Wahlheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Alzey-Land an.

Wappen Deutschlandkarte
Wahlheim
Deutschlandkarte, Position der Ortsgemeinde Wahlheim hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 49° 43′ N, 8° 6′ OKoordinaten: 49° 43′ N, 8° 6′ O
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Alzey-Worms
Verbandsgemeinde: Alzey-Land
Höhe: 241 m ü. NHN
Fläche: 3,26 km2
Einwohner: 598 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 183 Einwohner je km2
Postleitzahl: 55234
Vorwahl: 06731
Kfz-Kennzeichen: AZ
Gemeindeschlüssel: 07 3 31 067
Adresse der
Gemeindeverwaltung:
Kelleracker 1
55234 Wahlheim
Website: www.wahlheim-rheinhessen.de
Ortsbürgermeister: Ralph Fuchs
Lage der Ortsgemeinde Wahlheim im Landkreis Alzey-Worms
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Karte

Geographie

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Durch Wahlheim fließt der Aufspringbach. Wahlheim ist das Zentrum des „Kühlen Grunds“.

Zu Wahlheim gehört auch der Wohnplatz Sandmühle.[2]

Nachbargemeinden sind Esselborn, Freimersheim (Rheinhessen) und Kettenheim.

Geschichte

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Mittelalter und Frühe Neuzeit

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Das Dorf Wahlheim im Kettenheimer Grund, einst Walaheim, gehörte zur Burg Alzey. 1400 kaufte Pfalzgraf Ruprecht III. von dem Burgmann Heinrich Bock von Lonsheim zwei Teile an Dorf und Gemarkung. Seit 1633 bis zum Ende des Alten Reichs gehörte der Ort zur Kurpfalz[3], wo er dem Oberamt Alzey zugeordnet war. In der Gemarkung befand sich auch ein Gut des Klosters Waida bei Dautenheim.

Nach der Einnahme des linken Rheinufers durch französische Revolutionstruppen wurde die Region 1793 von Frankreich annektiert.

Verzögert durch die Koalitionskriege wurde die Annexion erst nach 1797 konsolidiert und Wahlheim gehörte von 1798 bis 1814 zum Kanton Alzey im Departement Donnersberg. Gerichtlich war im Bereich des Kantons für die Zivilgerichtsbarkeit das Friedensgericht Alzey zuständig, für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im übrigen Notariate.[4]

Aufgrund 1815 auf dem Wiener Kongress getroffener Vereinbarungen und eines 1816 zwischen dem Großherzogtum Hessen, Österreich und Preußen geschlossenen Staatsvertrags kam Rheinhessen, und damit auch die Gemeinde Wahlheim, zum Großherzogtum Hessen, das das neu erworbene Gebiet als Provinz Rheinhessen organisierte. Nach der Auflösung der Kantone in der Provinz kam der Ort 1835 zum neu errichteten Kreis Alzey, zu dem er bis 1969 gehörte.

Das Friedensgericht Alzey wurde 1879 aufgelöst und durch das Amtsgericht Alzey ersetzt.[5]

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte die Gemeinde zur französischen Besatzungszone und wurde 1946 Teil des neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz.

Bevölkerungsentwicklung

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Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Wahlheim, die Werte von 1871 bis 1987 beruhen auf Volkszählungen:[6]

Jahr Einwohner
1815 276
1835 498
1871 400
1905 361
1939 346
Jahr Einwohner
1950 491
1961 425
1970 402
1978 443
1987 434
Jahr Einwohner
1997 556
2005 590
2011 596
2017 583
2023 598[1]

Gemeinderat

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Rathaus

Der Gemeinderat in Wahlheim besteht aus zwölf Ratsmitgliedern, die bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in einer Mehrheitswahl gewählt wurden, und dem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister als Vorsitzendem.[7]

Bürgermeister

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  • 1989 bis 1994: Heiner Bus; SPD
  • 1994 bis 1999: Arno Schröder
  • 1999 bis 2000: Harald Hammer
  • 2000 bis 2014: Heiner Bus; SPD
  • seit 2014: Ralph Fuchs

Bei der Direktwahl am 26. Mai 2019 wurde Ralph Fuchs mit einem Stimmenanteil von 85,25 % in seinem Amt bestätigt.[8]

Für die Direktwahl am 9. Juni 2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung obliegt die Neuwahl des Bürgermeisters nun dem Rat der Gemeinde.[9] Auf der konstituierenden Sitzung am 26. September 2024 war eine mögliche Neuwahl auf der Tagesordnung vorgesehen.[10][veraltet]

 
Wappen von Wahlheim
Blasonierung: „Über grünem Dreiberg in Silber zwei grüne Ähren und drei schwebende rote Mohnkapseln.“

Wahlheim hat einen gleichnamigen Haltepunkt an der Donnersbergbahn von Kirchheimbolanden nach Alzey.[11]

Sehenswürdigkeiten

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Der zwanzigröhrige Brunnen („Blickenbrunnen“ genannt), der einst zwischen beiden Ortsteilen stand, wurde 1994 wiederhergestellt.

Weinlagen

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  • Schelmen in der Großlage Sybillenstein mit 131 ha.

Siehe auch

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Sonstiges

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Der Ort Wahlheim bei Alzey ist nicht das gleichnamige, durch Die Leiden des jungen Werthers in die Weltliteratur eingegangene Dorf. Dessen Vorbild ist vielmehr Garbenheim bei Wetzlar.

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Commons: Wahlheim – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. a b Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bevölkerungsstand 31. Dezember 2023, Landkreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).
  2. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile. Stand: Februar 2022. S. 127 f. (PDF; 3,3 MB).
  3. Andrea Kraft: Ortsverzeichnis zur Historischen Karte der Pfalz und Rheinhessens 1789. Landesarchiv Speyer 2009, S. 18.
  4. Friedrich Lehne: Historisch-statistisches Jahrbuch des Departements vom Donnersberge für das Jahr 9 der fränkischen Republik. Pfeiffer, Mainz 1801, S. 174. ("pages":%5B254%5D,"panX":0.465,"panY":0.889,"view":"info","zoom":0.309} Digitalisat).
  5. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  6. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz: Mein Dorf, meine Stadt. Abgerufen am 11. August 2020.
  7. Gemeinderatswahlen (Mehrheitswahl) 2024: Ortsgemeinde Wahlheim. Verbandsgemeinde Alzey-Worms, abgerufen am 10. August 2024.
  8. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Direktwahlen 2019. Abgerufen am 7. September 2019 (siehe Alzey-Land, Verbandsgemeinde, letzte Ergebniszeile).
  9. Wahlheim, Ortsbürgermeisterwahl (Gemeinde) 09.06.2024. In: Kommunalwahlergebnisse Wahlheim. Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, abgerufen am 10. August 2024.
  10. 1. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wahlheim (Konstituierende Sitzung). Verbandsgemeinde Alzey-Land, abgerufen am 10. August 2024.
  11. Eisenbahnatlas Deutschland. 11. Auflage. Schweers + Wall, Köln 2020, ISBN 978-3-89494-149-9.