Landschaftsschutzgebiet Hortsiepen mit Zufluss
Das Landschaftsschutzgebiet Hortsiepen mit Zufluss mit 25,3 ha Flächengröße liegt nördlich und südwestlich vom Weiler Weninghausen im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2019 bei der Neuaufstellung vom Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1] Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen. Das LSG ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Sundern. Vorher war das Gebiet ab 1993 Teil vom Landschaftsschutzgebiet Sundern.[2] Das LSG grenzt direkt an Weninghausen und besteht aus zwei Teilflächen.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LSG umfasst Grünlandflächen in den Tallagen der Gewässer um Weninghausen. Das Grünland wird teilweise extensiv genutzt. Im Einflussbereich der Siepen ist das Grünland oft feucht-nass. Die Siepen sind auf langen Strecken von Gehölzstrukturen mit teilweise sogar auwaldähnlichem Charakter und Staudenstreifen gesäumt. Teilfläche auch auf Böschungen, an Parzellengrenzen und Wegen durch teils breiten Hecken strukturiert.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck aus: „Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient. Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei. Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben.“[1]
Rechtliche Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.
Gebot und Entwicklungsmaßnahmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ C im Landschaftsplangebiet wurde ein spezielles Gebot erlassen. „Das Grünland ist extensiv zu bewirtschaften, z. B. im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes des HSK.“[1]
Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ C in Sundern wurde ein spezielles zwei Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung soll eine extensive Bewirtschaftung mit vertraglicher Regelungen angestrebt werden. Brachflächen sollen sektoral im Turnus von 3 Jahren – jedoch nicht vor dem 1. August eines Jahres – gemäht werden um eine Verbuschung zu verhindern.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 170 ff. (PDF) Abgerufen am 15. Mai 2019.
- ↑ Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993, S. 74.
Koordinaten: 51° 18′ 48,9″ N, 8° 3′ 26,2″ O