Gutsbesitzer
Unter einem Gutsbesitzer (früher Gutsherr) versteht man den Eigentümer einer größeren Land- und Forstwirtschaft oder einem Weingut. Das Wohnhaus des Gutsbesitzers kann in einem Gutshof integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen, als Herrenhaus. Gut bedeutet ursprünglich Vermögen oder Besitz. Der Gutsbesitzer hatte früher die Grundherrschaft und damit weitreichende Vorrechte und er war zuständig für die lokale Ordnung.[1]
Die Landwirtschaft kann auch mit anderen Erwerbszweigen wie Mühle, Molkerei, Brauerei oder Weinkelter verbunden sein. Ebenso mit einer Pferdezucht oder einem Jagdgebiet.
Rittergutsbesitzer und Domänenpächter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der adelige Gutsherr verfügte nicht nur über weiträumiges Grundeigentum von 100 oder mehr ha (Gutsbezirk), auf dem überwiegend Getreide angebaut und häufig auch handwerkliche Produktion mit örtlichem Monopol ausgeübt wurde (Braugerechtsame, Mühlenzwang, Ziegel- und Kalkbrennmonopole)[2], sondern hatte auch mittels Erbuntertänigkeit sowie übertragener Straf- und Polizeigewalt (Patrimonialgerichtsbarkeit) in der Agrargesellschaft eine beherrschende Stellung als Mittler der landesherrlichen Gewalt inne. Seit dem 16. Jahrhundert entstand daraus der Typus des ostelbischen Junkers.[3]
Ursprünglich durfte nur ein Adeliger Rittergutsbesitzer sein. Seit dem 17. Jahrhundert gab es auch bürgerliche Rittergutsbesitzer und die Anzahl stieg seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stark an. Landgüter, die im Besitz des Fürsten waren, konnten nur gepachtet werden. Im 19. Jahrhundert setzte sich für diese Kammergüter die Bezeichnungen Domäne oder Domanium durch.[4]
Bauerngutsbesitzer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bezeichnung „Bauerngutsbesitzer“ bezeichnet (beispielsweise in Sachsen) die Hufner, die im Gegensatz zu Häuslern ein Entscheidungsrecht in der Altgemeinde besaßen. In den Dorfrügen war dieses Recht festgehalten, das die Bauerngutsbesitzer zusammen mit dem vom Grundherrn eingesetzten Dorfrichter und durch die aus ihren Reihen stammenden Schöppen auch wahrnahmen. Die verschiedenen, im 19. Jahrhundert erlassenen Gemeinde- und Städteordnungen schafften lediglich die Vorrechte der Altgemeindemitglieder ab, jedoch behielten die Bauerngutsbesitzer ihren Landbesitz.
Aus den Reihen der Bauerngutsbesitzer stammten in Sachsen zahlreiche Mitglieder der Ländlichen Wahlbezirke der II. Kammer des Sächsischen Landtags, der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, so beispielsweise der Gutsbesitzer, Gemeindevorstand, Ortsrichter und Landtagsabgeordnete Carl Gottlieb Barth (1819–1898). Ähnliches galt auch für die Weingutsbesitzer wie beispielsweise Franz Carl Sickmann (1790–1860).
Weingutsbesitzer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weingüter sind oft Familienbetriebe oder klösterlichen bzw. adeligen Ursprungs. Es gibt Weingüter, die sich seit Jahrhunderten im Besitz von Adelshäusern befinden; diese verfügen mitunter über die besten Weinlagen am jeweiligen Standort. Nach der Abschaffung des mittelalterlichen Zunftwesens bestand Wirtschaftsfreiheit, wovon die Bürger auch Gebrauch machten.[5]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gutsherrschaft
- Junker (Besitzer eines Rittergutes)
- Gutshof
- Bauerngut
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Axel Flügel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680–1844) (= Bürgertum. Bd. 16). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-35681-1 (Digitalisat).
- René Schiller: Vom Rittergut zum Grossgrundbesitz. Ökonomische und soziale Transformationsprozesse der ländlichen Eliten in Brandenburg im 19. Jahrhundert (= Elitenwandel in der Moderne. Bd. 3). Akademie-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-05-003449-1 (Digitalisat).
- Sabine Bock: Gutsanlagen und Herrenhäuser. Betrachtungen zu den historischen Kulturlandschaften Mecklenburg und Vorpommern. Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. Thomas Helms Verlag Schwerin 1996, 2. erweiterte und überarbeitete Auflage 2001, 3. überarbeitete Auflage 2007.
- Mirko Seidel: Gutshof oder Rittergut – eine Begriffserklärung. In: Architektur-Blicklicht.
- Arno Lange: Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern. In: Mitteilungen des Roland. Dresden 1936, Heft 6, Seite 83–86.
- Karl Müller (Hrsg.): Weinbau-Lexikon für Winzer, Weinhändler, Küfer und Gastwirte. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1930.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Gutsbesitzer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Mirko Seidel: Gutshof oder Rittergut – eine Begriffserklärung
- ↑ Hanna Schissler: Der Bauer – Die Verhältnisse in Ostelbien Preußische Agrargesellschaft im Wandel. Göttingen 1978, S. 94–100.
- ↑ Gutsherrschaft Rundfunk Berlin-Brandenburg, abgerufen am 24. Februar 2016.
- ↑ Mirko Seidel: Gutshof oder Rittergut – eine Begriffserklärung
- ↑ Karl Müller: Weinbaulexikon, Berlin 1930