einfügten. Diese wurde wiederum in erster Linie von denjenigen Bauprojekten definiert, die von den städtischen Behörden beziehungsweise einheimischen Euergeten initiiert oder finanziert und somit vor Ort geplant worden waren. Der Kaiser war also nur einer unter vielen Bauherren im Imperium Romanum und musste sich ständig dem Vergleich mit anderen Stiftern und deren Inschriften stellen (19, 248 f.). Immerhin konnte er durch seine Bautätigkeit, die sich ja auf das gesamte Reich erstreckte, wichtige Impulse setzen und dadurch andere zur Nachahmung anregen (221, 243; dieser wichtige Aspekt wird von Horster nicht weiter untersucht).

Horster geht aufgrund der von ihr vorrangig behandelten Quellen vor allem auf den ersten der angesprochenen Problemkreise ein. Aus dem epigrafischen Material lässt sich schließen, dass es insgesamt nur eine relativ geringe Bautätigkeit der Kaiser außerhalb von Rom gab (11). Die Verteilung der kaiserlichen Baustiftungen erweist diese zudem als selektiv beziehungsweise punktuell. Eine explizite Motivation für die einzelnen Projekte wird in den Inschriften eher selten angesprochen. Häufig ist als Auslöser für eine Baumaßnahme eine bestimmte lokale Ursache zu vermuten; nicht selten dürfte das Bauprojekt dabei von der betroffenen Gemeinde selbst angeregt worden sein. Eine gezielte Förderung bestimmter Gebiete mithilfe eines längerfristig angelegten 'Regionalprogrammes' ist jedoch nicht auszumachen; ebenso wenig kann aus dem Befund eine gezielte Präferenz für spezifische Gebäudetypen abgelesen werden. Und schließlich lässt sich in der Bauförderung auch keine umfassende Wirtschafts- oder Romanisierungspolitik ausmachen (247). Horster kommt daher zu dem Fazit: "[es] hat anders als oft behauptet eine Baupolitik der römischen Kaiser für die Städte Italiens und der westlichen Provinzen nicht gegeben" (250).

Allerdings geht aus der Studie von Horster auch hervor, dass sich Fragen wie die oben gestellten nur partiell aus den (Bau-)Inschriften selbst beantworten lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man sich - wie dies Horster aus verständlichen Gründen getan hat - auf eine bestimmte Inschriftengruppe beschränkt. Für eine umfassendere Untersuchung der Frage, welche Rolle vom Kaiser ausgehende Bauprojekte für die urbanistische Entwicklung der Städte im römischen Reich gespielt haben, müsste zusätzlich noch - am ehesten in Form von Fallstudien, wie sie mittlerweile für einige Orte vorliegen - der jeweilige lokale Kontext detailliert aufgearbeitet werden. Erst durch solche Untersuchungen lässt sich letztlich klären, welche Bedeutung kaiserlichen Stiftungen jeweils vor Ort zukam. Schon jetzt ist jedenfalls deutlich zu erkennen (und hierzu hat die Studie von Horster einen erheblichen Beitrag geleistet), dass man sehr vorsichtig sein sollte, in den vom Kaiser ausgehenden Baustiftungen ein Instrument kaiserlicher 'Propaganda' zu sehen, zumindest wenn man darunter eine längerfristig angelegte, gezielte Strategie zur Beeinflussung der Bevölkerung mittels einer in den einzelnen Bauten manifesten Herrscherideologie verstehen möchte. Dagegen spricht vor allem, dass die kaiserlichen Stiftungen in den allermeisten Städten in ein Kontinuum der urbanistischen Entwicklung eingebunden waren, die im Wesentlichen von anderer Personen vorangetrieben wurde.


Anmerkungen:

[1] G. Alföldy: Roms Kaiser als Bauherren, in: JRA 15 (2002), 489-498; ders.: Zu kaiserlichen Bauinschriften aus Italien, Epigraphica 64 (2002), 113-145.

[2] E. Thomas / C. Witschel: Constructing reconstruction. Claim and reality of Roman rebuilding inscriptions from the Latin west, in: PBSR 60 (1992), 135-177.

[3] G.G. Fagan: The reliability of Roman rebuilding inscriptions, in: PBSR 64 (1996), 81-93.

[4] N. Blanc / H. Eristov / M. Fincker: A fundamento restituit? Réfections dans le temple d'Isis à Pompei, RA 2000, 227-309, bes. 297-301.

Christian Witschel