Hexenlehre
Als Hexenlehre bezeichnet man den Diskurs, der die Existenz von Hexen und ihr meist negativ geschildertes Wirken als real beschreibt, sowie die Methoden, die zu ihrer Bekämpfung angezeigt erscheinen.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere der 1486 erschienene Hexenhammer bedeutend, in dem die Hexenverfolgung (durch die Inquisition), mit Hilfe der pseudo-wissenschaftlichen Publikation legitimiert wird.
Die Hexenlehre war vor allem in der Frühen Neuzeit von Bedeutung. Zu ihr zählten die damaligen Theologen, die heute oft als Hexentheoretiker bezeichnet werden, als Hauptelement den Teufelspakt, der sogleich mit dem Vertrag mit dem Teufel auch einen Abfall von Gott und somit Gotteslästerung bedeutete. Eng damit verbunden war die Vorstellung der so genannten Teufelsbuhlschaft, also Geschlechtsverkehr zwischen Hexe/Hexer und dem Teufel oder einem Incubus bzw. Succubus. Als drittes Element wurde der Hexensabbat in Verbindung mit dem Hexenflug genannt. Das vierte Element der Hexenlehre stellte die Schadenszauberei dar.
Unheilvolle Bedeutung gewann diese Hexenlehre im Zusammenhang mit den Hexenprozessen. Lieferten der Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft und die angebliche Schadenszauberei die Inhalte für die Zusammenstellung der Straftatbestände angeblicher Hexen, so lieferte die vermeintliche Anwesenheit an Hexensabbaten die Begründung für eine weitere Anwendung der Folter – denn schließlich galt es, Namen weiterer Hexen herauszupressen, die man doch auf dem Sabbat gesehen haben musste. Der Hexenflug, der als Zeichen für die durch den Teufel vermittelten übernatürlichen Eigenschaften der Hexen galt, gab eine Begründung für die Wirksamkeit des Hexenbades. Schwammen die Angeklagten mit über Kreuz gebundenen Händen und Füßen an der Oberfläche, so galt dies als Zeichen ihrer teuflischen Leichtigkeit, was oft als Indiz für die Schuld der Angeklagten galt. Sanken sie im Wasser hingegen ab, wie es von natürlichen Menschen zu erwarten war, galten sie als unschuldig. Gelegentlich fand aber auch der vom Helmstedter Professor Hermann Neuwalt 1584 vorgebrachten Einwand Berücksichtigung, wonach der Teufel die Wasserprobe verfälschen könne, indem er die Hexe unter Wasser ziehe …[1]
Die Hexenlehre gilt als eine frühe Form der Verschwörungstheorie.[2]
Heute kommen Hexenlehren im subsaharischen Afrika und bei den Anhängerinnen der neuheidnischen Wicca-Religion vor.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Behringer: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. dtv 2000, ISBN 3-423-30781-1.
- Heinrich Kramer: Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. dtv 2000, ISBN 3-423-30780-3.
- Friedrich Spee: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse. dtv 2000, ISBN 3-423-30782-X.
- Brian P. Levack: Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa. C. H. Beck, 2003, ISBN 3-406-42132-6.
- Heike Albrecht: Hexenglauben, Hexenverfolgung, Hexenwahn im Deutschland der Frühen Neuzeit – Ansatz einer soziologischen Analyse. Diplomica, 2002, ISBN 3-8324-5556-6.
- Ulrich Molitor: Von Unholden und Hexen. Originalausgabe 1489, Neu ins Deutsche übersetzt von Nicolaus Equiamicus 2008, ISBN 978-3-86608-089-8.
- Thomas Hilarius Meyer: "Rute" Gottes und "Beschiß" des Teufels. Theologische Magie- und Hexenlehre an der Universität Tübingen in der frühen Neuzeit, Hamburg 2019, ISBN 978-3-7323-5024-7.
- Joachim Lehrmann: Für und wider den Wahn – Hexenverfolgung im Hochstift Hildesheim'', und „Ein Streiter wider den Hexenwahn“ – Niedersachsens unbekannter Frühaufklärer (Justus Oldekop). Lehrte 2003, 272 S., ISBN 978-3-9803642-3-2.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Joachim Lehrmann: Für und wider den Wahn – Hexenverfolgung im Hochstift Hildesheim'', und „Ein Streiter wider den Hexenwahn“ – Niedersachsens unbekannter Frühaufklärer (Justus Oldekop). Lehrte 2003, 272 S., ISBN 978-3-9803642-3-2, S. 194–242, S. 61f. u. 227.
- ↑ Zur Hexenlehre als Verschwörungstheorie siehe Wolfgang Wippermann: Agenten des Bösen. Verschwörungstheorien von Luther bis heute, S. 33–46, be.bra verlag, Berlin 2007.