Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/9. April 2007

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Erledigte Diskussionen wurden ins Archiv verschoben.

Alle Einträge dieser Seite sind erledigt. -- Polarlys 20:05, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheber? Lizenz? Nutzen? Recht am eigenen Bild? --Noddy93 00:16, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe heute auch ein paar Fotos von meinen Enkeln gemacht. - löschen --Update 01:34, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Von [1]. Urheber? Lizenz? Erlaubnis? --Noddy93 00:19, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nutzen dieser Screenshots? Sieht nach Mißbrauch von WP als Webspace aus. --Noddy93 00:26, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe kann ich jetzt keine in den Screenshots erkennen, also eine URV wären sie zumindest nicht. Der Nutzen bleibt mir aber bislang auch verborgen. Lieber löschen. -- ChaDDy ?! +/- 00:40, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist jetzt die "Rache" für gestern, oder? ;) --Noddy93 01:32, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Von en:Image:F-111-db.jpg, dort keine Angaben zum Urheber. --Noddy93 01:38, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dort hat der Uploder geschrieben: (F-111C dump and burn - my own picture) Zu deutsch : - Mein eigenes Bild

Das Bild ist also warscheinlich Ok. Für genaueres würde ich vorschlagen den Uploader in der en:WP anzuschreiben--Uwe W. 17:23, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Uploader in der en:wp angeschrieben.--Uwe W. 10:22, 13. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bis heute keine Antwort des Uploaders aus der en:WP.--Uwe W. 09:09, 17. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Hochlader ist sicher nicht Urheber. Eine Freigabe ist auch nicht zu Erkennen. -- Timo Müller Diskussion 10:31, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Dort steht:

   * Bildbeschreibung: Bauplan des 4-spurigen Ausbaus der B 17 bei landsberg am Lech
   * Quelle: Straßenbauamt Weilheim
   * Datum: 2004

Da der Bauplan aus einer Broschüre des Straßenbauamts kommt, die nicht urheberrechtlich geschützt ist, ist es somit gemeinfrei.

Löschgrund somit nicht berechtigt Dick Tracy 13:15, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Daß das Bild aus einem amtlichen Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG ist, wage ich zu bezweifeln. --Noddy93 13:37, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eine einfache Broschüre ist nicht unbedingt ein amtliches Werk, auch wenn sie ein Amt veröffentlicht. -- Timo Müller Diskussion 23:55, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Von der angegebenen Adresse. Lizenz? Erlaubnis? --Noddy93 11:56, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

URV-Verdacht. Teilweise sind die Quellen angegeben. --Noddy93 12:09, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer ist der Urheber?

Falls Herr Egon Bölsche das aus. Nutzungsrecht an diesem Bild inne hatte: Wer ist (alleiniger?) Erbe? // Forrester 14:45, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Topografische Karte, Quelle: Kartenmaterial. Warum PD? --Noddy93 14:47, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie denn sonst?, da ist nichts verwerfliches daran! --StromBer 00:27, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auch Landkarten können urheberrechtlich geschützt sein. Siehe da und dort. --Noddy93 11:46, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Kartenausschnitt soll ja nur die falsche Schreibweise dokumentieren, stammt aus der USA und wurde mir zugemailt, kann also nicht sagen von welcher Karte das herauskopiert worden ist. (aus → dort) Die einzelnen reinen Geoinformationen (Vermessungsdaten zu den abgebildeten Informationen) genießen zwar als solche keinen Schutz.... Ich finde dies als Haarspalterei mit dem Urheberrechtsschutz auf einem winzigen Kartenausschnitt.--StromBer 15:52, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe Wikipedia:Briefmarken#Österreichische Post --Phrood 22:00, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]