Vorlage:Geschützt/Doku

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Kennzeichnung einer Datei, welche sich zwar auf Commons befindet, aber wegen der unterschiedlichen Rechtslage zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland, Österreich oder Schweiz nicht verwendet werden darf.
Die Verwendung dieser Vorlage muss mit Sorgfalt erfolgen und erfordert gute Kenntnisse im Urheberrecht.
Genauere Informationen sind auf Wikipedia:Bildrechte zu finden.

Vorlagenparameter

Grund1
Kurze Begründung für die Einstufung; für häufige Fälle gibt es Kürzel (Groß- und Kleinschreibung egal):
70
„Die Regelschutzfrist ist nach DACH-Recht (d. h. bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) noch nicht abgelaufen.“
Design
„Das Bild zeigt ein Objekt mit geschütztem Design.“
Foto
„Das Bild zeigt als wesentlichen Inhalt die fotografische Wiedergabe eines geschützten zweidimensionalen Werks (Zeitung, Gemälde, o. Ä.)“
Panorama
„Die Abbildung eines Objekts im Bild ist durch die Regelungen zur Panoramafreiheit in anderen Ländern möglich. Die Bedingungen der Panoramafreiheit nach deutschem, österreicherischem und Schweizer Recht sind allerdings nicht erfüllt, weshalb die Datei hier nicht genutzt werden kann.“
RaeB
„Das Bild verletzt möglicherweise das Recht am eigenen Bild.“
Repr
„Der Urheber des Werkes war möglicherweise Repressionen ausgesetzt, sodass die urheberrechtliche Schutzfrist noch nicht abgelaufen sein könnte.“
Tod
„Das Sterbejahr des Autors ist unbekannt. Daher ist die Schutzfrist evtl. noch nicht abgelaufen. Die Bedingungen der pragmatischen Regelungen zu Bildern, deren Urheber nicht bekannt ist, sind nicht einschlägig.“
Andere Angaben werden unverändert wiedergegeben.
Beispiel
RaeB
Dateiüberprüfung2
Beispiel
1

Kopiervorlage

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{{Geschützt|1=}}
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  • Vorlage:Geschützt/Grund – Standardbegründungen