Herodes-Prämie
Als Herodes-Prämie bezeichnete die Presse eine landwirtschaftliche EU-Prämie, die von 1996 bis 2000 für die Schlachtung von unter 20 Tage jungen Kälbern in einigen EU-Ländern ausgezahlt wurde. Je Kalb wurden hierbei umgerechnet zwischen 230 und 288 DM gezahlt.[1]
Die Bezeichnung ist eine von Tierschützern kreierte Komposition und ist von Herodes (73–4 v. Chr.) abgeleitet, der der Erzählung der Bibel nach neugeborene Kinder töten ließ, da er unter ihnen das Jesuskind fürchtete.
Praxis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die offizielle Bezeichnung lautet Prämie (Sondervergütung) für frühzeitiges Schlachten von bis zu 20 Tage alten Kälbern.[2] Die „Herodes-Prämie“ wurde eingeführt, um die am Überangebot leidenden Fleischpreise in Europa zu stabilisieren. Da die Kälberkörper der EU-Verordnung nach nicht auf den gewöhnlichen Fleischmarkt gelangen dürfen, werden die Tiere zumeist vernichtet, zu Tiermehl oder Fischfutter verarbeitet. Nur in Großbritannien, Irland, Frankreich und Portugal wurde die Prämie gezahlt, bis Februar 1999 für etwa 3 Millionen Kälber.
Situation in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland ist die Prämie nicht zulässig, da nach dem deutschen Tierschutzgesetz für die Tötung von Tieren ein vernünftiger Grund erforderlich ist und es umstritten ist, ob die Marktregulierung einen solchen Grund darstellt. Die deutsche Bundesregierung gab zusammen mit den Kommissaren aus Dänemark, Österreich und Schweden stets ethische Bedenken gegen diese Praxis zu Protokoll.[3][4] Auch ein Export von deutschen Kälbern wurde dadurch verhindert, dass in der Tierschutztransportverordnung der Transport von Kälbern im Alter von unter 14 Tagen untersagt wurde.[5]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Plenarbericht Landtag NRW von 1999
- ↑ Kalb ist nicht gleich Kälbchen – Pech gehabt… 15. Juli 2013, abgerufen am 7. März 2019.
- ↑ http://oekoimpuls.de/natur/praemie.htm
- ↑ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/NRSITZ/NRSITZ_00174/SEITE_0193.html
- ↑ Tierschutz-Transport-Verordnung, §10