Diskussion:Vinzenz Rüfner
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Luha in Abschnitt 2erlei
2erlei
[Quelltext bearbeiten]- "in bloß betrachtender Haltung" -- "betrachtender" mit Betrachtung oder doch lieber Kontemplation verlinken?
- "wonach der Verkauf der Bücher verboten werde" - "werde" oder "wurde"? --Asthma und Co. 00:21, 7. Aug. 2010 (CEST)
- ad 1) Betrachtung ist richtiger: nach meiner Interpretation meinte Rüfner den Unterschied zwischen "phänomenologischer Analyse" (die Historisierung) und Glauben (als kontemplatives Erleben).
- ad 2) weiß ich nicht. Nach Eingang der Schreiben waren die Bücher verboten. Ich gehe davon aus, dass das Verbot erst mit Eingang der Schreiben wirksam wurde. Schorcht (S. 286) hat offensichtlich auch nur die Selbstdarstellung Rüfners und nicht die von Rüfner genannten Schreiben eingesehen (wenn das überhaupt noch möglich ist). Ich hoffe, der Kompromiss "sei" ist neutral genug.
- Gruß --Lutz Hartmann 07:50, 7. Aug. 2010 (CEST)