Diskussion:Andreas Kemper

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Schwarze Feder in Abschnitt Stadt Essen hält an der Wissenschaftlichkeit des Gutachtens fest
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Essen

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Hi,

zum Hintergrund der Expertise für die Stadt Essen. Es ist falsch, dass ich 5.000 Euro erhalten habe. Die Stadt Essen hat 5.000 Euro bereit gestellt. Wie teuer es für die Stadt Essen wurde, konnte aber erst später, mit Abschluss der Expertise mitgeteilt werden, als die Stundenzahl klar war: 60 Stunden a 65 Euro brutto, also 3.900 Euro statt 5.000 Euro. In den Medien verbreitete sich aber nur die Bereitstellung des potentiellen Honorars und wurde als tatsächliches Honorar wiedergegeben. Unabhängig davon ist die Frage, warum dieser Betrag überhaupt in den Text gehört. Es handelt sich um ein übliches Honorar für soziologische Gutachten.

Zur Wissenschaftlichkeit der Studie: Diese ist öffentlich einsehbar. https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWsYMs7du6q61uzQsanuRZcV5gb4xKS52hHdh13cPvrC/Anlage-_Expertise.pdf Ein Gutachten muss nicht explizit eine Methode benennen, sondern logisch stringent sein und die erforderlichen Einzelnachsweise aufführen. Wie zu erkennen ist, verfügt die Studie über einhundert Einzelnachweise und zusätzlich dokumentierte Screenshots.

Das Problem liegt nicht in der Wissenschaftlichkeit meiner Studie, sondern in der extrem hohen Hürde für die Wahrscheinlichkeit, die vom Richter des Verwaltungsgerichts Essen vorgelegt wurde. Der Juristen der Stadt Essen hatten hier eine geringere Hürde der Wahrscheinlichkeit angelegt und davon ausgehend ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zitat aus der PM der Stadt Essen:

"Jetzt haben wir Klarheit. Im Ergebnis räumt das Verwaltungsgericht der Gleichbehandlung von Parteien einen sehr hohen Stellenwert an. Einen Anspruch der AfD auf Durchführung des Parteitags hatten wir auch gar nicht bestritten, lediglich mit einer Verpflichtung der AfD zur Verhinderung von möglichen Straftaten versehen. Die Wahrscheinlichkeit strafbarerer Handlungen lässt sich vor der Veranstaltung nach Lesart des Beschlusses aber praktisch nicht nachweisen. Hier haben wir eine andere Auffassung vertreten. Daher entspricht der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nicht unseren Erwartungen, ist aber letztlich zu akzeptieren, auch wenn mehrere für die Stadt wichtige Aspekte im Beschluss offen bleiben", so der Oberbürgermeister zur Bewertung des Beschlusses. https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1532752.de.html

Nur hinsichtlich dieser Lesart wäre meine Studie unwissenschaftlich. Die Lesart des VG Gelsenkirchen ist: Der Parteitag ist verfassungsmäßig derart geschützt, dass nicht durch eine Erwartbarkeit, sondern nur durch die Sicherheit, dass Straftaten erfolgen könnten, diese Veranstaltung verhindert werden könnte. Selbst wenn ein Vortragstext für den Parteitag im Vorhinein strafbare Passagen enthalten würde, wäre das kein Grund für die Absage des Parteitags, da der mündliche Vortrag rein theoretisch vom Vortragstext abweichen könnte. Wären Vortragstexte im Vorhinein bekannt, wäre erwartbar, dass diese Texte wiedergegeben werden. Auf diese Form von Erwartbarkeit zielte meine Studie und das war auch der entsprechende Auftrag der Stadt Essen: Die Erwartbarkeit herauszuarbeiten. Diese Erwartbarkeit würde aber dem VG Essen nicht genügen. Es müsse sicher sein, dass ein solcher Text auch tatsächlich vorgelesen wird. Es lässt sich aber unmöglich vorhersagen, ob mit Sicherheit diese strafbare Handlung erfolgt. Gemessen an dieser Lesart wäre eine Studie, die sich so etwas anmaßen würde, unwissenschaftlich. Es gibt keine Methode, die so etwas könnte und dafür gäbe es auch keine empirische Grundlage. Das ist der Hintergrund der knappen Begründung durch den Richter des VG Essen.

Was hier im Raum steht ist also nicht die Wissenschaftlichkeit meiner Studie an sich, sondern die Wissenschaftlichkeit hinsichtlich der Fragestellung. Meine Fragestellung im Auftrag der Stadt Essen war lediglich: Ist erwartbar, dass es zu Straftaten kommt? Die Fragestellung hätte aber laut VG Gelsenkirchen lauten müssen: Kommt es hundertprozentig sicher zu Straftaten? Oder um es knapp auszudrücken: Die soziologische Studie hat nach Ansicht des VG Gelsenkirchen das Thema verfehlt, was aber nicht das Problem des Autoren der Studie ist, sondern aus der unterschiedlichen Rechtsauffassung der Juristen der Stadt Essen und des Richters des OV Gelsenkirchen folgt.

Ich hatte nun mal eine andere Fragestellung und habe sie plausibel und mit Einzelnachweisen belegt beantwortet: Es ist zu erwarten (!), dass es zu einer strafbaren Handlung kommt, weil es einen Radikalisierungsprozess gibt; weil der Höcke-Flügel eine Sprache sprechen will, die nach 86a verboten ist; weil eine Zunahme der Häufigkeit der Verwendung dieses Spruches belegt werden kann (nicht eingeflossen sind die Vorgänge in Oranienburg nach Abschluss der Studie); weil Höcke unmittelbar vor dem Parteitag (zwei Tage davor!) seinen zweiten Strafprozess beim Landgericht Halle wegen einer wiederholten Äußerung dieser verbotenen Parole hat und mit trotzigen Solidarisierungen zu rechnen ist; weil es hinsichtlich der Strafbarkeit an einem Rechtsbewusstsein führender AfD-Politiker*innen zu mangeln scheint, sie stellen hier generell die Unabhängigkeit des Rechtsstaats in Frage (Aussagen von Storch und Höcke); und weil es bereits beim vorangegangenen Parteitag eine entsprechende Äußerung vom Parteitag ausgehend gegeben hat. Dies alles macht eine entsprechende Äußerung durch eines der 1.800 Teilnehmenden während des Parteitags erwartbar (!). Wird diese Parole "mit Sicherheit" in strafbarer Weise geäußert? So etwas kann niemand vorhersagen, dafür gibt es weder Methoden noch empirische Grundlagen, aber das war auch nicht die Zielsetzung des Gutachtens. -- Andreas Kemper talk discr 09:15, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ich zitiere aus der Begründung des Richters des VG Gelsenkirchen, die der Beurteilung meiner Expertise vorausging:
"Die hiervon abweichende Auffassung der Antragsgegnerin auf Seite 7 der Antragserwiderung, erforderlich sei (lediglich) eine sog. „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ von Rechtsverletzungen, unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Kammer, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. März 2023 – 15 L 230/23 –, juris, die das Zugangsbegehren einer juristischen Person des Privatrechts behandelt hat, setzt sich nicht mit den vorstehend dargelegten erhöhten Anforderungen des Art. 21, 3 Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 PartG auseinander, denen hoheitliches Handeln gegenüber politischen Parteien genügen muss."
Weiter heißt es:
"Letztlich lässt sich eine solche Gefahrenprognose am strengen Maßstab einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht treffen, ohne die Äußerungen zu kennen. Hierfür bedürfte es Kenntnis vorab von den Redebeiträgen, die im Hinblick auf einen Bundesparteitag gerichtsbekannt nicht zu erlangen ist, denn selbst „gesetzte Redner“ weichen mitunter von vorbereiteten Manuskripten ab und äußern sich anders als zuvor geplant. Für spontane Wortmeldungen und Redebeiträge lässt sich vorab wie bei freien Reden keine Bewertung des Inhalts vornehmen. An diesem Maßstab gemessen, kann die Gefahr eines strafbaren Verlaufs der streitbefangenen Veranstaltung jedenfalls im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht als hochwahrscheinlich bezeichnet werden. Zwar sieht das Gericht, dass jedes Thema in seinem Verlauf oder auch durch spontane Äußerungen in den strafbaren Bereich führen kann, dies bliebe dann einer strafrechtlichen Aufarbeitung vorbehalten. Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ strafbarer Äußerungen lässt sich damit vor der Veranstaltung nicht feststellen."
Meine Expertise war auf die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" von Rechtsverletzungen nach Auffassung der Juristen der Stadt Essen ausgerichtet, nicht auf die "hohe Wahrscheinlichkeit" des VG Gelsenkirchen. In den Medien wurde nur der darauf folgende Absatz wiedergegeben, wodurch der Eindruck entstehen könnte, meine Expertise sei an sich und nicht hinsichtlich der abweichenden Fragestellung des VG Essen unwissenschaftlich. -- Andreas Kemper talk discr 11:22, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Intro – unenzyklopädische Formulierung

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Der zweite Satz des Intro beginnt mit Er arbeitet zum Begriff des Klassismus ... Kommt mir unenzyklopädisch vor diese Formulierung. Wer sagt, dass Kemper zum Begriff des Klassismus arbeitet? Er hat es mal getan und auch dazu publiziert, nur ist das schon etliche Jahre her. Besser fände ich für die Einleitung einen Hinweis darauf, dass Kemper gemeinsam mit Heike Weinbach das erste deutschsprachige Buch zum Thema Klassismus veröffentlichte. Das wäre eine enzyklopädisch bedeutsame Aussage. Er arbeitet zu ist eher eine Momentaussage, die man in die Autorennotiz unter einen Zeitschriftenaufsatz schreibt. --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:03, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Jürgen, ich halte weiterhin Vorträge zum Thema Klassismus. Letzte Woche beim DGB Jugendbildungszentrum Hattingen oder nächste Woche Montag beim "Wissenssnack" beim Kreisintegrationszentrum Mettmann. Und während der Klassismus-Tagung der TU Darmstadt im März diesen Jahres fand zum inhaltlichen Einstieg der Tagung ein Podiumsgespräch mit mir statt: "Entstehungsgeschichte, Verbreitung und Diskurslinien des Klassismusbegriffs im deutschsprachigen Raum. Interview mit Andreas Kemper".
Es gibt zudem verschiedene Übergänge von meiner Beschäftigung in andere Bereiche: Klimaklassismus, Klassismus bei der AfD und das Übergangsfeld Klassismus - Proprietarismus (der sogenannte Rechts"libertarismus").
Es sind seit 2019 in Marburg, Köln, München, Hildesheim, Gießen, Berlin, Bremen ... in den Studierendenvertretungen Arbeiter*innenkinderrefarte entstanden und die ersten sehr direkt nach meinen Vorträgen an den Hochschulen. Und ich habe auch dazu mit beigetragen, dass das "Dishwasher-Magazin" mit einer bundesweit aufgestellten Redaktion erscheint. Und dort sieht man, dass ich auch weiterhin zum Thema publiziere ("materialistischer Klassismusbegriff").
Vielleicht lässt sich ja eine Kombination aus beidem unterbringen: Er gab zusammen mit Heike Helen Weinbach das erste Buch in Deutschland zum Thema Klassismus heraus und ist in diesem Themenfeld weiterhin aktiv. Oder so ähnlich. -- Andreas Kemper talk discr 08:39, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Moin Andreas, die vorstehenden Informationen zu Deinen Aktivitäten im Bereich Klassismus belegen, dass Du immer noch zum Thema arbeitest. Nur finden sie sich nicht im Artikel. Eine Artikeleinleitung soll zusammenfassen, was Bedeutsames und Belegtes im Fließtext steht. Und im Fließtext steht nur der eine Satz: Gemeinsam mit Heike Weinbach publizierte er 2009 das Buch Einführung in den Klassismus, der als Begriff im deutschsprachigen Raum weitgehend unbekannt war. Das begründet die Intro-Aussage Er arbeitet zum Begriff des Klassismus ... nicht. Da müsste unter Aktivitäten was ergänzt werden. --Jürgen Oetting (Diskussion) 09:07, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich befasse mich seit Jahren / Jahrzehnten intensiv mit Klassismus. Das ist die Wahrheit. Das habe ich gerade eben belegt mit dem Link zur Klassismus-Tagung TU Darmstadt, wo ich nicht nur mit einem Vortrag aufgetreten bin, sondern sehr prominent zur Einleitung der Tagung interviewt worden bin. Das kann dann stellvertretend als Beispiel für meine Aktivitäten gerne im Fließtext aufgenommen werden. TU Darmstadt dürfte ja relevant sein.
Aus dem Fehlen des Hinweises auf diese Aktivitäten im Fließtext dann aber in der Einleitung auch noch den Hinweis zu streichen, obwohl uns allen klar ist, dass ich mich mit Klassismus befasse (u.a. an Vorträgen in Hochschulen und DGB Bildungszentren), wäre etwas schräg. -- Andreas Kemper talk discr 11:22, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Noch einmal zu Essen

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Hallo,

weil oben noch nicht reagiert worden ist, hier noch einmal der Hinweis darauf, dass der letzte Abschnitt zu meiner Arbeiten so nicht richtig ist. Hier die ganze Passage des VG Gelsenkirchen zur Begründung, warum die Stadt Essen der AfD die Grugahalle nicht kündigen durfte:

"An den Wahrscheinlichkeitsgrad für die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen durch Äußerungsdelikte auf einer politischen Veranstaltung einer politischen Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt hat (Art. 21 Abs. 4 GG), sind im Rahmen der Gefahrenprognose strenge Anforderungen zu stellen. Denn eine darauf gestützte Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung greift in den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch aus Art. 21, Art. 3 Abs. 1 GG auf Chancengleichheit politischer Parteien ein. Erforderlich ist daher eine hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen.[…]
Die hiervon abweichende Auffassung der Antragsgegnerin auf Seite 7 der Antragserwiderung, erforderlich sei (lediglich) eine sog. „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ von Rechtsverletzungen, unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Kammer, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. März 2023 – 15 L 230/23 –, juris, die das Zugangsbegehren einer juristischen Person des Privatrechts behandelt hat, setzt sich nicht mit den vorstehend dargelegten erhöhten Anforderungen des Art. 21, 3 Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 PartG auseinander, denen hoheitliches Handeln gegenüber politischen Parteien genügen muss.
Die dem Ratsbeschluss der Antragsgegnerin zugrundeliegende Stellungnahme ist hierfür untauglich, was der Oberbürgermeister ausweislich des Verwaltungsvorgangs der Sache nach erkannt hatte. Der Stellungnahme fehlt als wissenschaftliche Ausarbeitung im Sinne einer (parteilichen) gutachterlichen Stellungnahme (von der Antragserwiderung als „Untersuchung“ bzw. „fachliche Beurteilung“ bezeichnet) grundlegend die Darstellung angewandter wissenschaftlicher Methoden und deren Abarbeitung für eine empirische Ergebnisfindung. Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt. Der Verfasser schließt von mündlichen oder schriftlichen Äußerungen einzelner Personen auf die von ihm angenommene Wahrscheinlichkeit, diese Äußerung – letztlich betrachtet er nur eine Äußerung (die ab Seite 8 erwähnte Parole der SA) – würde auf der streitgegenständlichen Veranstaltung getroffen. Die Annahme kann zutreffen, sie muss es aber nicht. Das ist nicht wissenschaftlich, jedenfalls belegt sie keine tatsachenbasierte Prognose, die geeignet ist, aufgrund stichhaltiger Anhaltspunkte eine hinreichend gefestigte Gefahrenprognose zu treffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Äußerung strafbaren Inhalts erwarten lässt.[…]
Letztlich lässt sich eine solche Gefahrenprognose am strengen Maßstab einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht treffen, ohne die Äußerungen zu kennen. Hierfür bedürfte es Kenntnis vorab von den Redebeiträgen, die im Hinblick auf einen Bundesparteitag gerichtsbekannt nicht zu erlangen ist, denn selbst „gesetzte Redner“ weichen mitunter von vorbereiteten Manuskripten ab und äußern sich anders als zuvor geplant. Für spontane Wortmeldungen und Redebeiträge lässt sich vorab wie bei freien Reden keine Bewertung des Inhalts vornehmen. An diesem Maßstab gemessen, kann die Gefahr eines strafbaren Verlaufs der streitbefangenen Veranstaltung jedenfalls im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht als hochwahrscheinlich bezeichnet werden. Zwar sieht das Gericht, dass jedes Thema in seinem Verlauf oder auch durch spontane Äußerungen in den strafbaren Bereich führen kann, dies bliebe dann einer strafrechtlichen Aufarbeitung vorbehalten. Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ strafbarer Äußerungen lässt sich damit vor der Veranstaltung nicht feststellen." (Seite 13 folgende)

Es geht also um das sogenannte Parteienprivileg. Meine Stellungnahme bezog sich auf die von der Stadt Essen vorgegebene Fragestellung, ob mit einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen sei, dass ein Äußerungsdelikt während des Parteitags stattfindet. Aufgrund des Parteienprivilegs hätte aber die Fragestellung sein müssen, ob mit einer "hohen Wahrscheinlichkeit" ein Äußerungsdelikt stattfindet. Und "hohe Wahrscheinlichkeit" heißt für das Gericht, dass eine Vorhersage unmöglich sei, denn selbst wenn man die geplanten Redebeiträge kennen würde, könnten diese noch im gesprochenen Wort vom geschriebenen Wort abweichen.

Mit anderen Worten sagt das VG Gelsenkirchen: Das Parteienprivileg macht es unmöglich, eine hinreichend gefestigte Gefahrenprognose zu treffen.

Der letzte Abschnitt zu den Aktivitäten meiner Person im Wikipedia-Artikel suggeriert, ich hätte eine schlechte "unwissenschaftliche" Arbeit abgeliefert und deshalb sei die Stadt Essen mit der Vertragskündigung gescheitert. Das war nicht der Fall. Das Problem war die unterschiedliche Rechtsauffassung der Stadt Essen und des VG Gelsenkirchen. -- Andreas Kemper talk discr 11:47, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hier der Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, der den Sachverhalt meines Erachtens objektiver darstellt: https://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-essener-grugahalle-erster-juristischer-erfolg-fuer-die-afd-lux.J9btTWjavvtDsAiQT6Jdoy Hier wird der eigentliche Grund für das Gerichtsurteil hervorgehoben: "Das Gericht entschied, die Nutzung dürfe der AfD nur versagt werden, wenn die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden." Dies entspricht der Pressemitteilung der Stadt Essen, die die WAZ veröffentlichte: "Die Wahrscheinlichkeit strafbarerer Handlungen lässt sich vor der Veranstaltung nach Lesart des Beschlusses aber praktisch nicht nachweisen. Hier haben wir eine andere Auffassung vertreten." https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1532752.de.html Wie oben im Urteil des VG Gelsenkirchen ausgeführt wurde, habe die Stadt Essen das Parteienprivileg nicht ausreichend genug gewürdigt. Es geht also nicht darum, ob meine Arbeit an sich "unwissenschaftlich" sei oder über keine Methodik / empirische Grundlage verfügt, sondern nur hinsichtlich des strengeren Maßstabs, der an eine Veranstaltung mit Parteienprivileg gelegt werden müsse. -- Andreas Kemper talk discr 16:01, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Neue Publikation

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Hier eine neue Publikation von mir:

https://antifeminismus-begegnen.de/de/2024/04/24/antifeministische-narrative

Vielleicht ließe sich das auch im Abschnitt zu Agent*in/Diskursatlas ergänzen. -- Andreas Kemper talk discr 13:20, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Falsche Wiedergabe

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Hallo ihr,

im Text findet sich die Wiedergabe:

"Die Stellungnahme sei weder wissenschaftlich noch belege sie eine 'tatsachenbasierte Prognose'."

tatsächlich heißt es:

"Das ist nicht wissenschaftlich, jedenfalls belegt sie keine tatsachenbasierte Prognose, die geeignet ist, aufgrund stichhaltiger Anhaltspunkte eine hinreichend gefestigte Gefahrenprognose zu treffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Äußerung strafbaren Inhalts erwarten lässt."

"Jedenfalls" ist viel einschränkender als das im Original genannte "noch".

Und hier noch einmal der Hinweis darauf, dass das Gericht im Gegensatz den Justiziaren der Stadt Essen, die die Stellungnahme in Auftrag gaben, das Parteienprivileg so hoch angesetzt hat, dass defacto JEDE Gefahrenprognose unwissenschaftlich sein müsste, weil sich eine Gefahrenprognose von den geforderten 99,99% nicht erstellen lasse. Selbst wenn es einen Vortragstext mit dem Äußerungsdelikt gäbe, führt das Gericht aus, wäre dies keine gesicherte Gefahrenprognose: "Letztlich lässt sich eine solche Gefahrenprognose am strengen Maßstab einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht treffen, ohne die Äußerungen zu kennen. Hierfür bedürfte es Kenntnis vorab von den Redebeiträgen, die im Hinblick auf einen Bundesparteitag gerichtsbekannt nicht zu erlangen ist, denn selbst „gesetzte Redner“ weichen mitunter von vorbereiteten Manuskripten ab und äußern sich anders als zuvor geplant."

Liebe Grüße -- Andreas Kemper talk discr 13:35, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

P.S. Hier ist jetzt übrigens die Pressemitteilung vom VG Gelsenkirchen:https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_240614/index.php
Es wird sehr deutlich herausgearbeitet, dass der Streitpunkt das Parteienprivileg und damit eine unterschiedliche Sichtweise zwischen den Justiziaren der Stadt Essen und dem VG Gelsenkirchen hinsichtlich der Höhe der Wahrscheinlichkeit der Gefahrenprognose besteht.
Meine Stellungnahme wird in der Pressemitteilung noch nicht einmal erwähnt, weil sie für das VG Gelsenkirchen keine Rolle spielt. Ich hatte diese nicht für die verlangte sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Gefahrendeliktes verfasst. Nur hinsichtlich einer so hohen Wahrscheinlichkeit wäre meine Stellungnahme, wie jede x-beliebige andere Stellungnahme auch, ohne Methodik und empirischen Gehalt. -- Andreas Kemper talk discr 13:46, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In dem als Beleg angegebenen Artikel steht wortwörtlich "Diese Annahme könne zutreffen, „sie muss es aber nicht“. Entsprechend sei die Stellungnahme weder wissenschaftlich noch belege sie eine „tatsachenbasierte Prognose“." Woraus zitierst du denn oben?--Perfect Tommy (Diskussion) 16:29, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich zitiere aus dem Original, auf welches sich der Artikel bezieht. Ich habe oben Ausschnitte aus dem Original wiedergeben. Das Original findet sich in Auszügen auch im Internet. -- Andreas Kemper talk discr 22:06, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nennt man das nicht gemeinhin WP:TF, wenn man statt Sekundär- Primärquellen verwendet? Zusätzlich dazu wird auf eine Pressemitteilung hingewiesen, wo an keiner Stelle der Name Kemper fällt. In dem zitierten Artikel der Berliner Zeitung, die als reputable Quelle gilt, stehen aber exakt die Zitate drin, die im Artikel verwendet werden. --Gripweed (Diskussion) 22:50, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier wird der Originalwortlaut zitiert: [1]. Hier der komplette Beschluss: [2]. --Gripweed (Diskussion) 22:58, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Originalwortlaut. Dort wird deutlich, dass der Satz aus der Berliner Zeitung vom Satz vom Originalwortlaut abweicht. Diese Abweichung ist relevant. "Jedenfalls" ist etwas anderes als das addierende "noch".
Die Berliner Zeitung dekontextualisiert den Zusammenhang der Urteilsbegründung. Sie betrachtet ausschließlich den Absatz 81 der Urteilsbegründung. Dieser Absatz ist in einem Kontext eingebettet, beginnend mit Absatz 78 und dann nochmal verdeutlicht in den Absätzen 83 und 84.
Absatz 81 macht deutlich, dass die Stadt Essen von einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen" ausgeht, die von der Rechtsauffassung des VG Gelsenkirchen "abweichen". Das VG Gelsenkirchen geht von einer "hohen Wahrscheinlichkeit" aus, die zu belegen sei. Und zwar so hoch, dass diese nicht zu erbringen sei. Selbst vorliegende Redebeiträgen mit Äußerungsdelikten würde diesem "strengen Maßstab der hohen Wahrscheinlichkeit" nicht gerecht werden (Absatz 83).
Ich hatte die Stellungnahme für diese "hinreichende Wahrscheinlichkeit" verfasst. Sie ist daher für die geforderte "hohe Wahrscheinlichkeit" nicht tauglich. Das ist mir nicht anzulasten. So kommt es aber rüber.
Zwar lässt sich argumentieren, dass die Berliner Zeitung ein reputables Medium ist. Doch weicht sie mit dem Satz, mit dem sie das Gerichtsurteil paraphrasierend wiedergibt, deutlich vom Originaltext ab und dekontextualisiert zudem noch das Gerichtsurteil. Damit ist dieser Artikel kein "verlässlicher Beleg", der für Personenartikel gefordert wird. Zumal es hier ganz zentral um meine wissenschaftliche Reputation geht. -- Andreas Kemper talk discr 23:59, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, deswegen ist es halt keine gute Idee, den eigenen Artikel verwalten zu wollen (WP:IK). Ich schätze deine Arbeit ja durchaus. Man muss aber leider sagen, dass das Gericht in seinem Urteil, auch laut Legal Tribune Online, kein gutes Haar an deinem Gutachten lässt. Ich weiß nicht ob da ein "jedenfalls" wirklich etwas rettet. --Gripweed (Diskussion) 14:32, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Der Stellungnahme fehlt [...] grundlegend die Darstellung angewandter wissenschaftlicher Methoden und deren Abarbeitung für eine empirische Ergebnisfindung. Der Ausarbeitung fehlt bei genauer Betrachtung jeder empirische Gehalt." Das ist eine so umfassende Ohrfeige, dass ich die Diskussion um das "jedenfalls" eher nebensächlich finde. --Nico b. (Diskussion) 17:02, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist keine "Ohrfeige", sondern dekontextualisiert.
Die Stadt Essen ging davon aus, dass es möglich sei, mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine Aussage vorherzusagen. Dafür war meine Stellungnahme gedacht.
Das VG Gelsenkirchen hat das bejaht, allerdings moniert, dass es sich hier um eine Parteiveranstaltung handelt. Wegen des Parteienprivilegs hätte quasi mit hundertprozentiger Sicherheit belegt werden müssen, dass es zu einer solchen Aussage komme. Dafür fehle aber jede Darstellung angewandter wissenschaftlicher Methoden und jeder empirischer Gehalt. Natürlich. Denn so etwas kann es nicht geben.
Das war aber nicht der Auftrag meiner Stellungnahme. Hätte es sich nicht um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine Vereinsversammlung gehandelt, wäre an meiner Stellungnahme nichts beanstandet worden. Sie ist also völlig korrekt. Nur die Fragestellung war in den Augen des Gerichts verkehrt.
Aber das habe ich oben bereits alles dargestellt.
Und ich verweise noch einmal darauf, dass für Personenartikel sehr strenge Regeln gelten. Insbesondere dann, wenn mit einem einzigen Absatz die wissenschaftliche Reputation grundsätzlich in Frage gestellt wird. -- Andreas Kemper talk discr 16:50, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
P.S. Gestern gab es bei der Parteiveranstaltung in Freiberg mit Jörg Chrupalla, Alice Weidel und Jörg Urban laute Sprechchöre, die die verbotene SA- und Neonazi-Parole "Alles für Deutschland" skandierten. https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/parteien/afd/skandal-auf-afd-veranstaltung-in-sachsen-verbotene-nazi-parole-ertoent-aus-publikum-3237755, https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/afd-kundgebung-und-gegendemo-auf-dem-obermarkt-in-freiberg-artikel13439459?cvdkurzlink=t&ref=share_twitter The Proof of the Pudding is in the Eating. --Andreas Kemper talk discr 01:55, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Spiegel zum Höcke-Prozess

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Laut Spiegel vom 24.04.2024 hat sich die Argumentation der Staatsanwaltschaft Halle im Prozess gegen Björn Höcke explizit auf eine Studie von Andreas Kemper („Zur NS-Rhetorik des AfD-Politiker Björn Höcke") gestützt, um Höcke eine ausreichende Kenntnis der NS-Rhetorik nachzuweisen. Aus der Studie wurden die Begriffe "Volksverderber", "Tat-Elite", "Sein oder Nicht-Sein des deutschen Volkes" angeführt:

"Staatsanwalt Bernzen interessiert sich nicht so sehr für Schulbücher. Er hat sich vielmehr mit den Reden und Schriften des Angeklagten auseinandergesetzt. Und dort habe er zahlreiche Vokabeln gefunden, die sich mit der NS-Zeit in Verbindung bringen ließen. So nannte Höcke 2016 den damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen „Volksverderber“ - ein Begriff, der aus Hitlers „Mein Kampf“ stamme. „Haben Sie das Buch gelesen?“ Höcke hat den rechten Ellenbogen auf den Tisch und sein Kinn auf die Faust gestützt. Mit leichtem Lächeln schaut er den Staatsanwalt an. „Nein“, sagt er.
Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner verweist auf eine Zusammenstellung des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung unter dem Titel „Zur NS-Rhetorik des AfD-Politiker Björn Höcke“ und nennt weitere Beispiele. Etwa „Tat-Elite“ - auch so ein Wort, das Höcke mehrfach verwendet habe und das zugleich die Selbstbezeichnung der SS gewesen sei. Oder die Formulierung „historische Wendezeit um Sein oder Nicht-Sein“, die Höcke einmal in einer Grußbotschaft an Marine Le Pen gebraucht habe. Hitler habe die Formulierung „Sein oder Nichtsein“ mehrfach genutzt. Und Goebells habe sie zur Begründung des „Totalen Kriegs“ verwendet. Lenzner: „Das sieht nicht nach Zufall aus, um es vorsichtig zu formulieren.“" Wiebke Ramm: Wie der Staatsanwalt Höcke in Bedrängnis bringen will, Spiegel vom 24.04.2024, https://archive.ph/9AdHW

Dieser Argumentation ist laut Frederik Schindler, der für die WELT den Prozess von Anfang bis Ende begleitet hat, das Gericht gefolgt und hat Höcke zu einer Strafe von 13.000 Euro verurteilt. (Sein X-Beitrag mit dem Beitrag bei WELT-TV: https://x.com/Freddy2805/status/1790766069809897762)

Aus Neutralitätsgründen, die bei Personen-Artikel verschärft gelten, halte ich es für geboten, nicht nur dubiose Zeitungsartikel wieder zu geben, die Urteilsbegründungen in verfälschender Weise verkürzt wiedergeben, sondern ebenso Artikel aus renommierten Magazinen wie dem SPIEGEL zu zitieren/ zu paraphrasieren. -- Andreas Kemper talk discr 11:01, 9. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Stadt Essen hält an der Wissenschaftlichkeit des Gutachtens fest

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Eine Anfrage der AfD an die Stadt Essen, welches dem Online-Portal NIUS exklusiv vorliegt, hat unter anderem ergeben, dass die Stadt sich nicht von der Studie distanziert:

"Die Stadt hält weiterhin daran fest, dass das Gutachten wissenschaftlich ist."

Björn Harms: Die Stadt Essen gab 230.000 Euro Steuergeld aus, um gegen den AfD-Parteitag vorzugehen, in: NIUS vom 06.09.2024

Kann der Satz ergänzt werden? -- Andreas Kemper talk discr 19:26, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten