Schlacht bei Norditi
Die Schlacht bei Norditi (auch Schlacht von Nordendi oder Schlacht an der Hilgenrieder Bucht) war eine Schlacht zwischen einem friesischen Heer unter Erzbischof Rimbert von Bremen-Hamburg und einem Heer dänischer Wikinger im Jahr 884, die den vollständigen Rückzug der Wikinger aus Ostfriesland zur Folge hatte.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die erste Erwähnung der Schlacht erfolgte noch im gleichen Jahr in den Annales Fuldenses zum 25. Dezember 884,[1] wo in einer kurzen Notiz eine Schlacht zwischen Friesen und Normannen im Gau Norditi (in loco, qui vocatur Norditi) Erwähnung findet, bei der letztere geschlagen worden seien.[2] Die Lokalisierung dieses Gaus als das spätere Norderland erscheint recht sicher, auch wenn die Stadt Norden zu dieser Zeit noch nicht bestanden haben dürfte.[3] In den Annalen heißt es weiter, dass Erzbischof Rimbert einen Brief über die Ereignisse an Erzbischof Liutbert von Mainz verfasst habe, welcher aber nicht überliefert ist. Möglicherweise lag dieser Brief aber dem Kirchenhistoriker Adam von Bremen vor, als dieser um 1070 die Schlacht ausführlicher im ersten Buch seiner Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum schilderte und den Ort der Schlacht mit geringer Abweichung als Nordwidi bezeichnete.[4] Die beiden mittelalterlichen Quellen wurden später in Ubbo Emmius Rerum Frisicarum Historiae von 1596 weiter ausgeschmückt, ohne dass dieser über weitere Quellen verfügt haben dürfte.
Die Schlacht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts richteten dänische Wikinger Stützpunkte an der Ostfriesischen Küste ein, von denen aus sie die heimische Bevölkerung drangsalierten. Auch Erzbischof Rimbert von Bremen-Hamburg, der die von seinem Vorgänger Ansgar begonnene Missionierung der Wikinger in Skandinavien erfolglos hatte abbrechen müssen, war von dieser Bedrohung für Kirche und Reich zutiefst besorgt. Er rief deshalb die friesische Bevölkerung zum Widerstand gegen die Eindringlinge auf, den er im Herbst des Jahres 884 persönlich anführte.
Im Verlauf der folgenden Schlacht gelang es dem friesischen Heer, die Wikinger in die Hilgenrieder Bucht bei Norden (Gemeinde Hagermarsch) zurückzudrängen, wo viele von der einsetzenden Flut überrascht wurden und auf der Flucht ertranken. Nach Adam von Bremen, dem in seiner Kirchengeschichte die Verherrlichung Rimberts ein wichtiges Anliegen war, trug dieser durch seine Worte und Gebete erheblich zu deren glücklichem Ausgang bei, während die lokale Tradition eher den Mut und die Freiheitsliebe der Friesen betont. Nach Adam von Bremen sollen in der Schlacht 10.377 Wikinger getötet und große Schätze von den Friesen erbeutet worden sein, jedoch können diese Angaben nicht überprüft werden und übertrieben sein. Die volkstümliche Norder Überlieferung erzählt weiter, dass Rimbert während der Schlacht auf einem Findling an der Ludgeri-Kirche gebetet haben soll, noch heute habe deshalb das Wasser, das sich in dessen Mulden sammelt, heilende Wirkung gegen Warzen.
Die befreiten Ländereien und erbeuteten Schätze sollen anschließend als Gemeinschaftseigentum verwaltet worden sein. Die „Schlacht von Norditi“ bildet dadurch den Gründungsmythos der „Theelacht“ zu Norden und wird als einer der möglichen Gründe für die Verleihung der Friesischen Freiheit an die friesische Bevölkerung durch die deutsch-römischen Kaiser aufgeführt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- B. Bunte: Die älteste Bezeichnung für Norden, In: Das Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, Band 10, 1892, S. 119–121, Digitalisat (pdf)
- Fritz Freese: Lewer doot as Slav. Die Saga der Normannenschlacht im Jahr 884 in der Hilgenrieder Bucht bei Norden. Norden 1976.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Regesta Imperii: Annales Fuldenses V.(884 dez. 25 Papia). Abgerufen am 4. Mai 2012.
- ↑ Gjallar: Gesta Hammaburgensis Ecclesiae Pontificum - liber I, c. 41 (884). Abgerufen am 4. Mai 2012.
- ↑ Bunte, B.: Die älteste Bezeichnung für Norden, In: Emder Jahrbuch 10, 1892, S. 119–121.
- ↑ Gjallar: Annales Fuldenses (884). Abgerufen am 4. Mai 2012.