Landgericht Windsheim

Bayerisches Landgericht

Das Landgericht Windsheim war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Windsheim im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Windsheim errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen.

Das Landgericht Windsheim grenzte im Süden an das Landgericht Leutershausen, im Südosten an das Landgericht Ansbach, im Osten an das Landgericht Markt Erlbach, im Nordosten an das Neustadt, im Norden an das Landgericht Markt Bibart und im Westen an das Landgericht Uffenheim.

Struktur

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Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1811 das Landgericht in 11 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Ipsheim unterstanden. 1817 entstanden Ruralgemeinden, die deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren:

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden die meisten bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten,[1] so dass es schließlich folgende 31 Ruralgemeinden gab:

  • Altheim mit Hausenhof und Schormühle;
  • Bergel;
  • Berolzheim;
  • Burghausen;
  • Burgbernheim mit Aumühle, Erlmühle, Hagenmühle, Hilpertshof, Hochbach und Wildbad;
  • Deutenheim mit Dutzendthal;
  • Dottenheim;
  • Eichelberg mit Bühlberg, Hoheneck und Holzhausen;
  • Ezelheim;
  • Gallmersgarten mit Bergtshofen;
  • Humprechtsau;
  • Ickelheim;
  • Illesheim mit Aisch-, Eisen- und Gackenmühle;
  • Ipsheim mit Eichmühle;
  • Kaubenheim mit Nundorfermühle;
  • Külsheim mit Erkenbrechtshofen;
  • Lenkersheim;
  • Mailheim mit Mäusberg und Weimersheim;
  • Oberndorf;
  • Obernesselbach;
  • Oberntief mit Unterntief;
  • Ottenhofen;
  • Poppenbach;
  • Preuntsfelden mit Birkach und Hornau;
  • Rüdisbronn mit Rehhof;
  • Schwebheim;
  • Sugenheim mit Hürfeld und Rüdern;
  • Urfersheim;
  • Walddachsbach mit Oberdachsbach;
  • Westheim mit Penleinsmühle und Sontheim;
  • Windsheim mit Kleinwindsheimermühle, Mittelmühle, Neumühle, Obermühle und Walkmühle.

Bereits am 1. Oktober 1821 kamen folgende Steuerdistrikte und Ruralgemeinden vom Landgericht Ansbach ans Landgericht Windsheim:

Am 1. April 1832 wurden die Ruralgemeinden Burghausen und Poppenbach ans Landgericht Leutershausen abgegeben.

Am 3. Juli 1838 wurden die Ruralgemeinden Deutenheim, Ezelheim und Sugenheim ans Landgericht Markt Bibart abgegeben.

1840 war das Landgericht Windsheim 4 Quadratmeilen groß. Es gab 15201 Einwohner, 77 Ortschaften (1 Stadt, 4 Märkte, 13 Pfarrdörfer, 2 Kirchdörfer, 16 Dörfer, 13 Weiler und 28 Einöden) und 29 Gemeinden (1 Magistrat 2. Klasse, 2 Magistrate 3. Klasse und 26 Landgemeinden).[2]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Näheres dazu siehe jeweils bei den einzelnen Ortsartikeln.
  2. E. Vetter (1846), S. 258.