Kronkolonie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Eine Kronkolonie ist eine von einem Gouverneur kontrollierte koloniale Region, in der Gesetzgebung von einer Kolonialmacht getätigt worden ist.[1] Der Begriff „Kronkolonie“ unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an die jeweilige Kolonialmacht. Im Gegensatz dazu stehen die Besitzungen, die entweder einem hohen Selbstverwaltungsstatus unterliegen oder die direkt von einer Handelskompanie bzw. Kolonialgesellschaft verwaltet wurden.
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff findet sich bei folgenden heutigen und ehemaligen Kolonialmächten und mit folgenden Beispielen:
Frankreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutsches Reich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- als Kronschutzgebiete gegründet:
- Deutsch-Samoa
- Deutsch-Westafrika (Kamerun und Togo)
- Kiautschou (Pachtgebiet)
- anfangs Gesellschafts- später Kronschutzgebiete:
Vereinigtes Königreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Kronkolonie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kronkolonie – Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. In: DWDS.de. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 14. März 2024.