Rubixanthin
Strukturformel | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Rubixanthin | |||||||||||||||
Andere Namen |
| |||||||||||||||
Summenformel | C40H56O | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
orangefarbene Kristalle[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 552,95 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
| |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Rubixanthin ist ein Farbstoff, der zur Gruppe der Carotinoide gehört. Er wurde als Lebensmittelfarbstoff und Kosmetikfarbstoff verwendet und war bis 1994 in der Europäischen Union als E 161d zugelassen.[4]
Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Rubixanthin handelt es sich um einen orangefarbenen in Wasser unlöslichen Feststoff. Es ist ein Isomer des Cryptoxanthins.[2]
Vorkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Farbstoff ist in einigen Rosengewächsen wie den Hagebutten (Rosa rubiginosa) enthalten.[5][6]
Rechtliche Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. In der Europäischen Union und der Schweiz ist Rubixanthin seit 1994 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[9][4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d e Eintrag zu Rubixanthin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 14. Juni 2022.
- ↑ a b The Merck Index: An Encyclopedia of Chemicals, Drugs, and Biologicals, 14. Auflage (Merck & Co., Inc.), Whitehouse Station, NJ, USA, 2006, ISBN 978-0-911910-00-1, S. 8290.
- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ a b Gestrichen, da nicht mehr in Richtlinie 94/36/EG genannt, die Richtlinie 62/2645/EWG ersetzt.
- ↑ A. Rifel: Heilpflanzen der Traditionellen Europäischen Medizin – Wirkung und Anwendung nach häufigen Indikationen, 2. Auflage (Springer), Mariazell, 2021, ISBN 978-3-662-62410-4, S. 375. doi:10.1007/978-3-662-62411-1.
- ↑ Synthese von polaren und amphiphilen Carotinoiden und ihr Aggregationsverhalten in wäßrigen Systemen. (PDF) Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2001, abgerufen am 14. Juni 2022.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
- ↑ Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Aufgenommen durch die Richtlinie 62/2645/EWG.