Enquete
vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen
Mit Enquete (IPA: [ ] oder [ ][1][2], ), in der Schweiz Enquête (französisch enquête „Untersuchung“, von lateinisch inquirere ‚nachforschen‘, ‚untersuchen‘), wird im staatsrechtlichen Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen. Der zusammengesetzte Begriff Enquete-Kommission wird häufiger benutzt als die Bezeichnung Enquete.
Im allgemeineren Wortsinn werden auch andere (oft, aber nicht zwingend amtliche) Befragungen, Erhebungen und Nachforschungen so bezeichnet.
In Österreich wird der Begriff „Enquete“ auch synonym für Arbeitstagung verwendet.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Enquête. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 5: Deutschland–Euromos. Altenburg 1858, S. 770 (Digitalisat. zeno.org).
Weblinks
BearbeitenWiktionary: Enquete – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ angepasst von: Enquete, die. In: duden.de. Abgerufen am 4. Oktober 2021.
- ↑ angepasst von: Eva-Maria Krech, Eberhard Stock, Ursula Hirschfeld, Lutz Christian Anders: Deutsches Aussprachewörterbuch. 1. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-018202-6, S. 481.