Alten-Buseck

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Alten-Buseck
Gemeinde Buseck
Wappen von Alten-Buseck
Koordinaten: 50° 37′ N, 8° 45′ OKoordinaten: 50° 37′ 17″ N, 8° 45′ 13″ O
Höhe: 225 (195–275) m ü. NHN
Fläche: 9,66 km²[1]
Einwohner: 3732 (31. Dez. 2018)[1]
Bevölkerungsdichte: 386 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35418
Vorwahl: 06408

Alten-Buseck, manchmal auch bekannt als „schönes Buseck“, ist ein Ortsteil der Gemeinde Buseck im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Alten-Buseck erfolgte im Jahr 1093.[2]

Bekannt ist Alten-Buseck durch die drei ehemaligen Burgen in Ortslage: Zaunburg (Zannenburg/Tzanburg), Hofburg und Brandsburg. Die Burgen waren im Besitz der Familie von Buseck.[3] Der Widderkopf ihres Wappens und die drei Burgen fanden Eingang ins Ortswappen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über das Busecker Tal:

„Busecker Thal (L. Bez. Giessen) Landstrich. Das Busecker Thal besteht aus 9 Orten: Altenbuseck, Großenbuseck, Albach, Beuern, Bersrod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reißkirchen und Rödchen, die zusammen 5675 Einwohner haben. – Die Vierer und Ganerben von Buseck kamen 1332 unter landgräfliche Gerichtsbarkeit. Sie haben aber niemals als Landsassen, sondern als unmittelbare Reichssassen angesehen seyn wollen. Im Jahr 1547 entstanden darüber große Streitigkeiten, und in dem 1576 erfolgten Vergleich erkannten zwar die Einwohner die landesfürstliche Hoheit des Landgrafen an, aber von dem Landgrafen wurde die Gerichtsbarkeit der von Buseck als ein unbestrittenes kaiserliches Lehen anerkannt. Neue Steitigkeiten veranlaßten 1706 den kaiserlichen Reichshofrath, den Vergleich aufzuheben, und das Busecker Thal für ein unmittelbares kaiserliches Lehen zu erklären, die Andersgesinnten mit 50 Mark löthigen Geldes als Strafe zu belegen, und die Aufrechthaltung dieses Beschlusses mehreren benachbarten Reichsständen zu übertragen. Hierauf wandte sich der Landgraf an die Reichsversammlung zu Regensburg, worauf 1725 dem Hause Hessen-Darmstadt die Geichtsbarkeit, nebst der Lehensherrlichkeit, als eine beständige kaiserliche Commission aufgetragen, und der Vergleich von 1576 bestätigt wurde. Im Jahr 1827 hat die Freiherrliche Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit im Busecker Thal an den Staat abgetreten.“[4]

sowie über Alten-Buseck:

„Altenbuseck (L. Bez. Giessen) evangel. Pfarrdorf; liegt unfern der Wieseck, 112 St. von Giessen und gehört dem Freiherrn von Buseck. Man findet 154 Häuser und 1014 Einw., die bis auf 5 Kath. und 66 Juden evangelisch sind. Die Kirche ist ein altes massives Gebäude; der Ort hat 2 Burgen und 2 Mahlmühlen. – Der Name von Buseck kommt, wie es scheint, schon im 8. Jahrhundert vor, aber verschrieben Bucheswiccum; später Bucheseichehe. Eine Familie von Buchseke erscheint 1152, sie theilte sich nachber in vier Linien; Buseck an sich, Buseck Russeler oder Rüsser und Buseck Münch; die Linie von Buseck Brant ist erst im 15. Jahrhundert entstanden. Die Familie von Trohe stand mit den von Busecken in der innigsten Familienverbindung. Jene, so wie die drei erstern Linien von Buseck schlossen 1357 einen ganerblichen Burgfrieden, ernannten vier Vorsteher aus ihrer Mitte, und schrieben sich nun Vierer und Ganerben des Busecker Thals. Die Ganerbschaft begriff nach und nach außer den Schlössern Alten- und Großenbuseck, neun Dörfer, die zusammen den Namen des Busecker Thals führten. Im Jahr 1827 hat die Freiherrl. Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an Altenbuseck an den Staat abgetreten.“[5]

Während des Kalten Krieges befand sich in der Gemarkung des Ortes das Sondermunitionslager Alten-Buseck.

Ein ortsbildprägendes Gebäude ist die Evangelische Kirche Alten-Buseck. Das Erlebnismuseum „Sammler- und Hobbywelt“ zog bis zu seiner Schließung jährlich 25.000 Besucher an.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Alten-Buseck zum 1. Januar 1977 kraft dem Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen mit den Gemeinden Beuern und Großen-Buseck zur neuen Gemeinde Buseck zusammengeschlossen.[6] Für die ehemals eigenständigen Gemeinden von Buseck wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[7]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Alten-Buseck angehört(e): [8][9][10]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Alten-Buseck das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen, aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[15]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[16] Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Alten-Buseck 3261 Einwohner. Darunter waren 141 (4,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 528 Einwohner unter 18 Jahren, 1347 zwischen 18 und 49, 714 zwischen 50 und 64 und 672 Einwohner waren älter.[17] Die Einwohner lebten in 1455 Haushalten. Davon waren 456 Singlehaushalte, 441 Paare ohne Kinder und 411 Paare mit Kindern, sowie 108 Alleinerziehende und 39 Wohngemeinschaften. In 306 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 964 Haushaltungen lebten keine Senioren.[17]

Einwohnerentwicklung

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• 1577: 072 Hausgesesse[8]
• 1630: 14 zweispännige, 15 einspännige. Ackerleute, 4 Witwen, 17 Vormundschaften[8]
• 1669: 326 Seelen[8]
• 1742: ein Geistlicher, 79 Untertanen, 23 Junge Mannschaften, 14 Beisassen/Juden[8]
• 1806: 827 Einwohner, 127 Häuser[12]
• 1829: 1014 Einwohner, 154 Häuser[5]
• 1867: 1208 Einwohner, 211 Häuser[18]
Alten-Buseck: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2018
Jahr  Einwohner
1800
  
720
1806
  
827
1829
  
1.014
1834
  
1.113
1840
  
1.174
1846
  
1.332
1852
  
1.433
1858
  
1.233
1864
  
1.222
1871
  
1.217
1875
  
1.238
1885
  
1.225
1895
  
1.191
1905
  
1.188
1910
  
1.209
1925
  
1.284
1939
  
1.294
1946
  
1.726
1950
  
1.773
1956
  
1.727
1961
  
1.774
1967
  
2.090
1980
  
?
1990
  
?
2003
  
3.992
2011
  
3.261
2016
  
3.626
2018
  
3.732
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[8]; Gemeinde Buseck:[19]; Zensus 2011[17]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1830: 943 evangelische (= 83,0 %), 5 katholische (= 0,5 %), 66 jüdische (= 6,5, %) Einwohner[8]
• 1961: 1446 evangelische (= 82,6 %), 284 katholische (=16,0 %) Einwohner[8]

Historische Erwerbstätigkeit

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• 1961: Erwerbspersonen: 203 Land- und Forstwirtschaft, 440 Produzierendes Gewerbe, 119 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 137 Dienstleistungen und Sonstiges.[8]

In Gold ein schwarzer Widderkopf; darüber im durch ein blaues Wellenband abgeteilten schwarzen Schildhaupt drei bezinnte goldene Burgen.[20]

  • Johannes Bickel: Das Dorf Alten-Buseck. Ein Beitrag zur Heimatgeschichte. Gießen 1971, 2. Aufl.
  • Günter Hans: Buseck. Seine Dörfer und Burgen. Gießen 1986
  • Erco von Dietze: Archiv Evangelische Kirchengemeinde Alten-Buseck mit Filiale Trohe. 1409–1989. unpl. Findbuch. 1989
  • Literatur über Alten-Buseck nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz und Verwaltung (Landgericht Gießen; 1827 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren zu Buseck an das Landgericht über).
  4. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  5. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b Buseck in Zahlen In: Webauftritt der Gemeinde Buseck. Abgerufen im November 2021.
  2. Günter Hans: Überlegungen zur Ersterwähnung von Alten-Buseck. In: Günter Hans: Buseck. Seine Dörfer und Burgen. Gießen 1986, S. 8–10.
  3. vgl. Abschnitt Burgen und Befestigungen in Alten-Buseck, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 24. August 2012). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 7. September 2012.
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 46 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 10 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  7. Hauptsatzung. (PDF; 256 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Buseck, abgerufen im November 2021.
  8. a b c d e f g h i Alten-Buseck, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 17. April 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  9. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  10. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 221 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 414 (online bei Google Books).
  14. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  15. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  18. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  19. Einwohnerzahlen der Gemeinde Buseck (Webarchiv): 2003, ab 2016.
  20. Wappen Altenbuseck In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1976.