Benutzer:Huth, Andreas

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Zu meiner Person

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Geboren wurde ich am 22.04.1954 in Leipzig. Hier habe ich bis 2022 auch in verschiedenen Stadtteilen gewohnt, bis ich dann im Mai 2022 nach Grimma gezogen bin.

Zu Wikipedia bzw. Wikimedia bin ich im Juli 2023 gekommen, um meine Kenntnisse und Fähigkeiten besonders beim Fotografieren von Kultur- und Naturlandschaften hier einbringen zu können. Seit 2020 habe ich mit zunehmender Begeisterung diese Motive für mich entdeckt.


Huth, Andreas ist neu bei Wikipedia und nutzt das Mentorenprogramm.

Huth, Andreas wird durch den Mentor Albinfo sowie vertretungsweise durch Tkarcher betreut.

Bitte entferne diesen Baustein nicht, ohne Albinfo eine Nachricht zu hinterlassen.


Hallo Albinfo, zur Zeit lade ich viele Fotos aus Schutzgebieten hoch und bin dabei auf folgendes Problem beim Kategorisieren gestoßen:Auf https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:WikiProject_protected_areas/Germany steht (Zitat): „Beispiel: Das Naturschutzgebiet "Insel im Senftenberger See" (Category:Naturschutzgebiet Insel im Senftenberger See) und das gleichnamige FFH-Gebiet (Category:FFH-Gebiet Insel im Senftenberger See) haben dieselbe Fläche. Entsprechend der Rangfolge ist die Kategorie des Naturschutzgebiets die Unterkategorie der Kategorie des FFH-Gebiets, die Fotos werden dementsprechend in die Naturschutzgebiets-Kategorie einsortiert.“

Ich komme mit dem Satz „Entsprechend der Rangfolge ist die Kategorie des Naturschutzgebiets die Unterkategorie der Kategorie des FFH-Gebiets“ nicht klar!

Naturschutzgebiete stehen doch in der auf der Seite https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:WikiProject_protected_areas/Germany auf dem 5. Platz der Rangfolge, FFH-Gebiete dagegen auf dem 7. Platz. Dieser Sortierreihenfolge gemäß müssten dann also FFH-Gebiete Unterkategorien der Naturschutzgebiete sein.

Was verstehe ich da nicht? Oder ist dieser Text falsch?

Im Text steht außerdem (Zitat): „Die höheren Kategorien haben nur die darunterliegende Kategorie als Inhalt.“ So, wie ich diesen Satz verstehe, müssten demzufolge NSG als 5. Kategorie die FFH-Gebiete als 7. Kategorie beinhalten, und die Fotos beider gleichgroßer Gebiete in die FFH-Kategorie eingegliedert werden.

Ich bin gespannt auf Deine Antwort und verbleibe mit bestem Dank schon mal im Voraus.

Andreas