Lustrum bezeichnet ebenso einen Buchstandsbericht - formeller Vermerk über die Übereinstimmung von Grundbuchsgesuch mit dem bestehenden Grundbuchskörper. Siehe bspw hier und hier --Senf (Diskussion) 20:14, 23. Mär. 2013 (CET)
Lustrum bezeichnet ebenso einen Buchstandsbericht - formeller Vermerk über die Übereinstimmung von Grundbuchsgesuch mit dem bestehenden Grundbuchskörper. Siehe bspw hier und hier --Senf (Diskussion) 20:14, 23. Mär. 2013 (CET)Beantworten