Landesregierung von Rheinland-Pfalz

exekutive Gewalt des Landes Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist die exekutive (vollziehende) Gewalt des Landes Rheinland-Pfalz. Ihre Zusammensetzung und Aufgabenbereiche werden durch die Artikel 98 bis 106 der Verfassung für Rheinland-Pfalz[1] festgelegt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Ministerpräsident, dem die wichtigsten Kompetenzen zukommen: Ernennung und Entlassung der Regierungsmitglieder, Beamten und Richter; Abschluss von Staatsverträgen; das Gnadenrecht, sowie die Richtlinienkompetenz.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD)
Stellvertreterin der Ministerpräsidentin Katharina Binz (Bündnis 90/Die Grünen)

Regierungsbildung und -zusammensetzung

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Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident (seit 2024: Alexander Schweitzer, SPD) wird vom Landtag Rheinland-Pfalz gewählt, bestimmt die Richtlinien der Politik und vertritt das Land Rheinland-Pfalz nach außen. Mit Zustimmung des Landtags ernennt und entlässt er die Mitglieder der Landesregierung sowie seine Stellvertreterin (seit 2021: Katharina Binz, Bündnis 90/Die Grünen).

Obwohl das Amt des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung insgesamt nicht explizit an die Dauer einer Legislaturperiode gebunden ist, wurde bisher jedes Mal nach einer Landtagswahl aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament eine Neuwahl des Regierungschefs mit anschließender Regierungsbildung vorgenommen. Da das Ausscheiden eines Ministerpräsidenten aus dem Amt nicht das Amtsende der weiteren Regierungsmitglieder bewirkt, müssen einzelne Minister ggf. zurücktreten, damit eine Umbesetzung der Ressortleitung durch den neu gewählten Ministerpräsidenten vorgenommen werden kann.

Informell wird die Landesregierung auch als „Ministerrat“ bezeichnet,[2] wobei dann weitere bedeutende politische Beamte (Staatssekretäre) bei den Beratungen mitwirken können, etwa der Chef der Staatskanzlei oder der Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund. Zu Mitgliedern des Bundesrates können jedoch nur die Regierungsmitglieder im Sinne der Landesverfassung bestellt werden.

Geschäftsbereiche der Landesregierung

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Mit der Regierungsbildung zu Beginn der 18. Wahlperiode des rheinland-pfälzischen Landtags am 18. Mai 2021 wurden die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung auf die Staatskanzlei und neun Fachministerien verteilt:[3]

Ministerpräsidenten

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Katharina BinzAnne SpiegelVolker WissingEveline LemkeKarl Peter BruchJürgen ZöllnerHans-Artur BauckhagePeter CaesarRainer BrüderleCarl-Ludwig WagnerOtto Meyer (Politiker, 1921)Alexander SchweitzerMalu DreyerKurt BeckRudolf ScharpingCarl-Ludwig WagnerBernhard Vogel (Ministerpräsident)Helmut KohlPeter AltmeierWilhelm Boden

Seit der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1946 amtiert nunmehr der 9. Ministerpräsident:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947. In: Landesrecht online. Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, abgerufen am 20. Mai 2016.
  2. Ministerrat. Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, abgerufen am 29. Januar 2021.
  3. Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2016. In: Landesrecht online. Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, 18. Mai 2016, abgerufen am 25. Januar 2021.