Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


Zustimmung zur Veröffentlichung

Grundsatz-Frage: WP-Bildrechte sagt unter anderem: Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt. Wie sieht es denn mit Bildern aus die auf Commons stehen? Hier zum Beispiel: Personenaufnahme auf Commons. Wo muss die Zustimmung der Personen stehen? --Elab 18:02, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Fotograf hat vorher deutlich gefragt, wer nicht fotografiert werden möchte, worauf sich einige gemeldet haben. Ich gehe davon aus, daß sich THWZ daran gehalten hat. --Marcela 18:17, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
@Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela 19:10, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela 20:42, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Naja... Das wurde vor längerer Zeit mal zwischen DÜP und ST abgesprochen, aber seitdem hat sich auf beiden Seiten, besonders im ST, viel getan. Ob das immer noch der Konsens ist? Ich denke, eine kurze Erklärung der abgebildeten Person ans ST würde das ST auch wohl kurz mit Ticketnummer am Bild vermerken, der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zu einer gültigen Freigabe wirklich marginal, besonders wenn keine Antwort erforderlich ist. Vielleicht ließe sich dafür auch eine neue Queue einrichten. -- Yellowcard 21:10, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hatte das ja mal vor nicht allzu langer Zeit auf der DÜP-Disk angesprochen, und der allgemeine Konsens aus dem ST, der mit von mehreren Seiten übermittelt wurde, ist, daß das ST momentan nicht bereit ist, sich um RaeB-Freigaben zu kümmern. Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:12, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wikipedia:Support-Team/Permissions-DÜP-Koordination#OTRS_und_Recht_am_eigenen_Bild - zur Info. --Guandalug 21:15, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
(BK) Mhm, meinst Du diese Diskussion? Ich könnte diesbezüglich nochmal auf der ST-Mailinglist rumfragen. -- Yellowcard 21:17, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn ich meine Gesprächspartner richtig verstanden habe, dann wurde das schon ausdiskutiert. Aber wenn dabei noch was Neues rauskommt – gerne! Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:19, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dazu müsste aber vorher klargestellt werden, was für eine Freigabe benötigt wird. Das ST kann sich nicht um die Anfertigung von Modelverträgen kümmern, wenn aber eine kurze Bestätigung a la "Ich stimme zu, dass das Bild xyz.jpg, auf dem ich abgebildet bin, innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia genutzt wird" ausreichend ist (für hier! nicht generell für die Nachnutzer, versteht sich), dann wäre das doch eine Diskussionsgrundlage. -- Yellowcard 21:21, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela 21:32, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela 21:40, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nicht rechtssicher, nur schnell zusammengepinselt:
Hiermit verzichte ich auf mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz und gestatte die Veröffentlichung des Bildes XXX.jpg
Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela 21:50, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ok, kann ich machen. --Marcela 22:29, 25. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ein umfassender Rechteverzicht auf das Recht am eigenen Bild ist ganz sicher unwirksam. --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, das glaube ich auch. Dieser Verzicht müsste schon konkreter eingegrenzt werden, daher schrieb ich oben "Wikipedia". Gruß -- Yellowcard 13:37, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Eine eigene Queue braucht’s IMHO nicht. Entweder das ST ist allgemein bereit, sich darum zu kümmertn. Dann kann das in die ganz normale Queue. Eine weitere würde da – denke ich – nur Verwirrung stiften. Ist das ST dazu nicht bereit, dann können wir auch keine neue Queue aufmachen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela 16:39, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Bei Bild- und Textfreigaben kann man wenigstens aus der E-Mail-Adresse oft ablesen, ob ob der angegebene Rechteinhaber plausibel ist. Bei privaten E-Mail-Adressen vom Typ "Supermausi89@y*h**.de" ist das völlig illusorisch und aus diesem Grund weigert sich das ST dafür zur Verfügung und ggf gerade zu stehen. --h-stt !? 22:23, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf Commons gab es leztes Jahr einen Vorstoß wegen RaeB in Richtung OTRS. Personenaufnahmen sollten einer "Risikostufe" (Level 0 - 3) zugeordnet werden, für Kandidaten der 3. Stufe sollte der Fotograf in der Bildbeschreibung bestätigen, dass er die Zustimmung zur Veröffentlichung bekommen hat, nur in der 4. Stufe (genanntes Beispiel: identifizierbare Minderjährige in sexuellen Posen) sollte eine OTRS-Freigabe nötig sein. Vorschlag abgelehnt. Wir hier könnten entscheiden, Personenfotos ohne Freigabe von Commons nicht mehr zu nutzen. (aber wir nutzen ja sonst auch alles mögliche von dort gegen unsere Richtlinien)
Zur Absicherung des Fotografen/Uploaders reicht meiner Auffassung nach eine Freigabe der abgebildeten Person mit dem Text: "Hiermit stimme ich ([Name, Adresse]) der Veröffentlichung obiger Fotos ([Anlass/Motiv], [Ort], [Datum]), auf denen ich abgebildet bin, unter der Freien Lizenz XY zu. Meine übrigen Persönlichkeitsrechte bleiben hiervon unberührt." (zweiter Satz nicht wirklich nötig, dient eher zur Erklärung an den Abgebildeten) Eine Nutzung in diffamierenden oder stark benachteiligenden Zusammenhängen (Werbeplakat mit Privatperson) ist genauso unzulässig wie rufschädigende Bildverfremdungen: Das gilt für uns hier wie für externe Nachnutzer. Auf diese Rechte muss niemand verzichten.
Wo das hiesige Supportteam ein größeres Risiko sieht als bei Freigaben fremder Fotografen, verstehe ich nicht. Haften sie etwa für absichtliche Täuschungen anderer? Da würde auch ich gerne Steschkes Meinung hören. --Martina Nolte Disk. 02:06, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Support-Team hat sich auf Wunsch Forresters Ende November 2008 mit der Frage einer Einverständniserklärung der abgebildeten Person befasst. Die Teamer kamen dabei zu der Auffassung, dass das Support-Team keine umfassende Rechtssicherheit schaffen kann und eine entsprechende Freigabe nur mehr Unsicherheit erzeugen würde. Dazu meine Auffassung: Es ist den Kunden des ST ohnehin schon kaum zu vermitteln, was der Unterschied zwischen Urheberrecht, Markenrecht, Besitz an einem Werk etc. etc. etc. bedeuten (Selbst dieses Thema wird unter der Überschrift "Urheberrechtsfragen" behandelt, obwohl es damit rein gar nichts zu tun hat). Entsprechend häufig kommt es zu Rückfragen und frustrierten und frustrierenden Kontakten. Ich halte es für sinnvoll, dass sich die Wikipedia dem Grundgedanken freier Lizenzen entsprechend auf Fragen des Urheberrechts beschränkt. Fragen zum Recht am eigenen Bild können keinesfalls so klar und eindeutig dokumentiert werden, wie dies bei urheberrechtlichen Fragen der Fall ist. Das hat einerseits mit dem Umfang der Freigabe zu tun (für was alles darf mein Bild verwendet werden?), andererseits mit der Dauerhaftigkeit. Eine einmal erteilte urheberrechtliche Freigabe ist in aller Regel nicht widerrufbar. Bei Freigaben zum RaeB können bestimmte Lebensumstände dazu führen, dass eine erteilte Freigabe widerrufen werden kann. Allein schon der in einer Freigabeerklärung zu definierende Umfang der genehmigten Nutzungen würde vermutlich jeden vernünftigen Rahmen sprengen. Wen will sich denn als Fotograf hinstellen und einen Block mit einzelnen Verträgen mit sich führen, um alle Teilnehmer einer abzubildenden Gesellschaft namentlich zu erfassen, einschließlich Adresse, Geburtsdatum etc. und möglichst noch eine Kopie der Personalausweise anfertigen. Letztlich würde ein "Qualitätssiegel-RaeB" keinerlei Sicherheit für die Wikipedia, für die abgebildeten Personen und noch weniger für gut gläubige Weiternutzer bringen. Vielmehr würden wir den Eindruck erwecken, die Bilder dürften in jedwedem Kontext verwendet werden, egal was auf der Bildbeschreibungsseite steht. Es ist ja heute schon Weiternutzern kaum klar zu machen, dass sie die Lizenzen einzuhalten haben. M. E. kann die Wikipedia nur dort für Rechtssicherheit sorgen, wo es einigermaßen machbar ist. Bei RaeB-Fragen ist das nicht möglich. (Ich hoffe, ich habe nicht allzu viele Punkte übersehen) -- ST 23:50, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Könnte bitte jemand die Dateien in dieser Kategorie auf Commonsfähigkeit prüfen? Ich war mir zu wenig sicher, um die Transfers gleich selbst durchzuführen. --Leyo 15:49, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei Bernhard von Cotta habe ich leichte Bauchschmerzen, ob das für Commons alt genug ist. Das Alte Museum - Quelle: WP ??? - und die Jahresangabe kann ich nicht ganz glauben, die Flecken sprechen für Zelluloid und die Kontraste für panchromatische Emulsion, beides wurde erst Jahrzehnte später erfunden. --Marcela 16:55, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Soll ich das alte Museum also DÜPen und Cotta lokal kategorisieren?
Die anderen sind alle commonsfähig? --Leyo 19:47, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das alte Museum dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter unsere 100er Regel fallen, für Commons ist mir das nur zu unsicher. Cotta würde ich hier behalten. Bei den anderen sehe ich persönlich kein Problem mit Commons, andere Meinungen sind erwünscht. --Marcela 19:55, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Cotta habe ich nun entsprechend angepasst, bei den andern warte ich noch ab. --Leyo 20:11, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Diese Cotta-Datei ist als Frontispiz Bestandteil des Buches: B.v.Cotta: Die Geologie der Gegenwart. Leipzig (J.J. Weber) 1867. Ich trage es noch in der Dateibeschreibung nach.-- Lysippos 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nachdem ich nun die Autoren nachgetragen habe (diese stehen ja im Bild selbst), kann das Bapperl wohl auf PD-alt geändert und die Datei nach Commons verschoben werden. Der Fotograf und Maler F. Wolfram in Dresden starb wohl vor 1940, wenn er 1864 schon fotografierte und 1851 schon malte. Lupo 12:01, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
@Lupo: Ist schon ok. Danke dir. -- Lysippos 13:41, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das „Alte Museum“ steht in voller Größe unbeanstandet auf Commons, da hilft einfaches Nachschauen. Nach der Anpassung der Bildbeschreibung und Lizenz ist es transferfähig und bereits drüben. Eher Bedenken hätte ich bei der Druckerpatrone. --Eva K. ist böse 10:29, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Logo Fullsteam Records

Hallo! Ich würde gerne für einen Artikel dieses Logo verwenden. Derzeit ist es nur auf der finnischen und englischen Wikipedia hochgeladen. Kann ich das Bild also ohne Weiteres auch auf der deutschen WP hochladen, oder braucht es hierzu erneut eine Erlaubnis des Urhebers explizit für de? Gruß, --VinylVictim 13:18, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Mehrheit sind uralte und vielfach gebrauchte Elemente, Schild und Löwen/Greife haben keine SH. Totenkopf wird in dieser Form auch schon seit Jahrhunderten benutzt (Jolly Roger), bleiben die Rosen, die man fast als Beiwerk ansehen kann. In der Summe hat das Gesamtwerk für mich keine Schöpfungshöhe, also kann es lokal hochgeladen werden. Aber sicher ist das nicht Commons-fähig. --Marcela 18:44, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eine IP meint, hier sei URV enthalten (siehe angeg. Quelle). Ich kann das nicht entscheiden, ob das mit dem Zitatrecht noch abgedeckt ist, aber da die Disk der falsche Ort für die Meldung ist, mach ich hier mal darauf aufmerksam. -- Qhx 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ein bisschen genauer, bitte: Wo ist die URV, wer ist der Urheber? Gruß -- Yellowcard 18:43, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hab das zwar nicht festgestellt, aber offenbar geht es um den letzten (größeren) Absatz im Geschichtsabschnitt, der im Wesentlichen dem Heise-Text entspricht. -- Qhx 18:54, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Zitate - wo ist die URV? --FrobenChristoph 16:53, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Autorennennung bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias falsch

Bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias tauchen in der Versionsgeschichte zwar die Namen der dortigen Autoren auf, es wird aber in der History bei uns auf die Benutzerseiten der gleichnamigen Benutzer in der deutschsprachigen Wikipedia verlinkt (die natürlich bei Nicht-SUL-Accounts nicht dieselben Personen sein müssen). Das gilt selbst dann, wenn die betreffenden Benutzer hier überhaupt nicht existieren. Ein Benutzer könnte sich eventuell sogar neu hier anmelden und gleich mit Hunderten von ihm fälschlich zugeschriebenen Edits starten. Diese fälschliche Zuschreibung ist nach meinem Eindruck weder lizenzkonform, noch entspricht sie (zumal sie ja vermutlich auch in umgekehrter Richtung Deutsch-->Fremdsprache so praktiziert wird) dem Urheberrecht.

Wurde dieses Problem schonmal erörtert? Ich habe im Archiv nichts dazu gefunden.--Grip99 19:15, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

In Richtung Deutsch --> Fremdsprache wird das so gut wie gar nicht praktiziert. Die deutsche Wikipedia ist die einzige mir bekannte, welche beim Übersetzen Versionsimporte vornimmt. Zumindest die anderen grossen Wikipedias (wie die englische, französische usw.) machen das meines Wissens nach wie vor nicht, sondern beschränken sich auf einen Baustein auf der Diskussionsseite des übersetzten Artikels. Als Beispiel die englische WP: en:Template:Translated page - dort ist zwar die Rede von "content imported into the English Wikipedia", mit dem "imported" ist aber kein "Import" im technischen Sinne gemeint, wie er hier eingesetzt wird. Es wird einfach nur dieser Baustein gesetzt. Einen ähnlichen Baustein haben wir zwar auch, Vorlage:Übersetzung, und er wird auf WP:Ü als weitere "mögliche Lösung" z.B. bei "Altbeständen" (also bereits früher übersetzten Artikeln, die nicht importiert wurden) genannt. Allerdings ist die Fraktion der Import-Anhänger hier sehr gross, so zweifelhaft die Sache ist; derart gross, dass ich selbst bei Übersetzungen inzwischen auch importiere, um Konflikte mit den Importisten zu vermeiden, welche glauben, damit den Stein der Weisen der Lizenzeinhaltung gefunden zu haben. Womit sie natürlich falsch liegen - die Lizenzen (GNU-FDL und CC-BY-SA) machen keine Vorschriften zur technischen Realisierung der Urheberangabe. Aber abschaffen könnte man die Importiererei hier wohl nur per Meinungsbild... Gestumblindi 03:45, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hmmm. Wenn klar ist, dass durch unsere bisherige Praxis in gewissen Fällen Urheberrechtsverletzungen verursacht werden, die sich durch andere Handhabung vermeiden ließen, müssten Änderungen ja eigentlich auch ohne Meinungsbild konsensfähig sein.;-)
Von den drei Möglichkeiten, die unter Wikipedia:Ü#M.C3.B6glichkeiten.2C_bei_.C3.9Cbersetzungen_die_Lizenz_einzuhalten genannt werden, ist der Import die einzige Variante, bei der es beim gegenwärtigen Stand der Software vorkommen kann, dass einem falschen Autor Edits zugeschrieben werden. Und diese (in ihrer Fehlerhaftigkeit nicht offensichtliche) falsche Zuschreibung ist m.E. viel schlimmer als ein (eventuell, je nach Auslegung) unvollständiger Hinweis auf Kopierdatum und fremdsprachigen Artikel, der immerhin (soweit der dortige Artikel nicht gelöscht wird) durch zumutbare Recherche noch zu den tatsächlichen Urhebern führt. Wenn man schon diesen erhöhten Aufwand mit den Importen betreibt, um auf der sicheren Seite zu sein, dann sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht verschlimmbessert. Man müsste dann eher den Übersetzungsbaustein (am besten mit Kopie der fremdsprachigen Versionsgeschichte) setzen, denn einen Blick ins Seitenlogbuch wird man von einem wikiunerfahrenen Fremdnutzer noch viel weniger als einen auf die Diskussionsseite erwarten können. Wobei ich allerdings auch nicht weiß, ob ein auf der Diskussionsseite immer noch relativ "versteckter" Hinweis dann die rechtliche Wirkung entfaltet, die ich mir wünschen würde.
Aufgefallen ist mir die Sache übrigens nicht im Zusammenhang mit fremdsprachigen Wikipedias, sondern mit dem deutschsprachigen Vereinswiki. Nachdem ein Artikel von hier dorthin kopiert wurde, taucht jetzt der dortige Benutzer Grip99 (den es gar nicht gibt; oder jedenfalls ist er nicht ich) mit einem Edit in der Versionsgeschichte auf. Natürlich im konkreten Fall kein Problem, aber grundsätzlich besteht m.E. schon Änderungsbedarf.--Grip99 19:57, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

Datei:Inukami.jpg

Ich kann mir die Antwort fast denken, aber: Erfüllt dieses Bild (nicht nur das Logo selbst) Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:11, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die tatze könnte Probleme bereiten, Jack Wolfskin ist äußerst rigoros, was gelbe Tatzen-Abbildungen betrifft. Ich sehe zwar keine SH, das Bild könnte aber Ärger bringen. --Marcela 22:15, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist der Hintergrund (der Himmel) nicht auch ein Lichtbild (lichtbildartig)? -- Yellowcard 22:24, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Eben wegen des Hintergrundes frag ich. Ist ja ein Screenshot. -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:30, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Der Hintergrund kann Computer-generiert sein. Ich sehe in der Tatze ein echtes Problem. Die Firma ist da sehr rigoros. --Marcela 22:35, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Haben Computergenerierte Wolken keine Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:44, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wäre ein falscher Umkehrschluss; es ist aber so, dass Lichtbilder in (fast) jedem Fall 50 Jahre, in den allermeisten Fällen sogar 70 Jahre (als Lichtbildwerke) geschützt sind. An der Stelle ist das UrhG einfach veraltet. -- Yellowcard 22:53, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich winke das nicht durch. Nicht wegen der Wolken, die haben für mich keine SH - aber die Tatze ist markenrechtlich in D so stark geschützt, daß ich das nicht gutheißen würde. --Marcela 23:04, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jack_Wolfskin#Rechtliche_Auseinandersetzungen --Marcela 23:10, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich sehe da gar kein Problem. Die Wolken sind CGI und JW ist gegen die gewerbliche Nutzung von Tazen als Logos vorgegangen - aus Markenrecht. Das interessiert uns hier nicht und hat keine Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen. Für mich völlig OK. --h-stt !? 23:16, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Fechner (Medienrecht) definiert die Schöpfungshöhe folgendermaßen: "Bei einem urheberrechtlichen Werk muß es sich um eine persönliche Schöpfung des Urhebers handeln, die einen geistigen Gehalt aufweist, eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden hat und die Individualität des Urhebers zum Ausdruck bringt." Also müssen bei diesem Bild drei Punkte mit Ja beantwortet werden: geistiger Gehalt, wahrnehmbare Formgestaltung und Individualität. Zumindest die beiden letzten Punkte treffen zu (der geistige Gahalt könnte natürlich Streitthema sein). Falsch ist es dagegen einzelne Bestandteile des Bilds getrennt in ihrer Schöpfungshöhe zu betrachten, es muß immer das Gesamtwerk betrachtet werden. Eine Zusammenstellung von urheberrechtlich nicht geschützten Bestandteilen kann dadurch eben in der Regel wieder der Schöpfungshöhe genügen (z. B. Collagen).--Briefkasten300 23:48, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Du hast aus dem Fechner die Definition der Schöpfunghöhe bei Kunstwerken herausgesucht, hier liegt aber angewandte Kunst vor und da hat die deutsche Rechtsprechung eine wesentlich höhere Schwelle definiert. In Schöpfungshöhe findest du die Rechtsprechung und die Position, die die Kommentarliteratur daraus abgeleitet hat. Danach ist bei Logos selbst eine die durchschnittliche Leistung übertreffende Gestaltung noch weit unterhalb der Schwelle, ab der ein Schutz anzunehmen ist. Nur außergewöhnlich weit aus der Masse der gebrauchsgrafischen Arbeiten herausragende Leistungen erreichen diese Schwelle. Das da oben ist Dutzendware, bestenfalls Durchschnitt der grafischen Zunft. Und daher urheberrechtlich nicht geschützt. Grüße --h-stt !? 00:49, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich teile die Meinung von h-stt vollkommen, das Problem ist markenrechtlicher Natur. Es muß jeder selbst wissen, ob er das hochlädt oder nicht. (ich würde es nicht machen) --Marcela 09:50, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hochladesocke würde helfen (und dazu am besten ein nicht rückverfolgbarer Proxy, das mag die Foundation aber neuerdings nicht mehr...) -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
erledigt, DÜP Baustein entfernt --h-stt !? 16:48, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Und der gutgläubige Nachnutzer, der dieses Bild (vielleicht nicht einmal bewusst, weil er einen - ordentlichen lokalen - Spiegel betreibt) nutzt und eine Firma wie Jack Wulfskin an den Hals bekommen kann, ist völlig schnuppe?! Bah, die Doppelmoral hier mag ich nicht. --Martina Nolte Disk. 01:03, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Deshalb auch der Markenrechtshinweis... -- Chaddy · D·B - DÜP 04:00, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
+1 --Historiograf 16:13, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

© Wikipedia Commons

Ist bei kommerzieller Nutzung eines Bildes aus Commons die Quellenangabe "© Wikipedia Commons" ausreichend? Die Frage ist rein interessenhalber, da ich das eben zufällig in einer aktuellen Fotostrecke der tz gesehen. --kingofears¿Disk? 野球 17:33, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eindeutig nein. Zum einen ist diese Angabe falsch; zum anderen verlangen die meisten Lizenzen zusätzlich zur Angabe des Urhebers die Nennung der Lizenz. Hast Du vielleicht einen Link zu diesem Bild? Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:43, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Okay! Direktlink krieg ich nicht hin in der Fotostrecke, aber ich zeige dir den Weg:
1. Dieser Link: [1]
2. Und dann in der Fotostrecke immer weiter "vor" bis zu Bild 15.
Ich habe das entsprechende Bild auch in den Commons gefunden. Es ist dieses hier: Datei:VW Arena alt.jpg
--kingofears¿Disk? 野球 17:48, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
"© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela 18:27, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Danke für eure Infos. Stellt sich nur die Frage, ob man den Zeitungsverlag tz München GmbH & Co.KG über diesen "Irrtum" informieren sollte? --kingofears¿Disk? 野球 18:42, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das genau Vorgehen kenne ich nicht; ich kenne nur die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:44, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Passend hierzu auch die Website des Auswärtigen Amtes (hoverover die Karte rechts). --Matthiasb 21:28, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Bild ist PD. Ich werde das AA trotzdem mal anschreiben. --Marcela 21:40, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da sind ja noch mehr Commons-Bilder in der Fotostrecke. Die Zeitung sollte in jedem Fall angeschrieben werden. Die sollen sich erst garnicht angewöhnen, Commons usw. als kostenlose Bildagentur zu betrachten. Das untergräbt das Prinzip der freien Lizenzen. --Eva K. ist böse 23:21, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Über einen Hinweis von Wkpd bin ich hierauf aufmerksam geamcht worden. Aber wie die TZ anschreiben wenn man Sie nur über Formulare kontaktieren kann? Ich habe bei sowas immer ein schlechtes Gefühl. -- Lokomotive74 23:35, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ach ja, ihr Online-Menschen. Wenn einer keine Mailadresse hat, ist er nicht erreichbar und sogar nicht existent. Briefe existieren. In dem Fall ist das sogar der bessere Weg. --Eva K. ist böse 00:40, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Briefe? Was ist das? Braucht man dafür kein E-Mail-Konto? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 12:43, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
demnächst schon ;-) -Wuselig 13:07, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was hier noch niemand ganz klar gesagt hat: Warum ist © Wikimedia Commons (abgesehen vom doppelt falschen "Wikipedia Commons") auf jeden Fall falsch? Weil Wikimedia Commons nicht Inhaber des Copyrights oder der Urheberrechte des Materials, das dort gehostet wird, ist. Commons verfügt über die gleichen Rechte wie jeder Nutzer dieses Materials, d.h. Commons darf es zu den Bedingungen der Lizenz, die der jeweilige Inhaber der Rechte erteilt hat, zur Verfügung stellen. Commons werden aber keine ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen. Das würde auch gar nicht gehen, da Wikimedia Commons selbst keine juristische Person ist, wenn ich das richtig sehe - wenn so etwas gemacht würde, dann wäre der Inhaber der Rechte wohl die Wikimedia Foundation. Natürlich liegt auf Commons auch viel Material, das von seinen Urhebern zur uneingeschränkten Nutzung durch jedermann ohne jegliche Bedingungen freigegeben wurde (z.B. mit der aktuellen Verzichtserklärung "CC-Zero"), da muss man dann gar keine Quelle angeben. Gestumblindi 04:44, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Dem stimme ich zu. (c) bezeichnet üblicherweise den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts und ist stets eine u.U. abmahnfähige Falschaussage --Historiograf 16:10, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Jede Menge weitere (z.T. mit Urhebernennung, nie mit Lizenz):

Ich trag die mal auf WP:WN/M ein. --Martina Nolte Disk. 18:15, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Skittze eines Bootes

Hallo!

Zu meiner Segelyacht wurde vor 37 Jahren eine Skizze geliefert, in der das Boot im Querschnitt zu sehen ist. Es handelt sich dabei um eine einfache S/W darstellung. Meine Frage: Dürfte ich diese einstellen? Den Hersteller des Bootes gibt es in der Form nicht mehr...

danke!

--Leineabstiegsschleuse 22:07, 28. Jan. 2010 (CET)

Ich vermute, dass ein genauer Riss möglicherweise geschützt sein könnte, aber bei einer Skizze würde ich keine Probleme sehen. Die Frage ist, ob sich nicht ein Längsschnitt eher eignen würde … Port(u*o)s 13:03, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Darf ich Biographie von Wikipedia übernehmen?

Wir gestalte im Moment ein Flyer für die eröffnung eines Restaurants, das den namen eines Künstlers (ist schon lange gestorben) und ich würde gerne von Wikipedia einen Teil der Biografie übernehmen. Nun ist natürlich die Frage, darf ich den Text einfach übernehmen? Ich würde gerne die Biographie des Künstlers von Wikipedia übernehmen (Auszüge davon) und in einer Ecke kommt dann eben eine Art "Impressum" wo dran steht: Quellennachweis: wikipedia.de

Darf man das ohne bedenken so nutzen? Gewerbliche Art! (nicht signierter Beitrag von 188.99.207.203 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 29. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Bitte ließ die Lizenzbestimmungen durch, die Du hier oder (aktueller) hier findest. Zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher weiternutzung wird nicht unterschieden, aber wikipedia ist nicht der Urheber des Textes, daher geht das so nicht. --Taxman¿Disk? 12:53, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Für Deinen Zweck eignet sich die wortwörtliche Übernahme eigentlich nicht so besonders gut. Ich würde Dir raten, die Biografie mit eigenen Woarten anhand der Wikipedia selbst zu schreiben (und dann von Freunden korrekturlesen zu lassen). Da reicht es dann, wenn Du unten z.B. angibst: nach Wikipedia (selbst diese Angabe dürftest Du weglassen). Gruss Port(u*o)s 13:01, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
(BK) Aber mit der Angabe der URL zum Artikel (z.B. "Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Zille") ginge es, oder? - (So verstehe ich zumindest die Sätze "Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, musst du die Autoren angeben, entweder 1. durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird, [...]") - Nur damit ichs endlich auch mal kapiere. Joyborg 13:05, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hm … Also eigentlich heißt Angabe der Autoren Aufzählung der Autoren … und dann noch den Hinweis auf die CC-Lizenz oder der Abdruck der GFDL … wobei da die erste Variante wahrscheinlich die Methode der Wahl ist ;) 13:50, 29. Jan. 2010 (CET)
Ich glaube, in so einem Fall kann man pragmatisch in die Grauzone treten. Es geht ja nicht um ein käufliches Buch oder ähnliches. Wenn unter dem Text steht: „Quelle: Artikel Albrecht Dürer bei de.wikipedia.org, Lizenz: CC-by-SA 3.0“ oder so ähnlich, ist die Sache transparent und ehrlich, ohne den Flyer zu sprengen. Nicht ganz lizenzkonform, aber fast. Viel Erfolg mit dem Restaurant! Und kocht anständig! Rainer Z ... 15:16, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nicht ganz ist gut ;) Die Artikel unterliegen fast usschließlicch der GFDL, auch wenn was anderes druntersteht. Anhand der Fakten selbst schreiben ist sicher die eleganteste Methode. Nicht nur aus Lizenzgründen. Die reinen Lebensdaten sowie Fakten der Biographie sind übrigens nicht geschützt, das kann jedermann verwenden, wie er Lust hat. --Marcela 17:16, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Also nee, Rainer, ich respektiere ja deinen Wunsch nach besonders großer Freiheit der Wikipedia-Inhalte, aber hier hat jemand eine urheberrechtliche Frage gestellt. Halb lizenzverletzend ist immer noch lizenzverletzend. Das würde ich never ever jemandem als korrekt verkaufen. Die Rechnung zahlt im Ernstfall er nicht du. Gerade solche Artikel haben oft nur einen oder wenige Hauptautoren, die man über den Toolserver) (hier am Beispiel von Johan Thomas Lundbye, einfach den Namen austauschen) auslesen und problemlos nennen kann. Sooo schwer ist korrektes Nachnutzen nicht. --Martina Nolte Disk. 17:54, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Mir liegt schon am Urheberrecht, betrifft mich selber. Aber man sollte doch Augenmaß bewahren. Aber es stimmt, man geht ein gewisses Risiko ein, habe ich auch nicht bestritten. Dann eben umformulieren und die Quelle verschweigen, wenn das die bessere Lösung ist. Rainer Z ... 18:48, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Augenmaß. Im Beispiel oben: Zwei Namen, "Creative Commons 3.0", ein Link ("aus Wikipedia" ist nicht mal nötig). Fertig. --Martina Nolte Disk. 19:21, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ihr Lieben, so recht klug bin ich bis jetzt nicht geworden. RainerZ schreibt von Grauzone und Augenmaß, Martina Nolte von Augenmaß und "zwei Namen" (= "Hauptautoren"?). Ich verstehe es vor allem deshalb nicht, weil der oben von Taxman verlinkte und von mir zitierte Absatz aus den Nutzungsbedingungen der Foundation doch ziemlich eindeutig ist. Da steht außerdem: "Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht:
  • 1. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der du beigetragen hast,
  • 2. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
  • 3. durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden."
Daraus wird, ebenso wie aus dem Absatz "Weiternutzung", deutlich, dass es (nach Meinung der Foundation) diese 3 Alternativen zur lizenzkonformen Weiternutzung gibt. Und die Wahl zwischen den Alternativen liegt offenbar beim Weiternutzer, nicht beim Autor. Oder habe ich den Text nicht richtig gelesen? Ich selbst habe wirklich keine Ahnung von diesen Lizenzfragen, aber dass man selbst hier im Fachfragenforum so unterschiedliche Ratschläge bekommt wundert mich etwas. Sachkundige bzw. verlässliche und für Otto Normalbürger verständliche Information wäre hilfreich - nicht nur für mich, sondern bestimmt auch für den Fragesteller ff. Grüße Joyborg 21:29, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Meiner Meinung nach kann man Wikipedia momentan nicht lizenzkonform nachnutzen, weil die Wikipedia selbst nicht ordentlich lizensiert ist. --Marcela 22:49, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Du hast die Meinung der Foundation richtig wiedergegeben, Joyborg. Sie will eine möglichst einfache, unkomplizierte Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten sicherstellen, daher die Umstellung von GNU-FDL auf CC-BY-SA, wobei man sich als Autor jetzt beim Hochladen von Texten mit der vereinfachten "Autorennennung" durch Weiternutzer wie von dir zitiert einverstanden erklären muss (in der Box unten steht ausdrücklich: Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.) Für seit der Umstellung angelegte Artikel kann es also keinen Zweifel geben, dass die Nennung der Wikipedia-URL und der Lizenz ausreicht - schliesslich stimmen wir Autoren dieser Regelung beim Speichern einer Seite zu. Gewisse Autoren, wie Marcela/Ralf oben, sind allerdings der Ansicht, dass die Umstellung älterer Texte, die noch unter der GNU-FDL hochgeladen wurden, auf die CC-BY-SA mit dieser Regelung so nicht angeht, und stehen damit in einem Widerspruch zur Wikimedia Foundation. Gestumblindi 23:06, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
...Achso... das macht mir einiges klarer (aber dem Fragesteller wohl weniger, der steht jetzt vermutlich etwas hilflos vor diesen Antworten und seinem Flyer.) - Danke trotzdem erstmal, Joyborg 23:32, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

<-- Richtig, für NEUE Artikel gilt zweifellos die CC-BY-SA. Autoren, die urheberrechtlich relevante Inhalte vorher gespeichert haben, haben aber nicht der CC sondern der GFDL zugestimmt. Wenn auch nur ein einziger davon der Umlizensierung nicht zustimmt, gilt weiterhin (zumindest für diesen Edit) die GFDL. Die Meinungen darüber gehen freilich auseinander. Die Wikipedia-Artikel sind doppelt lizensiert, die GFDL steht aber nicht unter den Artikeln - und das ist schlicht falsch. --Marcela 00:37, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Rechtmäßigkeit der Umlizensierung von GDFL auf CC war von Anfang an umstritten, die zusätzlichen "Nutzungsbedingungen" sind es genauso (für alte UND neue Beiträge). Ein Nachnutzer kann also die rechtliche Grauzone wählen und sich durch Auseinandersetzungen kämpfen oder er will sich sicher sein und erfüllt schlicht die Urheber- und Lizenznennung (samt CC-Link).
Die CC-Lizenz erleichtert gegenüber der GFDL die Nachnutzung ja schon wesentlich, weil Modifikationen nicht mehr in einer Versionsgeschichte kenntlich gemacht werden müssen und weil der Lizenztext nicht mehr im Wortlaut beigefügt werden muss.
Für einzig korrekt in den zitierten TOS halte ich: Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden. Deswegen kann man in dem Tool Contributors die kleinen Änderungen (minors) und die Bots ausblenden (und meiner Auffassung nach auch die ohnehin anonmyen IP-Adressen) und erhält dann eine meist sehr übersichtliche Autorenliste, die auch auf einem Flyer machbar ist. --Martina Nolte Disk. 00:48, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Über alte Beiträge kann man ja streiten, wie gesagt, aber bei neuen ist die Sache völlig klar. Du erklärst als Urheberin beim Hochladen selbst, dass eine Urhebernennung durch Link auf den Artikel für dich ausreichend ist, das ist Bestandteil der Lizenz, die du für deine Beiträge erteilst. Keine Grauzone, sondern ganz klar. Gestumblindi 02:04, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, man kann über alte Beiträge nicht streiten, denn der Autor hat damals seinen Beitrag unter GNU FDL zur Verfügung gestellt und die Zustimmung, gegen alle CC-Regeln ausnahmsweise eine Urhebernennung via Link zur Wikipedia zuzulassen, nicht gegeben. Wenn die Foundation klar das Recht bricht, ist das für uns nicht relevant. --Historiograf 16:07, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie gut, dass immer der Recht hat, der am lautesten schreit. Als Tipp: Man kann auch noch Großbuchstaben und Ausrufezeichen hinter jedem Buchstaben verwenden, dann haste noch mehr Recht. 82.113.121.248 16:14, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Es werden mal wieder Prinzipien geritten! Oder genauer: Es wird geregelhubert. Grundsätzlich ist das sicher alles kompliziert, umstritten, was weiß ich. Hinter allem steht doch die Idee der Sache, nach der Texte und Bilder möglichst leicht zu nutzen sein sollen, dabei aber die Urheber nicht unter den Tisch fallen dürfen.
Im konkreten Fall geht es um einen dusseligen Flyer für ein Restaurant, der vermutlich nur in der Nachbarschaft umsonst verteilt wird. Es soll unter dem Text die Quelle genannt werden. Das ist doch ganz prima, so soll es sein. Besteht eine reelle Gefahr, dass sich Abmahnananwälte darauf stürzen, weil GFDL und Versionsgeschichte nicht abgedruckt werden? Rainer Z ... 20:32, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Es geht um die Einhaltung der Lizenz (und damit letztendlich der Gesetze). Man mag von denen halten was man will, aber andere Leute zum Rechtsbruch verleiten ist nicht gut... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Genau. So einfach ist das. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Neue Artikel, die unter Doppellizenz entstanden, sind absolute Ausnahme, die muß man mit der Lupe suchen. Für 99,XX% der Artikel gilt die GFDL. Und daß die GFDL unter den Artikeln nicht mehr genannt wird, ist einfach nur ein Rechtsbruch, egal was die Foundation wünscht oder nicht. In den USA ist das vielleicht sogar Rechtens, hier in Europa jedoch nicht. --Marcela 23:34, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Da scheint aber jemand eine Rechenschwäche zu haben. Seit dem Lizenzwechsel im Sommer sind etwas mehr als 100.000 oder fast genau 10% neue Artikel dazu gekommen. Und die Nichtnennung ist kein Rechtsbruch, sondern direkte Folge der Doppellizenz. Die WMF als Betreiber und Nachnutzer der Beiträge darf sich für eine Lizenz entscheiden, Doppellizenz heißt nicht, dass man beide Lizenzen einhalten muss - was wegen des Verbotes der Zusatzklauseln in der GFDL auch gar nicht möglich wäre. 82.113.121.248 14:30, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Autoren nicht zu nennen ist Rechtsbruch und sollte nicht empfohlen werden. Undurchsichtige Abstimmungen mit Zusatzklauseln im Hintergrund und englischsprachige TOS auf irgendwelchen externen Seiten ändern daran gar nichts. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Du hast vielleicht noch nicht bemerkt, dass die Nutzungsbedingungen inzwischen auch in deutscher Sprache verfügbar sind? Sind unten verlinkt... Im übrigen ist es gewiss kein "Rechtsbruch", wenn du als Erstellerin eines Artikels erklärst, dass dir die URL des Artikels als Urhebernennung reicht (und das tust du ausdrücklich mit allem, was du jetzt hier hochlädtst) und die Weiternutzer sich dann auch daran halten. Wie gesagt, zweifelsfrei gilt das natürlich nur für seit der Umstellung neu Dazugekommenes, was aber, wie die IP oben richtig anmerkte, gar nicht so wenig ist. Gestumblindi 16:51, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ach so, man soll auch noch regelmäßig nachsehen, in welcher Fassung die TOS derzeit vorliegen?! Pff. Das Ganze hat meiner Einschätzung nach vor keinem deutschen Gericht Bestand. Kann ja gerne jeder seine Privatmeinung behalten, aber ich würde und werde auf dieser strittigen Grundlage keine freizügigen Empfehlungen an andere (und darum geht es hier) aussprechen. --Martina Nolte Disk. 17:08, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da alle Artikel sowohl unter der GFDL als auch unter der CC-BY-SA stehen kann sich der Weiterverwerter aussuchen ob er sie unter der GFDL oder CC-BY-SA (oder beide "Doppellizenzierung" weiterverwendet. Entsprechend der Formulierung der schwächeren CC-BY-SA reicht ein Link auf den Artikel (Permalink) in der Wikipedia, was der eigentliche Sinn dieser Umstellung war, um die Artikel leichter weiterverwenden zu können. Sollen Weiterverarbeitungen ebenfalls unter der GFDL freigegeben werden (was z.B. innerhalb der WP der Fall ist), dann muss die komplette Versionsgeschichte übernommen werden, da sonst die GFDL nicht einhaltbar ist (Lizenz erlischt). -- 17:20, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, auch die CC verlangt die Urhebernennung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de. Und mindestens einen Link auf den Lizenzvertrag. Die Wikipedia muss nicht genannt werden, wenn der Urheber dies nicht als Teil der Urhebernennung vorgegeben hat. Die massenhafte Verlinkung möchte aber die Foundation gerne haben. --Martina Nolte Disk. 17:27, 31. Jan. 2010 (CET) PS: Übrigens stehen unter der Doppellizenz nur die Artikel, die nach der Umlizensierung erstellt wurden. --Martina Nolte Disk. 17:28, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Letzteres weißt Du nicht. Es ist Deine Meinung und sie mag richtig sein, aber andere sehen das anders. Bis hier ein wirkliches Urteil von einem deutschen / europäischen Gericht gesprochen wurde, weiß das nämlich niemand. -- Yellowcard 17:46, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das gilt für alle, die hier diskutieren. Solange strittige Fragen nicht gesichert sind, sollten wir mit Handlungsempfehlungen an Nachnutzer vorsichtig sein. Sonst kann nachher das Geheule wieder groß sein. --Martina Nolte Disk. 18:34, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Im Lizenztext steht eindeutig, das eine "angemessene Nennung" der Urheber zu erfolgen hat. Ob ein Link auf die Seite der Wikipedia ausreichend und angemessen ist, da man dort die Urheber ja nachlesen kann, dazu bräuchte es wirklich ein Urteil. -- 21:17, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
LOL --Martina Nolte Disk. 21:29, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Lizenz zu Bild

Hallo habe hier eine Seite zu einer Band erstellt. Nun habe ich eine Erlaubnis eines Users, um hier das Bild der band einzustellen. Diese Erlaubnis ist allerdings auf türkisch und vom Eigner habe ich nur den Nickname. Reicht das bzw. dard ich mit diesen Angaben ein Bild hochladen?--Ku77i 21:43, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Es geht wohl um Mezarkabul (Band). Hat der User das Bild in der türkischen Wikipedia hochgeladen? Wenn ja, um welches handelt es sich? --Leyo 22:03, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, es geht um Mezarkabul. Es handelt sich um einen User aus einem anderen Forum, nicht aus Wikipedia. Einfacher wäre natürlich, wenn ich aus der englischen oder türkischen Biografie das Bild verlinken dürfte/könnte? Wäre halt langweilig, wenn immer das selbe Foto auftaucht.--83.76.211.109 19:26, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

FlickrMail und OTRS

Ich habe einen Flickr-User angefragt, ob er einige Bilder mit CC-BY-SA lizenzieren würde. In einem Antwortmail bejahte der Angefragte (wörtl. I don't mind this kind of use of the photos) – hat allerdings, obwohl ich noch einmal nachhakte, die Lizenzen nie wirklich geändert.
Kann ich mit Verweis auf sein Antwortmail dennoch die in meiner Anfrage erwähnten Fotos hochladen? Und wie würde ich die relevanten Mails von FlickrMail in dieses OTRS-System bringen? Amphibium 13:01, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hi!
Ich würde die Flickr-Nachricht auf jeden Fall ans ST weiterleiten. Ich glaube, ich habe das mal so gemacht, daß ich die Eingangsemail der Freigabenachricht weitergeleitet und meine Anfrage ge-copy&pasted habe; und das wurde akzeptiert.
Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:04, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Darf man das Logo dieses Konzerns einfach so hochladen? --Porsche 997 Carrera 13:43, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:06, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Einfache Darstellung von Grabplatten

Es geht eine Reihe von Darstellungen von Grabplatten (hier einige hochgeladen): Die Fotos stammen aus dem Buch Die Sophienkirche in Dresden aus dem Jahr 1912 und entstanden im Zuge des Umbaus der Kirche, der von 1909 bis 1910 stattfand. Das genaue Datum der Bilder kann ich nicht feststellen. Der Verfasser Prof. Dr. Robert Bruck schreibt in seinem Vorwort, „daß der Rat zu Dresden alle Grabsteine und Epitaphien … photographisch aufnehmen ließ und [dem Autor] das Recht der Veröffentlichung erteilte.“ Als Hersteller der Fotos wird die Firma Max Fischer, Inhaber Konrad Klemm, genannt. Zu beiden konnte ich keine Lebensdaten finden, außer, dass Klemm wohl noch in den frühen 1920er-Jahren lebte. Anfragen zu Lebensdaten u.ä. beim Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz blieben bisher ohne Reaktion, neuere Bücher mit Bildern des Buches geben nur das Buch als Quelle an. Meine Frage: Können diese Fotos hier lokal hochgeladen werden? --Paulae 16:24, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Klar, unter der 1923er Regelung --FrobenChristoph 17:39, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Veröffentlichung von 1923 ist ja nachgewisen. Bilder selber fallen vermutlich sogar schon unter unsere 100 Jahr Regel. Verlage anworteten mit schulterzucken was denn Urheber angeht. Macht mir keine Bauchschmerzen, wenn wir hier 1923-Regel anwenden. -- Bobo11 17:52, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Logo Lizenz

Welcher Punkt beim Commons Bilderhochladen trifft bei Logos zu? --Porsche 997 Carrera 16:24, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Lade Logos bitte nicht nach Commons, die werden dort schnell wieder gelöscht. Nur einfache Logos, die nur aus Text oder einfachen geometrischen Formen bestehen, dürfen nach Commons. Im Zweifel immer hier hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:31, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Google Earth

Ist es erlaubt von Google Earth das Foto eines Firmenhauptsitzes hochzuladen? Und könnte es irgendwelche rechtlichen Probleme geben falls auf dem Foto andere Häuser zu sehen sind (vielleicht irgendetwas wegen Privatsphäre oder so)? --Porsche 997 Carrera 16:44, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

"Von Google Earth" => Hier nicht nutzbar, da Google Earth die Bilder nicht frei lizenziert (oder hat sich da was geändert, was ich nicht mitbekommen habe?) --Guandalug 16:51, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, hat sich nicht: Hier stehts. --Guandalug 16:53, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Google Earth lizenziert überhaupt keine Bilder, wenn dann Google. Aber auch die haben keine Rechte an den Bildern, sie dürfen sie nur nutzen. Die Rechte haben irgendwelche Luftbilderfirmen und die geben ihre Bilder nicht frei. NASA-Bilder, die es bei Google Earth auch hat könnte man dagegen nutzen. Allerdings ist es fast unmäglich, über Google Earth an reine NASA-Bilder zu kommen, da die Aufnahmen vermischt und zusammengeschnitten sind... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:54, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In dem Fall ist das Abmahnen durch diese Luftbildfirmen nicht nur Theorie sondern Praxis, siehe dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html Also Finger weg! --Kolossos 18:46, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Public Domain und die Archive

http://archiv.twoday.net/stories/6164988/ --FrobenChristoph 17:36, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schöner Text. Danke. -- ST 20:28, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich lese erstmal die Urheberrechtsfibel. Gestetrn beim Stammtisch habe ich auf eine entsprechende Frage hin die letzte Seite herumgezeigt: Copyfraught. Wirklich lesenswertes Buch! --Marcela 20:31, 30. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht bei geerbten Fotos

Frage wurde von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos hier her verschoben.--BECK's 19:35, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe hier eine Unsumme alter Schwarzweiß-Fotos aus Zeiten um dem Zweiten Weltkrieg, die von meinem verstorbenen Vater stammen. Ich konnte sie knapp vor der Müllabfuhr bewahren. Einige davon wären geeignet, frühere Zustände zu dokumentieren. Wie aber handhabe ich beim Upload das Urheberrecht? Erstens weiß ich nicht bei allen Fotos, ob er diese selbst geschossen hat. Bei einigen Fotos weiß ich es aber definitiv. Ich erinnere mich an seine Worte: "Das wird man später sicher noch sehen wollen." Er hat sie also neben seinen eigenen Erinnerungen eindeutig in dokumentatorischer Absicht für einen ihm damals noch unbekannten Personenkreis angefertigt. So freute er sich, dass er diese vor Jahren für eine Dokumentation im Internet diesem geahnten Zweck zur Verfügung stellen konnte. Aufgrund seines Alters hatte er nicht die geringsten Kenntnisse von Computern und war dann sehr erschrocken, als ich für ihn die Webseite durchblätterte und er seinen Namen unter den Bildern las. Er fragte, ob man seinen Namen dort entfernen lassen könnte. In der Dokumentation ist das jetzt als "anonyme Bilderspende" vermerkt.

Nun würde ich die Bilder gern für Wikipedia ebenfalls als "anonyme Bilderspende" zur Vefügung stellen, weil das eindeutig im Sinne meines Vaters gewesen wäre, wenn er dabei nicht identifizierbar ist. Auch durch meinen Nachnamen wären im Zusammenhang mit den Bildinhalten eindeutige Rückschlüsse auf meinen Vater sehr augenfällig. Wie also bekomme ich die Bilder urheberrechtlich einwandfrei nach Wikipedia? Bin ich so etwas wie der Erbe der Bilder und der Urheberrechte? Meine Geschwister sind mit dem Upload auch einverstanden. Was passiert, wenn ein Wikipedianer die oben genannte Internet Dokumentation findet und die Wikipedia Fotos als vermeintlich illegale Kopie daher löschen will? -- 109.250.67.12 18:53, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe auf der ursprünglichen Seite (Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos) geantwortet… Robin (talk’n’judge - DÜP) 19:40, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Man kann Bilder nur angemeldet hochladen. Du kannst einen frei erfundenen Benutzernamen wählen, der keinerlei Rückschlüsse auf deine Identität zuläßt. Bei größeren Mengen an Bildern empfiehlt sich außerdem der Gebrauch eines Hilfsprogrammes, mit dem man das halbautomatisch machen kann. Es empfiehlt sich außerdem der Upload nach Commons, dann können die Bilder von anderen Projekten und Sprachversionen benutzt werden. Als Erbe der Urheberrechte kannst du die Lizenz der Bilder festlegen und bestimmst, ob sie veröffentlicht werden dürfen. Aus rechtlicher Sicht bist du (und deine Geschwister) jetzt Fotograf der Bilder. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Freigabe an unser Support-Team zu schicken, dann kennen sie jedoch deine Mailadresse. Du könntest auch in der Geschäftsstelle von Wikimedia Deutschland vorbeigehen, einen Stammtisch besuchen oder so - und dort die Bilder übergeben. Der Möglichkeiten gibt es viele. --Marcela 19:46, 31. Jan. 2010 (CET) PS: um wieviele Bilder handelt es sich?[Beantworten]
Das Gesagte gilt allerdings nur für die Bilder, bei denen Du Dir (ausreichend) sicher bist, dass Dein Vater der Urheber ist. Die anderen Bilder können wir hier leider zunächst nicht verwenden. -- Yellowcard 20:15, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Teile eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerkes

Hallo, vor kurzem hat jemand dieses Bild, das einen Teil des Verhüllten Reichstags zeigt in zwei Wikipedia-Artikel eingefügt. Leider fällt das Kunstwerk – wie im Artikel Verhüllter Reichstag eindeutig ersichtlich ist – nicht unter die Panoramafreiheit, allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis, wie es sich mit Teilansichten eines solchen Werkes verhält. Gibt es hier Aussnahmen, oder stellt das Bild eine Urheberrechtsverletzung dar? Danke für eure Antworten! Gruß --Dein Freund der Baum 20:05, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist gezeigtes Werk, kann eigentlich schnellgelöscht werden. Habe trotzdem erstmal nur DÜP gesetzt. --Marcela 20:10, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
(nach BK) Bild ist URV, da das geschützte Kunstwerk deutlich über das Beiwerk hinausgeht. -- Yellowcard 20:11, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Siehe Bundesgerichtshof – Urteil vom 24. Januar 2002, Az. I ZR 102/99, Verhüllter Reichstag --Marcela 20:13, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich kenne die Sachlage. Beiwerk kommt aber dennoch in Betracht (aber nicht bei diesem Foto, sondern nur, wenn der Verdeckte Reichstag auf dem Foto marginal und „wegzudenken“ wäre) -- Yellowcard 20:19, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Bitte noch nicht löschen, ich lade es als Bildzitat nach Wikiversity. --Marcela 20:22, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

http://de.wikiversity.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag - hat jemand etwas gegen einen SLA auf das hiesige Bild? --Marcela 21:13, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, und danke für die Info, dass als Ausnahmen nur Bilder gelten, auf denen das urheberrechtlich geschützte Objekt nur marginal abgebildet ist. Gruß --Dein Freund der Baum 21:16, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Anonymes Werk?

Hallo zusammen, ist Datei:Hanau Neustadt - Wallonische Kirche (Innenraum).png wirklich für uns akzeptabel lizenziert? --Flominator 09:27, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wohl kaum. 1940 + 60 Jahre + 70 Jahre pma = 2070 -- ST 09:51, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Grundsätzliche Frage

Hallo, ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Gegebenheit, dass wir Bilder, die wir von Commons in die Wikipedia einbinden, nicht lizenzkonform behandeln? Wir setzten weder den Namen des Urhebers noch die Lizenz unter das Bild im Artikel. Warum dürfen wir im Gegensatz zu allen anderen, die Bilder von Commons verwenden, hier eine Ausnahme machen? Gruß--Dein Freund der Baum 10:52, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Au weih, mach das Fass bloß wieder zu! Das gibt hier sonst wieder eine der unendlich öden Debatten und wir drehen uns wie 100 mal zuvor im Kreis. Wir verlassen uns darauf, dass ein Uploader damit einverstanden ist, dass wir die Bilder so nutzen, wie sie schon immer genutzt wurden, nämlich lizenzwidrig. -- ST 10:56, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nicht, dass wir Bilder, die hier lokal liegen, anders behandeln würden.... --Guandalug 10:58, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Klick mal auf eine Bild, dann hast du alle Urhegerrechtlichen Invormationen. Das reicht, da wir die urheberrechltich relevanten Daten Lokal vorrätig haben. Das sit eben der Knackpunkt der die meisten vergessen (und genau in dem Punkt die Lizenz verletzen). In unserem System (uns=Wikipedia), ist eben mit dem Befehl Datei:XY.jpg immer die Bildbeschreibungsseite (mit den ganzen Lizenzen) automatisch verlinkt. ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden. Es ist ja auch in Bücher erlaubt am Schluss eine Bildverzeichnugsnachweisz zuführen und erst dort die Lizenzen und Urheber aufzuführen. Wir machen hier das gleiche nur elektonisch. Wichtig ist eben das das ganze nicht getrennt werden kann. Ich muss sicherstellen das zu jedem Bild jederzeit zu 100% der Urheber und die Lizenz richtig zugewisen werden kann, das wie ist nicht so wichtig, sondern eben das ich es kann. -- Bobo11 11:02, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Sind zwei Sätze im Text bereits URV?

Die IP ist ja bekannt: (JEW)-Artikel: Riesenstein_(Zirzow). Ob es sich um URV handelt sollte durch Experten geklärt werden zumindest sind die letzten Sätze wortwörtlich von hier: [2]. --Wuselwurm 11:22, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]