Protestantische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses von Elsass und Lothringen

Die Protestantische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses von Elsass und Lothringen (französisch: Église protestante de la Confession d’Augsbourg d’Alsace et de Lorraine, EPCAAL) ist eine lutherische Kirche mit Status einer Kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts (établissement public du culte) in Frankreich. Die Kirche hat 210.000 Mitglieder (Stand 2010[1]) und gehört dem Lutherischen Weltbund an. Zur EPCAAL gehören Kirchengemeinden in den Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin (historische Region Elsass) und Moselle (historischer Bezirk Lothringen) in der Region Grand Est.

Das lutherische Consistoire supérieur (Oberkonsistorium) in Straßburg

1961 war sie Gründungsmitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Die erste Konferenz fand in ihrer Tagungsstätte Château du Liebfrauenberg in Gœrsdorf statt. Seit 2006 ist sie Mitglied der Union Protestantischer Kirchen von Elsass und Lothringen. Außerdem ist sie eine der kirchlichen Organisationen der Fédération protestante de France (FPF), d. h. des Protestantischen Bundes von Frankreich.

Geschichte

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Hauptkirche St. Thomas in Straßburg

Nach dem Konkordat von 1801 mit dem Vatikan erließ Napoleon durch die Organischen Artikel auch für die Angehörigen nichtkatholischer Religionsgemeinschaften (Calvinisten, Juden, Lutheraner) vergleichbare Statuten, die halbstaatliche Leitungsorgane (Konsistorien) vorsahen. Am 8. April 1802 dekretierte Napoleon die Errichtung der 27 lutherischen Konsistorien, die möglichst jeweils mehrere Kirchengemeinden mit zusammen mindestens 6.000 Seelen umfassen sollten. Das Generalkonsistorium (Consistoire générale) mit Sitz in Straßburg im Elsass, das zahlenmäßig ein Zentrum des französischen Luthertums bildet, war ihnen übergeordnet. So erhielt die Église de la Confession d’Augsbourg de France die Grundzüge ihrer Verfassung.[2] Auch die administrative Kirchenleitung, das Directoire, hatte seinen Sitz in Straßburg.

Mit dem Wachstum der Bevölkerung und der Migration (v. a. zum Zwecke des Erwerbs) entstanden auch in vormaligen Diasporagebieten lutherische Gemeinden; entsprechend wurde die Zahl der lutherischen Konsistorien am 26. März 1852 auf 40 erhöht, und das Generalkonsistorium wurde in Oberkonsistorium umbenannt.

Durch die Annexion des Elsasses und von Teilen Lothringens nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870 bis 1871 kamen 286.000 französische Lutheraner und ihre Kirchenleitung an Deutschland.[2] Die 45.000 in Frankreich verbleibenden Lutheraner, bald auf 80.000 verstärkt durch lutherische Optanten aus dem Annexionsgebiet und andere Migranten,[3] mussten sich neu organisieren.[2] Johann Friedrich Bruch, bereits seit 1849 Konsistorialrat beim Oberkonsistorium und seit 1866 Mitglied des Directoire, erwarb sich besondere Verdienste beim Umbau der lutherischen Strukturen in Elsass-Lothringen.[4] Er saß der interimistischen Kirchenbehörde vor und setzte in dieser Stellung 1871/1872 die Etablierung der Kirche A.B. von Elsass und Lothringen durch.[4] Seither beschränkte sich die Zuständigkeit von Oberkonsistorium und Direktorium (directoire) nur noch auf die lutherischen Kirchengemeinden im Elsass sowie im Bezirk Lothringen. Dem Oberkonsistorium unterstehen heute 40 regionale Konsistorien allein im Elsass und im Moseldépartement.[5]

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts nahmen die Querelen um die katholische Mitnutzung lutherischer Kirchengebäude zu.[6] Auf Anordnung Ludwigs XIV. von 1684 müssen alle lutherischen und reformierten Kirchengemeinden den Chor ihrer Kirchengebäude für katholische Messen zur Verfügung stellen, wenn in ihrem Pfarrbezirk keine katholische Kirche besteht, aber mindestens sieben katholische Familien ansässig sind. In den 1880er Jahren betraf das noch 120 reformierte und lutherische Kirchengemeinden.[6]

Von 1903 bis 1914 leitete Friedrich Curtius als Präsident das Direktorium der Kirche. 1905 wurde er zudem zum Präsidenten des Oberkonsistoriums gewählt.[7] Gemeinsam mit Bischof Adolf Fritzen bemühte sich Curtius, die vielen Querelen um die Simultankirchen zu schlichten, doch vergeblich.[6] Die Streitigkeiten wurden vielfach erst dadurch gelöst, dass die katholischen Gemeinden eigene Pfarrkirchen bauten, wodurch die Zahl der katholischen Mitnutzungen protestantischer Kirchengebäude bis 1914 auf 64 Fälle reduziert werden konnte.[6]

Gemäß der neuen Verfassung Elsass-Lothringens von 1911 war der Oberkonsistorialpräsident qua Amt Mitglied der ersten Kammer des Landtags Elsass-Lothringens.[8] Als die kaiserliche Verwaltung im Reichsland nach Kriegsausbruch 1914 Französisch als Predigtsprache im Gottesdienst verbot, protestierte Curtius vergeblich und trat als Oberkonsistorialpräsident zurück.[7]

Die Kirche A.B. von Elsass und Lothringen und die Evangelisch-Lutherische Kirche von Frankreich (dieser Name ab 1906) blieben auch nach 1918 getrennt, als Elsass-Lothringen wieder an Frankreich kam. Im Zuge des französischen Zentralismus gingen der Landtag und viele Äußerungsformen regionaler Identitätsstiftung verloren; aber die Kirche blieb regional. Bei der Überführung der Rechtsverhältnisse der drei Départements (Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle), die das Gebiet des ehemaligen Elsass-Lothringens bilden, verfuhr die französische Republik nach dem Grundsatz, dass alle deutschen Regelungen als regionale Besonderheiten fortbestehen (Droit local en Alsace et en Moselle), die als vorteilhafter angesehen wurden als die entsprechenden Regeln im übrigen Frankreich.[9]

Im Zweiten Weltkrieg waren vor Einmarsch deutscher Truppen ins Elsass 1940 viele exponierte Vertreter der französischen Republik in westliche Teile Frankreichs geflohen, so auch Kirchenpräsident Robert Hœpffner ins Périgueux.[10] Die deutsche Besatzung etablierte keine Militärregierung, sondern unterstellte das Elsass der Zivilverwaltung des NSDAP-Gaus Baden-Elsass. Das Moseldépartement wurde zum CdZ-Gebiet Lothringen.

Die Kirche galt als potentieller Hemmschuh der Gleichschaltung. Die EPCAAL wurde territorial aufgespalten.[10] Die lutherischen Kirchengemeinden im CdZ-Gebiet Lothringen wurden der evangelisch-unierten deutschen Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz, einer zerstörten Landeskirche, zugeschlagen und die lutherische Kirche im Elsass in Evangelisch-lutherische Landeskirche des Elsass umbenannt.[11] Die Besatzungsregierung ernannte am 26. Juni 1940 Charles Maurer, Pastor in Schwindratzheim, zum geschäftsführenden Präsidenten der elsässischen lutherischen Kirche.[10] Er war Redakteur des Wochenschrift «Friedensbote» und bei den elsässischen Autonomisten aktiv und nach Ausbruch des Krieges von den französischen Behörden als vermeintlich unsicherer Kantonist in Arches in Präventivhaft genommen worden, mit Frankreichs Niederlage aber wieder freigekommen.[10] Die Besatzungsregierung hob 1941 die Organischen Artikel auf, stellte die Zahlung der Pastorensaläre ein, schloss die Bekenntnisschulen, beendete den Religionsunterricht an den Schulen und zog das Vermögen kirchlicher Vereine und Stiftungen ein.[10]

Mit Unterstützung des Martin-Luther-Bundes gelang es in Anlehnung an die Bekennende Kirche, die Eingliederung der elsässischen lutherischen Kirche in die Deutsche Evangelische Kirche zu verhindern.[10] Die elsässische lutherische Kirche hatte mit Finanznot und Pastorenmangel zu kämpfen – viele Pastoren waren im Exil im Westen oder Süden Frankreichs.[10] Manche Werke aufgelöster Vereine und Stiftungen konnten in beschränktem Umfang unter dem Dach der Kirche fortgeführt werden; vervielfältigte Predigttexte wurden in Gottesdiensten ohne Pastoren vorgelesen (Lesepredigten) und Religionsunterricht wurde in Sonntagsschulen erteilt.[10] Organe kollegialer Abstimmung, wie die elsässischen lutherischen Konsistorien, wurden ersetzt durch Führerstrukturen, die Dekanate, mit nur einem Mann an der Spitze.[10]

Um der misstrauischen Beobachtung durch die Gestapo zu entgehen, etablierten sich inoffizielle Kreise (z. B. die Pfarrkonvente), wo die wahren Probleme offen besprochen wurden.[11] Maurer bewahrte teils erfolgreich die Habe exilierter Pastoren und Professoren vor dem Zugriff der Besatzungsmacht.[11] Die seitens der Besatzer angebotene Übernahme des katholischen Straßburger Münsters als lutherische Kirche schlug er als Versuch, die Beziehungen der elsässischen Kirchen untereinander zu vergiften, aus.[11] Mit Verlagerung des Kampfgeschehens ins Elsass Ende 1944 zog Maurer sich von der Kirchenleitung zurück.[10] Am 1. Mai 1945 trat Hœpffner wieder in sein Amt.[10] Maurer wurde 1947 verhaftet und 1948 als Kollaborateur verurteilt.[11]

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es erneut das staatliche Bestreben, die regionalen rechtlichen Besonderheiten zu beseitigen, was aber letztlich unterblieb. Im übrigen Frankreich gilt seit 1905 der Laizismus als Staatsprinzip, während die anerkannten Religionsgemeinschaften der Calvinisten, Juden, Katholiken und Lutheraner im Elsass und im Département Moselle für sich den konkordatären Zustand von 1802–1904 mit den Organischen Artikeln aufrechterhalten konnten. Das heißt, sie sind staatlich kofinanziert, nutzen zum Beispiel die Theologische Fakultät der staatlichen Universität Straßburg und können staatlich kofinanzierte Konfessionsschulen betreiben.

Eine Fusion mit Religionsgemeinschaften im übrigen Frankreich, die der Laizität unterliegen, wäre nur möglich, wenn die Kirche A.B. ihr Staat-Kirche-Verhältnis aufgäbe. Im 21. Jahrhundert werden noch um die 50 protestantische Kirchen im Elsass und dem Moseldépartement von katholischen Gemeinden simultan mitgenutzt. Das Oberkonsistorium, als Kirchenleitung, setzt sich aus gewählten und geborenen Mitgliedern zusammen, die vor der förmlichen Amtsübernahme vom Premierminister ernannt – und dadurch bestätigt – werden müssen.

Kircheninspektionen

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Die EPCAAL unterhält sieben Inspections ecclésiastiques (Kircheninspektionen) mit Sitz in Bouxwiller (Unterelsass), Brumath, Colmar im Oberelsass, Dorlisheim, La Petite-Pierre, Straßburg und Wissembourg im Elsass.

Kirchenpräsidenten

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Die Kirchenpräsidenten (französisch président du Directoire) und ihre Vizepräsidenten sind qua Amt Mitglieder des Oberkonsistoriums. Die Präsidenten sind ferner qua Amt Präsidenten des Kapitels des Thomasstifts (Chapitre de Saint-Thomas). Als Präsidenten amtierten:[12]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Lutherischer Weltbund: 2010 World Lutheran Membership Details (Memento vom 26. September 2011 im Internet Archive) (PDF; 199 kB); Lutheran World Information 1/2011, S. 9.
  2. a b c François-George Dreyfus: Organisation der protestantischen Gemeinschaft. Auf: Virtuelles Museum des Protestantismus: theologische Informationen, Diskussionen, protestantische Tradition, abgerufen am 26. Februar 2013.
  3. Der Protestantismus im Elsass. Auf: Virtuelles Museum des Protestantismus: theologische Informationen, Diskussionen, protestantische Tradition, abgerufen am 26. Februar 2013.
  4. a b Harry Gerber: Bruch, Johann Friedrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, ISBN 3-428-00183-4, S. 641 (Digitalisat).
  5. Cf. «Etudes: Cultes protestants» (Memento vom 6. Juni 2013 im Internet Archive), auf: Institut du Droit Local Alsacien-Mosellan (IDL), abgerufen am 17. Dezember 2013.
  6. a b c d „Simultaneum“ (Memento des Originals vom 20. Februar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wiki-protestants.org, auf: Wiki-protestants.org (Memento des Originals vom 27. März 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wiki-protestants.org, abgerufen am 26. Februar 2013.
  7. a b Albert Schweitzer: Theologischer und philosophischer Briefwechsel: 1900–1965 (= Werke aus dem Nachlaß Albert Schweitzers). Herausgegeben von Werner Zager. Beck, München, 2006, ISBN 978-3-406-54900-7, S. 191.
  8. „Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringens“ vom 31. Mai 1911 (Memento des Originals vom 26. Mai 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de, auf: Verfassungen der Welt, abgerufen am 17. Dezember 2013.
  9. So blieben in den drei Départements unter anderem die Bismarcksche Sozialversicherung – im restlichen Frankreich entstand erst später etwas Vergleichbares – sowie die bestehenden Verbindungen zwischen Staat und Religion erhalten, so z. B. auch der 26. Dezember und Karfreitag als gesetzliche Feiertage.
  10. a b c d e f g h i j k Ernest Muller: Maurer Charles. In: Dictionnaire du monde religieux dans la France contemporaine (10 Bde.). Beauchesne, Paris 1985–2001, Band 2: L’Alsace (1987), Hrsg.: Jean-Marie Mayeur, ISBN 2-7010-1141-8, S. 285–287, hier S. 286.
  11. a b c d e Ernest Muller: Maurer Charles. In: Dictionnaire du monde religieux dans la France contemporaine (10 Bde.). Beauchesne, Paris 1985–2001, Band 2: L’Alsace (1987), Hrsg.: Jean-Marie Mayeur, ISBN 2-7010-1141-8, S. 285–287, hier S. 287.
  12. Die Daten von 1871 bis 1914 folgen Anthony Steinhoff: The gods of the city: Protestantism and religious culture in Strasbourg, 1870–1914. Brill, Leiden/Boston 2008, ISBN 978-90-04-16405-5, S. 80.
  13. Anthony Steinhoff: The gods of the city: Protestantism and religious culture in Strasbourg, 1870–1914. Brill, Leiden/Boston 2008, ISBN 978-90-04-16405-5, S. 185.
  14. Pressemeldung des Gustav-Adolf-Werks vom 15. Mai 2024.