Konskription
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Konskription (lateinisch conscriptio, das Zusammenschreiben, das Sammeln; lat. conscribere, zusammenschreiben, sammeln) ist ein veralteter Rechtsbegriff.[1] Dieser bezeichnet die Rekrutierung der gemusterten männlichen Bevölkerung eines Landes zum Wehr- oder Kriegsdienst auf Grund der Wehrpflicht, im Gegensatz zu der Anwerbung und dem Aufruf Freiwilliger. Daneben existiert noch die zivile Dienstpflicht im Zuge derer Zivilpersonen in Ausnahmesituationen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gezwungen werden können.
Im 18. Jahrhundert bezeichnete eine Conscription auch die schriftliche Aufstellung und Zusammenfassung statistischer Daten (z. B. für die Bemessung einer Kontribution).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gert Polster: Die Konskription von Tatzmannsdorf aus dem Jahr 1752. In: Burgenländische Heimatblätter. Band 60. Eisenstadt 1998, S. 135–141 (zobodat.at [PDF; 550 kB]).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Konskription – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Konskription NapoleonWiki
- Darstellung des Wirkungskreises der Civilbehörden in den sämmtl. Militär-Angelegenheiten, Band 1, aus dem Jahr 1839, Definition Konskription ab S 80 (Google Books).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Konskription. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 24. August 2019