Humangenetische Beratung

Beratung, die dazu dient, Erkrankungen oder Risiken für Erkrankungen zu erkennen und zu verstehen

Eine humangenetische Beratung, oft auch als genetische Beratung bezeichnet, dient dazu, genetisch (mit)bedingte Erkrankungen (sogenannte Erbkrankheiten) oder Risiken für Erkrankungen zu erkennen und zu verstehen.[1]

Sie wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Fachpersonal angeboten, das aufgrund einer Ausbildung und beruflichen Qualifikation qualifizierte genetische Beratung durchführen kann.[2] In Deutschland ist eine humangenetische Beratung als Voraussetzung für genetische Untersuchungen verpflichtend. Sie darf nur durch Ärztinnen und Ärzten mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden (siehe Gendiagnostikgesetz).[3]

Genetische Beratung ist in Österreich[4] und Deutschland eine Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und wird daher von diesen bezahlt, wenn der Hausarzt oder ein Facharzt einen entsprechenden Überweisungsschein ausstellt.

Literatur

Bearbeiten
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Was passiert bei einem Gentest? gesundheitsinformation.de, abgerufen am 22. August 2024 (deutsch).
  2. GfH - Genetische Beratungsstellen. Abgerufen am 22. August 2024.
  3. Robert Koch-Institut: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG. In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. Band 67, Nr. 2. Springer-Verlag GmbH Deutschland, 1. Februar 2024, ISSN 1437-1588, S. 244–254, doi:10.1007/s00103-023-03822-0 (rki.de [abgerufen am 22. August 2024]).
  4. Genetische Tests: Beratung & Hilfe. Abgerufen am 23. Mai 2021.