Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

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Mäpplein, in dem Fähigkeitszeugnis und Notenausweis ausgehändigt werden
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ; französisch Certificat fédéral de capacité (CFC), italienisch Attestato federale di capacità (AFC), rätoromanisch Attestat federal da qualificaziun (AFQ)) ist der Berufsausweis für Lehrlinge nach erfolgreichem Abschluss einer drei- oder vierjährigen Lehre in der Schweiz. Früher gab es auch zweijährige Lehren mit Fähigkeitszeugnis.

Abschlussprüfung

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Im Qualifikationsverfahren werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Berufslernenden überprüft: Es müssen sowohl bei den im Betrieb erarbeiteten beruflichen Kenntnissen als auch im ÜK (überbetriebliche Kurse) und Allgemeinbildung der Berufsfachschule jeweils mindestens 50 Prozent erreicht werden.

Während der Ausbildung kann die Berufsmaturität nebenbei gemacht werden oder man kann sie nach der Lehre nachholen.

Das Fähigkeitszeugnis kann in Zukunft mit entsprechenden Praxisanteilen auch in der Wirtschaftsmittelschule (kaufmännische Vollzeitausbildung) und in der Fachmittelschule (Allgemeinbildende Vollzeitausbildung) erworben werden. Zweijährige Grundbildungen schliessen mit einem Berufsattest ab.

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis selbst wird nach bestandener Lehrabschlussprüfung von den kantonalen Behörden ausgestellt.[1]

Das Dokument ist im DIN-A5-Format; der Notenausweis ist ein eigenes Dokument. Dadurch kann das eigentliche Fähigkeitszeugnis ohne Notenausweis geführt werden. Der Notenausweis kann jedoch nicht ohne Fähigkeitszeugnis geführt werden.

Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein entsprechen jenen der Schweiz. Seit 2008 werden die Abschlusszeugnisse drei- und vierjähriger Lehren als Fähigkeitszeugnis (FZ) bezeichnet. Sie entsprechen dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Schweiz. Die beiden Länder anerkennen ihre Berufsabschlüsse gegenseitig.[2] Nur in Liechtenstein, nicht aber in der Schweiz wird die Berufslehre als Werkstofftechniker/in (FZ) angeboten.[3]

Dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis entspricht in Deutschland der Gesellenbrief, der Facharbeiterbrief beziehungsweise das IHK-Prüfungszeugnis.

Einzelnachweise

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  1. Artikel 38: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. In: Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). 13. Dezember 2002, Schweizerische Eidgenossenschaft, der Bundesrat, auf admin.ch, abgerufen am 15. Februar 2017.
  2. Erläuterungen zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung. Verfasst vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Bern
  3. Werkstofftechniker FZ. (Memento des Originals vom 17. Februar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berufsberatung.ch Auf: berufsberatung.ch, aktualisiert am 1. Dezember 2018
Commons: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien