Altenhain (Laubach)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Altenhain
Stadt Laubach
Koordinaten: 50° 34′ N, 9° 6′ OKoordinaten: 50° 33′ 42″ N, 9° 6′ 12″ O
Höhe: 386 m ü. NHN
Fläche: 3,17 km²[1]
Einwohner: 360 ca.[2]
Bevölkerungsdichte: 114 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35321
Vorwahl: 06044

Altenhain ist ein Stadtteil der Stadt Laubach im mittelhessischen Landkreises Gießen und gleichzeitig der östlichste Ort des Landkreises.

Geografische Lage

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ort, im bebauten Kern in einer Höhe von 360 bis 410 m an den Nordwestausläufern des Vogelsberges gelegen, hat in seiner Gemarkung den höchsten Berg des Landkreises Gießen, die Alte Höhe mit 535 m über NN. Von der 317,29 Hektar großen Gemarkung sind 72,4 ha bewaldet.

Die 1906 erbaute ehemalige Schule in Altenhain, heute genutzt als evangelische Kirche.

Die älteste bekannte urkundliche Erwähnung als Aldenhayn findet sich 1306[1] im Codex Diplomaticus des Valentin Ferdinand Gudenus. Dort heißt es "villarum Babinhusen ..., Pedirsheyn, Aldenheyn."[3] Eine Urkunde von 1364 weist Altenhain als dem Gericht zu Bobenhausen zugehörig: "in deme gerichte czu Babenhusen ... czu ... Aldinhan." 1387 wird ein Einwohner von "Aldenhen" mit dem Namen "Egharden" (Eckhard) genannt.[4] Eine Lagebeschreibung von 1592 gibt an: "... zwischen Selnrodt und dem Altenhain".[5] Der Ortsnamen wird nicht auf "Hain", sondern auf das mittelhochdeutsche Wort Hagen (Dornstrauch, umgrenzte Gemarkung und/oder Siedlung) bezogen. Ihre Einwohner hatten besondere Rechte oder Erleichterungen im Bezug auf ihre Abgaben und Dienste.[6] Allerdings ist diese Deutung umstritten.

Im Jahr 1577 ist Altenhain als zum Kirchspiel Bobenhausen gehörig vermerkt.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Altenhain:

„Altenhain (L. Bez. Schotten; evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 134 St. von Schotten, hat 53 Häuser und 271 evangel. Einw., so wie eine Kirche. Der Ort, der auf der Feldkrücker Höhe gelegen ist, kommt erst im 14. Jahrhundert vor.“[7]

Früher zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörend (Amt Ulrichstein, Gericht Bobenhausen), gelangte Altenhain im Jahr 1821 zum Landratsbezirk Schotten, wurde 1832 dem Kreis Nidda und 1838 dem Landkreis Grünberg zugeordnet, 1852 in den Kreis Schotten eingegliedert, 1938 in den Kreis Alsfeld und 1971 schließlich in den Kreis Gießen und vorübergehend in den von 1977 bis 1979 bestehenden Lahn-Dill-Kreis alten Zuschnitts.

Ab dem Jahr 1969 entstand am Steinköppel ein Wochenendhausgebiet mit 98 Parzellen.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Altenhain am 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis in die Stadt Laubach eingegliedert. Damit erfolgte gleichzeitig der Wechsel vom Landkreis Alsfeld in den Landkreis Gießen.[8][9] Für Althenhain, sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden und die Kernstadt von Laubach wurde je ein Ortsbezirk gebildet.[10]

Auf der Alten Höhe zwischen Altenhain und dem Ulrichsteiner Ortsteil Wohnfeld befindet sich seit dem Jahr 2000 der Windpark Alte Höhe mit derzeit zwölf Windkraftanlagen.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Altenhain angehört(e):[1][11][12]

Gerichte seit 1803

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Altenhain das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Altenhain viel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums des Innern und der Justiz wurden am 1. Dezember 1838 Altenhain an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[21]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[22] Am 15. Mai 1908 wurde Altenhain vom Bezirk des Amtsgerichts Ulrichstein abgetrennt und dem Bezirk des Amtsgerichts Laubach zugeteilt.[23]

Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Laubach, die Gemeinde Altenhain wurde dem Amtsgericht Alsfeld, die restlichen Gemeinden des Sprengels dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[24] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerstruktur 2011

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Altenhain 342 Einwohner. Darunter waren 9 (2,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 45 Einwohner unter 18 Jahren, 117 zwischen 18 und 49, 90 zwischen 50 und 64 und 97 Einwohner waren älter.[25] Die Einwohner lebten in 165 Haushalten. Davon waren 45 Singlehaushalte, 60 Paare ohne Kinder und 42 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 48 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 90 Haushaltungen lebten keine Senioren.[25]

Einwohnerentwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1791: 193 Einwohner[15]
• 1800: 208 Einwohner[26]
• 1806: 223 Einwohner, 36 Häuser[17]
• 1829: 271 Einwohner, 53 Häuser[7]
• 1867: 337 Einwohner, 67 bewohnte Gebäude[27]
• 1875: 347 Einwohner, 67 bewohnte Gebäude[28]
Altenhain: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr  Einwohner
1791
  
193
1800
  
208
1806
  
223
1829
  
271
1834
  
287
1840
  
326
1846
  
339
1852
  
342
1858
  
338
1864
  
314
1871
  
332
1875
  
347
1885
  
316
1895
  
316
1905
  
305
1910
  
319
1925
  
309
1939
  
330
1946
  
425
1950
  
405
1956
  
354
1961
  
328
1967
  
301
1970
  
310
1980
  
?
1990
  
?
2011
  
347
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[25]

Historische Religionszugehörigkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1829: 271 evangelische (= 100 %) Einwohner[7]
• 1961: 311 evangelische (= 94,82 %), 17 katholische (= 5,18 %) Einwohner[1]

Für den Stadtteil Altenhain besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Altenhain) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[10] Der Ortsbeirat besteht aus neuen Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 58,98 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Altenhain“ an.[29] Der Ortsbeirat wählte Michael Weber zum Ortsvorsteher.[30]

Kultur und Infrastruktur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Die Alte Schule, 1906 erbaut. Sie wird heute als evangelische Kirche mit Kirchensaal sowie Gemeindesaal nebst zwei Jugendräumen genutzt.
  • Das Alte Backhaus in der Ortsmitte.
  • Weiterhin gibt es am nordöstlichen Ortsrand von Altenhain ein Dorfgemeinschaftshaus, das Feuerwehrhaus und den Sport- und Festplatz.

Anmerkungen und Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Schotten) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1971 als Ortsbezirk zur Stadt Laubach.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Altenhain, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Die Stadtteile im Internetauftritt der Stadt Laubach, abgerufen im Februar 2016.
  3. Codex diplomaticus anecdotorum res Moguntinas, Trevirenses, Franconicas, Palatinas, finitmarumque regionum nec non jus germanicum et S. R. I. historiam vel maxime illustratium (Vol. 1-5), Vol, S. 996, Nr. 119
  4. Ludwig Baur (Archivar)|Ludwig Baur: Hessische Urkunden I, Nr. 988, S. 660 und Nr. 1182, S. 789
  5. Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 379.
  6. Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Dissertation. Göppingen 1973. S. 31 f.
  7. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 11 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 24 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  9. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 301.
  10. a b Hauptsatzung. (PDF; 155 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Laubach, abgerufen im Februar 2024.
  11. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  12. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  13. Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567-1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604-1638. und Hessen-Darmstadt 1567-1866.
  14. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) VIII. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 211 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  16. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  17. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  18. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 423 (online bei Google Books).
  19. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 265 (online bei Google Books).
  20. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  21. Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Ulrichstein betr. vom 31. Oktober 1938. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1838 Nr. 36, S. 385 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 40,9 MB]).
  22. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  23. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Ulrichstein und Laubach betreffend vom 18. April 1908. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1908 Nr. 11, S. 108 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 27,4 MB]).
  24. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  25. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  26. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  27. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 121 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  28. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  29. Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Altenhain. In: Votemanager. Stadt Laubach, abgerufen im März 2024.
  30. Ortsbeirat Altenhain. In: Webauftritt. Stadt Laubach, abgerufen im März 2024.