Uff ... Da fehlt ja jeder Hinweis auf die vertraglich vereinbarte ("gewillkürte") Schriftform ... JensMueller 20:56, 10. Okt 2005 (CEST)

Müssen Stromlieferungsverträge schriftlich abgefasst werden? (D-Land)

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Moin, moin, in der Überschrift ist meine Frage versteckt. Mehr will ich eigentlich gar nicht wissen. Denn aus dem Artikel geht das nicht hervor. Gruß vom Mitleser. --2.209.62.72 17:16, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Zeile beim Löschen verwechselt lol?

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Da wollte wohl jemand, Esab, meinen Eintrag unter "bedürfen der Schriftform", "Kündigung von Mietverträgen" löschen, hat sich in der Zeile vertan und den ganzen "Mietvertrag" als nicht schriftformbedürftig gelöscht und deren "Kündigung" stehen lassen. Brrhh. Naja, kann passieren. Vielleicht vertue ich mich auch, aber per Handschlag habe ich noch nie einen ordentlichen Mietvertrag abgeschlossen. (geändert habe ich diesmal nichts) --217.84.79.211 14:40, 10. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ist aber formlos möglich. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 16:36, 10. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Signaturgesetz

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Hallo,

ich würde mir einen Abschnitt wünschen der den Zusammenhang zwischen der Schriftform und dem Signaturgesetz darstellt. (nicht signierter Beitrag von KHFischbach (Diskussion | Beiträge) 12:13, 21. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Fehler

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"§ 3 Abs. 1 Satz 2, § 39 Abs. 1 Satz 1, § 43 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG))."

§ 3 Abs. 1 Satz 2: Existiert nicht.

§ 39 Abs. 1 Satz 1: Falls hier eine Schriftform bestehen sollte, ist diese woanders definiert.

§ 43 Abs. 4: Existiert nicht.

--87.174.219.121 22:50, 28. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ja, der Abschnitt ist falsch.

Der §43 befasst sich damit Verträge nicht in eigenem Namen zu abzuschließen, nicht mit der Schriftform. Ein Abschnitt 4, wie im Artikel genannt, existiert überhaupt nicht.

Ich habe versucht das zu ändern (anonym) wurde aber automatisch wieder zurück gesetzt? Kann jemand den Teil mit "§43 VVG" löschen?

Quelle: http://dejure.org/gesetze/VVG/43.html (nicht signierter Beitrag von 87.139.241.239 (Diskussion) 15:00, 4. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Deutschlandlastigkeit

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Ich bin ja ein Fan davon, für jedes Land ein eigenes (Unter-)Lemma anzulegen. Da das hier anders ist, habe ich die Gliederung etwas geändert.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 11:59, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Wo wird denn das nicht gesetzliche Schriftformerfordernis abgehandelt?

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´bin zu faul zu suchen. Der Eingangssatz dürfte jedenfalls falsch sein, da "Schriftform" auch die gewillkürte Schriftform ist.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:09, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Unverständlich

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Siehe auch

Was hat die elektronische Unterschrift mit der Schriftform zu tun? Ist nun bei den im Artikel genannten Dokumenten, die der Schriftform bedürfen, eine Handunterschrift nötig? Ich verstehe es nicht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:44, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Rechtsfolgen mangelnder gesetzlicher Schriftform

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Die Feststellung "Mangelt es an der ... Schriftform, sind die abgeschlossenen Verträge wegen Formmangels nichtig" umfasst nur einen Teil der im Absatz zuvor aufgelisteten Rechtsgeschäfte. Quittungen, Schecks, Vollmachten, Testamente sind allerdings keine Verträge sondern einseitige Erklärungen. Falls keine Einwände kommen, würde ich diesen Satz demnächst nachbessern. --Cupidus (Diskussion) 20:15, 22. Okt. 2018 (CEST)Beantworten