Jugendgemeinderat

Gremium zur Partizipation von Jugendlichen

Der Jugendgemeinderat oder auch Jugendstadtrat ist ein demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in einer Stadt oder Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt. Das passive und aktive Wahlrecht haben zumeist Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Jugendgemeinderäte sind eine insbesondere in Baden-Württemberg weit verbreitete Form der Jugendpartizipation,[1][2][3] die gegenüber anderen Beteiligungsformen durch Kontinuität und Verbindlichkeit gekennzeichnet ist.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg führte in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Landtag zur Rolle von Jugendgemeinderäten aus:

„Jugendgemeinderäte sind gut geeignet, die Bedürfnisse von Jugendlichen in die Kommunalpolitik einzubringen. Durch Jugendgemeinderäte sind die Jugendlichen in ihrer Gemeinde formell vertreten. Als Ansprechpartner bieten sie die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Jugendlichen in die Politik zu befördern. So können alle Jugendlichen am Gemeinwesen mitwirken. Insofern bieten Jugendgemeinderäte allen Jugendlichen Partizipationsmöglichkeiten in der politischen Willensbildung vor Ort und haben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Jugendgemeinderäte werden direkt von den Jugendlichen demokratisch gewählt und vertreten somit auch verschiedene Altersgruppen und Schularten. Jugendliche können in den Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise einbezogen werden. Die gewählten Jugendlichen bekommen einen tieferen Einblick in die Kommunalpolitik und lernen Verantwortung zu übernehmen und ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Jugendgemeinderäte können Jugendliche sowohl reale Erfahrungen der Beteiligung sammeln als auch im politischen Rahmen mitwirken. Damit wird bei Jugendlichen eine verlässliche Grundlage für den Aufbau demokratischer Orientierungen und Kompetenzen ausgebildet und sie lernen, verantwortungsbewusst zu handeln.“

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6762

Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg

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Geschichte

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Der erste Jugendgemeinderat Deutschlands wurde 1985 in Weingarten gegründet. Der erste Jugendgemeinderat in Urwahl wurde 1987 in Filderstadt gewählt. Vorbilder waren die französischen „conseils des jeunes“ und das Jugendparlament im belgischen Waremme. In den darauf folgenden Jahren wurden in zahlreichen weiteren Städten im Südwesten Jugendgemeinderäte eingerichtet. Diese Welle von Neugründungen mündete 1993 in die Gründung des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg. Die Gründung des Dachverbandes hat seit den 1990er Jahren zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg geführt. Im Jahr 2005 existierten in 89 von 1110 Kommunen entsprechende Gremien.

Der Landtag verankerte Jugendbeteiligung bereit 1998 in der Gemeindeordnung. Eine Nachschärfung des Paragrafen erfolgte 2005, der aktuell gültige Rechtstext wurde im Oktober 2015 beschlossen. Seither haben Jugendliche die Möglichkeit einen Jugendgemeinderat zu beantragen, sofern dieses Anliegen ausreichend Unterstützung der Jugendlichen und im Anschluss im Gemeinderat findet.

Wahlsysteme

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Die Rahmenbedingungen für die Einrichtung des Jugendgemeinderats werden vom Gemeinderat der Kommune festgelegt. In der überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinden werden die Mitglieder des Jugendgemeinderats für zwei Jahre gewählt. In der Regel gilt das aktive und passive Wahlrecht für alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben; wahlberechtigt sind also auch Jugendliche ohne deutschen Pass. Unterschieden wird zwischen mehreren Wahlmodi. Häufigstes Modell ist die Urwahl, bei der alle Jugendlichen der Gemeinde zur Wahl aufgerufen sind. Seltener wird eine Schulwahl durchgeführt, bei der nur Schülerinnen und Schüler wahlberechtigt sind. In manchen Fällen ist die Zahl der Jugendgemeinderatsmitglieder je Schule bereits im Vorfeld quotiert. Ein Delegiertenprinzip, wonach Schulen, Vereine und andere Institutionen Vertreter in den Jugendgemeinderat entsenden, wird aufgrund des Demokratiedefizits kaum praktiziert – hier werden sie meist Jugendbeiräte oder Jugendräte genannt.

Politische Arbeit

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Ähnlich wie der Gemeinderat kommt auch der Jugendgemeinderat regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Den Vorsitz übernimmt entweder ein Mitglied des Gremiums oder der (Ober-)Bürgermeister. Auf der Tagesordnung stehen zumeist sowohl Themen, die auf Initiativen aus der Mitte des Jugendgemeinderats hervorgehen, als auch Punkte, die seitens des Gemeinderats oder der Stadtverwaltung zur Beratung an den Jugendgemeinderat herangetragen werden. Der Jugendgemeinderat hat beratende Funktion in Jugendangelegenheiten, aber keine bindende Entscheidungskompetenz. In fast allen Kommunen ist die formale Beteiligung des Jugendgemeinderats in dessen Satzung festgelegt, zumeist wird den Jugendlichen ein Rede- und Antragsrecht gegenüber dem Gemeinderat eingeräumt.

Gesetzliche Grundlage

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Die Einrichtung eines Jugendgemeinderats ist nicht verpflichtend. In der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist der Jugendgemeinderat als Beteiligungsmodell aber explizit vorgesehen:

§ 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20, in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50, in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150, in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250 in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

Inhaltlich befassen sich die Jugendgemeinderäte mit allen Facetten des kommunalen Lebens, sofern es jugendliche Interessen berührt. Hierzu zählen unter anderem die Verbesserung von Jugend-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, der öffentliche Personennahverkehr, die Radwegesituation, die Ausstattung der örtlichen Schulen und öffentlicher Einrichtungen wie z. B. der Stadtbücherei sowie die Gewalt- und Suchtprävention. Neben der eigentlichen Gremienarbeit nutzen Jugendgemeinderäte auch regelmäßig ihre Scharnierfunktion zwischen Jugendlichen und Stadtverwaltung, um mit eigenen Veranstaltungen auf Themen hinzuweisen oder Defizite im kommunalen Veranstaltungsangebot auszugleichen. Zumeist verfügt der Jugendgemeinderat über einen eigenen Etat, der für Aktionen und Kampagnen zur Verfügung steht.

Liste vorhandener Gremien

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Gremium Gründung Website Wahlalter[4] Wahlmodus[4] Amtsdauer[4]
Jugendgemeinderat Aalen 2022 LinkLink aktiv: 14–22 Jahre

passiv: 14–20 Jahre

Wahl von Mitgliedern je Stadtteil entsprechend Größe auf Stadtteil-Jugendforum 2 Jahre
Jugendrat Amstetten Link
Jugendgemeinderat Bad Liebenzell 1995 Link 13–21 Jahre

oder ab Klasse 8

Hauptwohnsitz in Bad Liebenzell 2 Jahre
Jugendgemeinderat Bad Mergentheim 1998 Link 14–18 Jahre Urnenwahl, Quorum von 25 %
Jugendparlament Bad Säckingen 1999 Link
Jugendparlament Biberach an der Riß 2004 Link Klasse 7–19 Jahre Urnenwahl in den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Birkenfeld 2012 Link 14–17 Jahre ausschließlich per Online-Wahl
Jugendgemeinderat Böblingen 2006 Link 14–19 Jahre Online-Wahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Bretten 2011 Link 14–18 Jahre 3 Jahre
Jugendgemeinderat Bruchsal 2018 Link 13–18 Jahre 2 Jahre
Jugendgemeinderat Brühl 2000 Link
Jugendgemeinderat Crailsheim 2000 Link 14–19 Jahre Urnenwahl in den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Denzlingen 1997 Link 14–20 Jahre Urnenwahl für Denzlinger Schüler*innen, für die restlichen Wahlberechtigten Briefwahl und Urnenwahl 3 Jahre
Jugendgemeinderat Ditzingen 2015 Link 13–19 Jahre Urnenwahl als Briefwahl 2 Jahre
Jugendbeirat Donzdorf 2017 Link
Jugendgemeinderat Dossenheim 1996 Link 12–19 Jahre 2 Jahre
Jugendrat Ellwangen (Jagst) 2017 Link 13–18 Jahre

(möglichst keine Abiturienten)

Urnenwahl in Schule 1 Jahr
Jugendgemeinderat Endingen am Kaiserstuhl 2010 Link 14–19 Jahre 2 Jahre
Jugendgemeinderat Engen 2005 Link 14–20 Jahre Wahl mit Stimmzettel in den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Esslingen am Neckar 1997 Link 14–19 Jahre Wahl an Schulen und ein Tag im Rathaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Ettlingen 1997 Link 13–18 Jahre Onlinewahl, mit mobilem Wahllokal an den Schulen und im Rathaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Fellbach 1998 Link 14–19 Jahre Online-Wahl ohne Quoten 3 Jahre
Jugendgemeinderat Filderstadt 1987 Link 14–18 Jahre Keine Quotierung; Wahl an den Schulen, keine Onlinewahl 2 Jahre
Jugendrat Flein 2015 Link 12–18 Jahre Einladung ins Rathaus zu Jugendkonferenz, bei der gewählt wird 1 Jahr
Jugendvertretung Forst Link 12–27 Jahre jährlich in der Vollversammlung 1 Jahr
Jugendparlament Friedrichshafen Link
Jugendgemeinderat Geislingen an der Steige 1994 Link 14–18 Jahre Wahl an allen Schulen 3 Jahre
Jugendgemeinderat Gengenbach 1990 Link 13–18 Jahre Urnenwahl an Schulen und Jugendzentrum 2 Jahre
Jugendgemeinderat Gerlingen 1995 Link 14–18 Jahre Urnenwahl in allen Schulen, dem Jugendhaus und im Rathaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Göppingen Link
Jugendparlament Grenzach-Wyhlen 2018 Link aktiv: 12–21 Jahre

passiv: 14–21 Jahre

Urnenwahl in Schulen 2 Jahre
Jugendvertretung Heddesheim 1998 Link 14–21 Jahre Urnenwahl in ansässigen Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Heidelberg 2006 Link 14–20 Jahre Urnenwahl in den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Heilbronn 1998 Link 14–18 Jahre

oder ab Klasse 8

Urnenwahl in den Schulen 2 Jahre
Jugendbeirat Heiligkreuzsteinach 2019 Link 14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Hemsbach 2019 Link 14–20 Jahre Urnenwahl in Rathaus und Jugendzentrum 2 Jahre
Jugendgemeinderat Hockenheim 2010 Link 14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Holzgerlingen 1998 Link 14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Horb am Neckar 2014 Link Online-Wahl
Jugendgemeinderat Kehl 1996 Link 14–18 Jahre Wahl über Jugendeinrichtungen und Schulen, Mandatsanzahl abhängig von Schulgröße 2 Jahre
Jugendbeirat Königsfeld im Schwarzwald 2008 Link 14–20 Jahre Online Wahl 2,5 Jahre
Jugendvertretung Konstanz 2021 Link
Jugendgemeinderat Korntal-Münchingen 2009 Link 14–19 Jahre
Jugendgemeinderat Ladenburg 2006 Link 12–18 Jahre Wahlen an Schulen und Jugendzentrum + Briefwahl 3 Jahre
Jugendgemeinderat Lahr/Schwarzwald 1997 Link 13–19 Jahre
Jugendbeirat Laichingen Link
Jugendgemeinderat Laudenbach 2021 Link
Jugendrat Lauffen am Neckar 2009 Link 13–19 Jahre Urnenwahl an den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Leimen 1991 Link 14–21 Jahre 3 Jahre
Jugendgemeinderat Leinfelden-Echterdingen 2017 Link 14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Leutkirch im Allgäu 2018 Link 13–19 Jahre 2 Jahre
Jugendgemeinderat Ludwigsburg 2017 Link 14–20 Jahre
Jugendbeirat Markgröningen 2016 Link 14–20 Jahre Wahl mit Stimmzetteln und Urnen sowohl an den Schulen, als auch parallel im Jugendhaus und an drei Nachmittagen im Büro der Stadtjugendpflege für die größte Gruppe der Jugendlichen: die „Nicht Schüler“. 2 Jahre
Jugendgemeinderat Maulbronn 2022 Link
Jugendgemeinderat Mosbach 1998 Link 13–18 Jahre Online-Wahl 2 Jahre
Jugendvertretung Mössingen Link
Jugendbeirat Mutlangen Link
Jugendgemeinderat Nagold 2000 Link 13–21 Jahre oder ab Klasse 7 Urnenwahl an der Schule bzw. im Rathaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Neuried 2000 Link 12–19 Jahre unabhängig von der Staatsangehörigkeit; Online Wahl 3 Jahre
Jugendrat Nürtingen 1996 Link 13–19 Jahre Online-Wahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Oberkirch 2000 Link 14–18 Jahre keine OnlineWahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Oftersheim 1997 Link 14–23 Jahre Urnenwahl 2 Jahre
Jugendbeteiligung Ostfildern 2022 Link 14–21 Jahre Wahl von zwei Jugendsprechenden und zwei Stellvertretenden in öffentlicher Jugendvollversammlung durch Interessierte Jugendliche mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern 2 Jahre
Jugendgemeinderat Pforzheim 2014 Link 14–21 Jahre Mehrheitswahl ohne Quote 2 Jahre
Jugendgemeinderat Pfullingen 2015 Link 12–21 Jahre Wahl mit Stimmzetteln 3 Jahre
Jugendgemeinderat Radolfzell am Bodensee 1992 Link 14–21 Jahre Urnenwahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Remshalden Link
Jugendgemeinderat Renningen 2002 Link 13–18 Jahre Online-Wahl
Jugendgemeinderat Reutlingen 1997 Link 14–21 Jahre Wahl an den Schulen und 1 Tag Rathaus 2 Jahre
Jugendgemeinderat Rheinau 2008 Link 14–19 Jahre Wahl an den Schulen und Briefwahl 2 Jahre
Jugendparlament Rheinfelden (Baden) 1995 Link 14–21 Jahre Wahlberechtigt: alle Jugendlichen, die seit 3 Monaten in Rheinfelden leben
Jugendgemeinderat Rheinstetten 1995 Link 14–18 Jahre Wahl an den Schulen (1 Tag) 2 Jahre
Jugendvertretung Rottenburg am Neckar 2015 Link 14 Jahre – Ende der weiterführenden Schule
Jugendbeirat Salach Link
Jugendbeirat Schönau im Schwarzwald 2008 Link 14–20 Jahre 3 Jahre
Jugendparlament Schopfheim 2012 Link 12–20 Jahre Wahlsystem momentan Online-Wahl (Corona) 2 Jahre
Jugendgemeinderat Schramberg Link
Jugendgemeinderat Schriesheim 2001 Link aktiv: 9–19 Jahre

passiv: 10–19 Jahre

Wahl in Schulen/Jugendhaus mit Stimmzettel oder Briefwahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Schwäbisch Gmünd Link
Jugendgemeinderat Sindelfingen 2013 Link 12–19 Jahre Wahl an den Schulen und Sonderwahlbezirk 2 Jahre
Jugendkomitee Singen (Hohentwiel) 2021 Link
Jugendgemeinderat St. Georgen im Schwarzwald 2012 Link 14–21 Jahre Online-Wahl 2 Jahre
Jugendgemeinderat Straubenhardt 2015 Link 13–19 Jahre Wohnsitz in Straubenhardt oder Schüler der Wilhelm-Ganzhorn Schule
Jugendrat Stuttgart 1995 Link 14–18 Jahre Wahl an Schulen + Jugendhäusern + Briefwahl 2 Jahre
Jugendbeirat Süßen Link
Jugendbeirat Teningen 2017 Link 12–20 Jahre anonyme Wahl während Jugendforum 1 Jahr
Jugendgemeinderat Tübingen 1999 Link 12–18 Jahre Wahl an den Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Überlingen 2018 Link 13–18 Jahre Wohnsitz in Überlingen oder Schüler Überlinger Schulen
Jugendgemeinderat Vaihingen an der Enz 1995 Link aktiv: 13–19 Jahre

passiv: 14–19 Jahre

Per Briefwahl + wandernde Wahlurne an den weiterführenden Schulen 3 Jahre
Jugendgemeinderat Villingen-Schwenningen 2016 Link 14–21 Jahre Online-Wahl 1 Jahr
Jugendgemeinderat Waiblingen 1993 Link 14–17 Jahre 2 Jahre
Jugendgemeinderat Waldbronn 1995 Link 14–20 Jahre Online-Wahl 4 Jahre
Jugendbeirat Waldstetten Link
Jugendforum Walldorf Link
Jugendgemeinderat Wangen im Allgäu 2012 Link 13–19 Jahre Amtszeit kann trotz Altersüberschreitung beendet werden 2 Jahre
Jugendparlament Weil am Rhein 1993 Link 14–21 Jahre
Jugendbeirat Weil der Stadt 2014 Link 13–19 Jahre Wahlberechtigt: Hauptwohnsitz in der Kommune
Jugendgemeinderat Weingarten 1985 Link Wahl in den 8. Klassen Verlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre möglich 3 Jahre
Jugendgemeinderat Weinheim 2013 Link 14–19 Jahre Schulwahl + zentrales Wahllokal 2 Jahre
Jugendgemeinderat Weinstadt 2013 Link 14–18 Jahre Onlinenwahl + 1 öffentliches Onlinewahllokal (Haus der Jugendarbeit und Stadtbücherei)
Jugendgemeinderat Wellendingen 2010 Link 14–23 Jahre 2 Jahre
Jugendgemeinderat Wiesloch 1997 Link 14–21 Jahre Online-Wahl + zusätzliche Internet-Wahlräume an Schulen 2 Jahre
Jugendgemeinderat Winnenden 1994 Link aktiv: 13–19 Jahre

passiv 14–19 Jahre

i. d. R. Online-Wahl 2 Jahre

Kinder- und Jugendparlamente außerhalb von Baden-Württemberg

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Nach dem baden-württembergischen Vorbild wurden auch in zahlreichen Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern Kinder- und Jugendparlament mit verschiedenen Bezeichnungen eingerichtet. Deren Zahl ist aber weit niedriger als im Südwesten. Der Begriff Jugendgemeinderat wird aber mit wenigen Ausnahmen nur in Baden-Württemberg verwendet. Auch in den meisten europäischen Ländern gibt es Kinder- und Jugendparlamente.

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Literatur

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  • Hermann, Michael Cornelius: „Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Eine interdisziplinäre Evaluation“. Doktorarbeit, Pfaffenweiler 1996.
  • Metzger, Renate: „Politische Partizipation von Mädchen und jungen Frauen in den Jugendgemeinderäten Baden-Württembergs – eine empirische Erhebung“, Diplomarbeit, Fachhochschule Esslingen, Esslingen 1996.
  • Müller, Yvonne: „Studie im Südweststaat Gesetzliche Möglichkeiten zur Beteiligung Jugendlicher nach Gemeindeordnung“ in „Projekt Arbeit“ 2 / 2002, Sersheim.
  • Stromberg, Anja: „Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg und der Schweiz – Dargestellt am Vergleich der Arbeit der Dachverbände“, Diplomarbeit, Kehl, 2005,
  • Stadt Freiburg: „Beteiligungskonzept Stadt Freiburg“, Gemeinderats Drucksache G-06/115, Freiburg im Breisgau, Anlage 2.
  • Ade, Klaus: „Teilnahme Jugendlicher am kommunalen Geschehen“, Praxis der Kommunalverwaltung, Baden-Württemberg, Band 2, Seite 195, 2006.
  • Krieg, Susanne Eva: „Politische Partizipation durch Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg“. Diplomarbeit, Stuttgart, 2007.
  • Landtag von Baden-Württemberg: „Drucksache 14 / 6762 vom 28. Juli 2010, Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Konsequenzen Jugendlandtag 2010 – Jugendgemeinderäte stärken“ der Fraktionen der Grünen im Landtag“.
  • Busse, Susanne. „Wertvolle Zeit mit Freude, aber auch Kopfzerbrechen“. In: Leben am See, Band 41. Gmeiner-Verlag, Meßkirch, 2023. S. 25–33.

Einzelnachweise

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  1. vgl. Michael C. Hermann: 30 Jahre Jugendgemeinderäte in Deutschland - Rückblick und Ausblick, in: Aydin Gürlevik u. a. (Hrsg.): Jugend und Politik - Politische Bildung und Beteiligung von Jugendlichen, Springer VS Wiesbaden 2016, S. 338ff.
  2. Sebastian Müller und Urs Unkauf: Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, in: Jörg Tremmel; Markus Rutsche (Hrsg.): Politische Beteiligung junger Menschen, Springer VS Wiesbaden 2016, S. 317ff.
  3. Siegfried Frech: Kommunalpolitik, Kohlhammer, Stuttgart 2018, S. 46–49
  4. a b c Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Statistik der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg - erhoben durch die Landeszentrale für politische Bildung (Fachbereich Jugend und Politik). Stuttgart 2021 (lpb-bw.de [PDF]).