Kalibergbau
Als Kalibergbau wird der untertägige Abbau von Kalisalz bezeichnet. Der untertägige Abbau von Kali- und Steinsalz wird mit dem Begriff Salzbergbau zusammengefasst.
Kalilagerstätten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kalilagerstätten werden stets von Steinsalz begleitet und weisen einen Kaligehalt zwischen 20 und 35 % auf.
Kalibergbau in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das erste Kalibergwerk der Welt war das Königlich Preußische Salzbergwerk in Staßfurt mit den Schächten von der Heydt und von Manteuffel.[1][2]
Eine geraume Zeit konzentrierte sich der Kalibergbau auf Leopoldshall und den Staßfurter Sattel. Andere Kalilagerstätten waren nicht bekannt, bis ab 1874 eine Erkundung und Gewinnung von Kalisalzen in Mecklenburg begonnen wurde (Lübtheen, Jessenitz, Conow). Ein kommerzieller Abbau begann dort allerdings erst zur Jahrhundertwende.
Nachdem bekannt war, dass Kalisalze nicht nur bei Staßfurt gefunden werden konnten, setzte deutschlandweit eine rege Bohrtätigkeit ein, infolge derer viele Kaliwerke gegründet wurden. Das daraufhin errichtete Kaliwerk Vienenburg war das erste Kaliwerk außerhalb das Staßfurter Sattels.
„[…] Dies war der Startpunkt einer rasanten Entwicklung, in deren Verlauf bis zur Jahrhundertwende auf deutschem Territorium viele Bergwerksbetriebe zur Gewinnung von Kalisalzen und deren Verarbeitung gegründet wurden. Insgesamt waren zum 1. Juli 1907 bereits 58 vollendete betriebsfähige Kalischächte vorhanden und 31 Schächte im Abteufen begriffen.“
Durch die mit dem Allgemeinen Berggesetz für die preußischen Staaten von 1865 (AGB) eingeführte völlige Bergfreiheit konnte jedermann Mutung auf Bodenschätze einlegen und dadurch Grubenfelder „reservieren“, außerdem wurden tatsächlich – insbesondere auf Kalisalze – viele Bergbauunternehmen gegründet, was einen ruinösen Preiskampf zufolge hatte. Um diesen Wildwuchs einzudämmen, wurde 1905 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892 vom 5. Juli 1905 (G.-S. S. 265) (Sperre der Mutungen auf Steinkohle und Steinsalz) erlassen, die sogenannte Lex Gamp, da es auf Initiative des preußischen Landtagsabgeordneten Karl Gamp zurückging. Die Lex Gamp verhängte einen Mutungsstopp für die Dauer von maximal zwei Jahren, bis zu einer weitergreifenden Neuregelung des AGB. Dadurch wurde de facto ein Staatsvorbehalt eingeführt und die Bodenschätze unfrei bzw. bei ehemals grundeigenen Bodenschätzen der Verfügungsgewalt der Grundeigentümer entzogen.[4][5] Der Stichtag war der 31. März 1905, Mutungen, welche vor diesem Datum eingelegt worden waren, blieben von der Neuregelung ausgenommen.[6]
Die durch die Lex Gamp angeregte Änderung des AGB wurde dann 1907 mit dem Gesetz vom 18. Juni 1907, betr. die Änderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (GS 1907 S. 119) vollzogen. Mit dieser Änderung wurden Altrechte als Ausnahmen vom Staatsvorbehalt codfiziert, so in Artikel VIII: „Unberührt von den Vorschriften im Artikel I dieses Gesetzes bleiben die provinzialrechtlichen Bestimmungen, wonach einzelne der im Artikel I bezeichneten Mineralien dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers unterliegen…“[7][8]
Bis nach dem Ersten Weltkrieg hatte das Deutsche Reich ein weltweites Monopol auf den Kaliabbau, das erst durch den Verlust des Kalireviers im Elsass gebrochen wurde. Während der Weltwirtschaftskrise wurde durch das Deutsche Kalisyndikat die Kaliquote eingeführt, um die Zahl der fördernden Kaliwerke zu beschränken. Mit der sogenannten Stilllegungsverordnung von 1921[9] wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Zahl der Kalibergwerke zu reduzieren. Dies führte wie erwartet zu einer Konzentrationswelle in der Kaliindustrie und der Schließung zahlreicher kleinerer Werke. 1938 war dieser Konzentrationsprozess weitgehend abgeschlossen und sechs Konzerne entstanden, die die Kaliindustrie in sich vereinigten.[10] Dies waren die Wintershall AG, Salzdetfurth AG, Burbach Kali AG, Preussag, Kali-Chemie AG und die Deutschen Solvay-Werke.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kalibergwerke in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands verstaatlicht; in den Westzonen verblieben sie in Privateigentum. Infolge der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das VEB Kombinat Kali von der Treuhandanstalt in die Mitteldeutsche Kali AG umgewandelt und anschließend mit der K+S AG fusioniert. Dazu wurde der Kalivertrag abgeschlossen.[11] Der Kalivertrag war lange Zeit vertraulich und wurde erst 2014 öffentlich.[12]
Kalireviere in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Norddeutscher Kali-Bezirk
- Nordhannoverscher Kalibezirk
- Nordharz-Kalirevier
- Saale-Unstrut-Kalirevier
- Südhannoverscher Kalibezirk
- Südharz-Kalirevier
- Werra-Fulda-Kalirevier
Aktive Kalibergwerke in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kaliwerk Zielitz, 2016 größtes Kalibergwerk Deutschlands mit einer Jahresförderung von etwa 12 Millionen Tonnen
- Kaliwerk Werra, größtes Verbundwerk Deutschlands
- Kaliwerk Neuhof-Ellers
Weltweite Kaliproduktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Heute sind die größten Kaliproduzenten der Welt Kanada (12 Millionen Tonnen), Russland (7,5 Millionen Tonnen), Belarus (7,1 Millionen Tonnen), China (5,5 Millionen Tonnen) und Deutschland (2,9 Millionen Tonnen)[13]. Einziges verbliebenes deutsches Kalibergbauunternehmen ist die K+S AG.
Umweltprobleme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]siehe hierzu:
- Bergschäden
- Laugenzuflüsse in die Salzbergwerke Südwest-Mecklenburgs
- Renaturierung: Bergbaufolgelandschaften
Abbauverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Abbau von Steinsalzlagerstätten
spezielle Verfahren
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Otto Braitsch: Entstehung und Stoffbestand der Salzlagerstätten (= Mineralogie und Petrographie in Einzeldarstellungen. Band 3). Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1962.
- Bergmannsverein „Staßfurt, Wiege des Kalibergbaus“ e. V. (Hg.): 150 Jahre Salzbergbau Staßfurt - Wiege des Kalibergbaus. Chronik bestehend aus 2 Büchern mit Softcover-Einband im Original-Schuber: 1) 1852 bis 1952 - 100 Jahre Staßfurter Salzbergbau - Anhang als Reprint (152 Seiten + zahlreiche Beilagen), 2) 1952 bis 2002 - Geschichte des Staßfurter Salzbergbaus und der Staßfurter Kali-Industrie (206 Seiten). Herausgegeben anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Salzbergbau Staßfurt. Juni 2002. Gesamtherstellung: Salzland Druck Staßfurt, insgesamt 358 Seiten, Format 24,5 cm × 17 cm, Gewicht ca. 1020 Gramm, ohne ISBN
- D. Eckart: Gegenwärtiger Stand und offene Probleme der Verwahrung stillgelegter unterirdischer Bergwerksanlagen. In: Neue Bergbautechnik. Band 11, 1974, S. 842–848.
- Anonym: Deutschlands Kali-Industrie. Verlag der Fachzeitung „Industrie“, Berlin 1902, urn:nbn:de:gbv:9-g-5196880.
- Ernst Fulda: Überblick über die Salzlagerstätten Deutschlands. In: Kali. Band 2, 1925.
- Eugen Geinitz: Geologie Mecklenburgs. Hinstorff, Rostock 1922.
- Werner Gimm (Hrsg.): Kali- und Steinsalzbergbau. Band 1. VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, 1968.
- Karl-Heinz Höfer: Grundprobleme der Gebirgsmechanik. Akademieverlag, Berlin 1965.
- Karl-Heinz Höfer, Georg Bilkenroth: Das Festigkeits- und Verformungsverhalten von Carnallitit als Grundlage für die Standsicherheitsbewertung von Grubenbauen. In: Neue Bergbautechnik. Band 5, 1975, S. 451–457.
- Hans Jendersie (Hrsg.): Kali- und Steinsalzbergbau. Band 2. VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1969.
- Rudolf Junghans: Technologie des Kali- und Steinsalzbergbaus. VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1964.
- Kast: Gutachten über die Sicherungsmaßnahmen stillgelegter Kaliwerke. Band 2. Deutscher Kali-Verein, Berlin 1926 (Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Signatur: F 38, Gen. VIIIg Nr. 64 Bd. 2).
- Ernst Loock: Stillgelegte Schächte – ein Problem der Kaliindustrie. In: Freiberger Forschungshefte. A 136. Akademie, Berlin 1960, S. 57–64.
- Thomas Reuter: Die Schächte des Kalibergbaues in Deutschland. In: Stadtverwaltung Sondershausen (Hrsg.): SONDERSHÄUSER HEFTE zur Geschichte der Kali-Industrie. Nr. 13. Stadtverwaltung Sondershausen, Fachbereich Kultur, Sondershausen 2009, ISBN 978-3-9811062-3-7.
- Horst Richter: Geologischer Paß der Südwest-Mecklenburgischen Kalisalz-Lagerstätten. Rostock 1950 (Unveröff. Gutachten der Geologischen Landesanstalt der DDR; Facharchiv des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V), Bestandssignatur KA0001).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Rainer Slotta: 150 Jahre Kaliproduktion in Deutschland. (PDF; 7,3MB) In: Kali und Steinsalz 3/2011. S. 20–39, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 25. September 2015; abgerufen am 27. März 2014. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Bergmannsverein „Staßfurt, Wiege des Kalibergbaus“ e. V. (Hrsg.): 150 Jahre Salzbergbau Staßfurt - Wiege des Kalibergbaus. Chronik bestehend aus 2 Büchern mit Softcover-Einband im Original-Schuber: 1) 1852 bis 1952 - 100 Jahre Staßfurter Salzbergbau - Anhang als Reprint (152 Seiten + zahlreiche Beilagen), 2) 1952 bis 2002 - Geschichte des Staßfurter Salzbergbaus und der Staßfurter Kali-Industrie (206 Seiten). Herausgegeben anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Salzbergbau Staßfurt. Juni 2002. Gesamtherstellung: Salzland Druck Staßfurt, insgesamt 358 Seiten, Format 24,5cm x 17 cm, Gewicht ca. 1020 Gramm, ohne ISBN. Quelle: Vorlage
- ↑ Leo Loewe: Die bergmännische Gewinnung der Kalisalze. Festschrift zum X. Allgemeinen Deutschen Bergmannstage zu Eisenach. In: Deutschlands Kalibergbau. 1907, S. 5.
- ↑ Günter Pinzke: Die Salzbergwerke Mecklenburgs. Books on Demand, 2014, ISBN 978-3-7357-3058-9, 6.6 Die Stilllegung des Werkes (Leseprobe [abgerufen am 13. Februar 2018]).
- ↑ Gerhard Dapprich: Leitfaden des Bergrechts. und anderer für den Bergbau wichtiger Rechtsgebiete mit Gesetzestexten. Vierte, verbesserte und erweiterte Auflage. Glückauf, Essen 1955, S. 17–19.
- ↑ Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892 vom 5. Juli 1905. (G.-S. S. 265) (Sperre der Mutungen auf Steinkohle und Steinsalz). In: Fritz Bennhold (Hrsg.): Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten : vom 24. Juni 1865 ; unter Berücksichtigung seiner durch die Gesetzgebung bis zum 1. Juli 1913 herbeigeführten Abänderungen und Ergänzungen nebst Anhang, enthaltend die zugehörigen Ausführungsbestimmungen und die einschlägigen Reichs- und Landesgesetze. Textausg. mit Anm. und Sachreg. Baedeker, Essen 1914, II. Anhang, S. 203, 204 (uni-muenster.de [abgerufen am 13. Februar 2018]).
- ↑ Gerhard Dapprich: Leitfaden des Bergrechts. und anderer für den Bergbau wichtiger Rechtsgebiete mit Gesetzestexten. Dritte, verbesserte und erweiterte Auflage. Glückauf, Essen 1953, S. 198 (Artikel I meint den §2 AGB in der Fassung von 1913).
- ↑ Gesetz vom 18. Juni 1907, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes (G.-S. S. 119), soweit seine Bestimmungen nicht schon in den Text des Allgemeinen Berggesetzes selbst hineinverarbeitet sind. In: Fritz Bennhold (Hrsg.): Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten: vom 24. Juni 1865; unter Berücksichtigung seiner durch die Gesetzgebung bis zum 1. Juli 1913 herbeigeführten Abänderungen und Ergänzungen nebst Anhang, enthaltend die zugehörigen Ausführungsbestimmungen und die einschlägigen Reichs- und Landesgesetze. Textausg. mit Anm. und Sachreg. Baedeker, Essen 1914, II. Anhang, S. 205–208 (uni-muenster.de [abgerufen am 13. Februar 2018]).
- ↑ Verordnung betreffend Abänderung der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919, (Reichs-Gesetzbl. S. 663). vom 22. Oktober 1921
- ↑ Horst-Jürgen Herbert, Arnold Schwandt et al.: Salzlösungszuflüsse im Salzbergbau Mitteldeutschlands. Hrsg.: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. 2007, ISBN 978-3-939355-00-7, S. 19–21 (grs.de [PDF; abgerufen am 14. Februar 2018]).
- ↑ Kalivertrag ( des vom 13. September 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Lieberknecht: Kali-Vertrag wird gegenüber Landtag offengelegt, In: Thüringer Allgemeine Zeitung vom 25. März 2014
- ↑ Deutsche Wirtschaftsnachrichten vom 5. September 2019