Diskussion:Aziridin

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Jü in Abschnitt Imin?

Strukturformel

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Das Stickstoff-H sollte bei der linken formel nicht weggelassen werden... kanns jemand korrigieren?

--cgabi 22:05, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

ACK. Wird gemacht, sobald ich wieder an mein ISIS-Draw rankomme (Wochenende!). Gruß --Cvf-psDisk+/− 22:16, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Imin?

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Was soll das mit einem [Imin] ("im eigentlichen Sinne" oder sonstwie) zu tun haben? Ich kann da beim besten Willen keine cyano-Doppelbindung (R-C=N-R2,R3) vorfinden, welche Imine erst ausmachen! (nicht signierter Beitrag von 77.176.193.183 (Diskussion) 12:58, 10. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Wenn einer der alternativen Namen "Ethylenimin" lautet, ist der Hinweis schon angebracht, dass hier strukturell eben kein Imin vorliegt.-- Mabschaaf 14:51, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
eben! danke. Man sollte m. E. den veralteten Beinamen Ethylenimin ganz weglassen, wie viele andere eher Verwirrung stiftende auch. Der Hinweis dass es sich eben nicht um ein Imin handelt, tut's aber auch. =o) Grüsse, Sadorkan 15:02, 20. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Weglassen geht nicht, die Bezeichnung ist ja durchaus noch gebräuchlich. Die Einleitung habe ich aber mal so geändert, dass das klarer wird. -- Mabschaaf 15:24, 20. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Damit m. E. so okay. MfG -- 16:21, 20. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist halt eine historische Betrachtungsweise: "zweiwertiger" Rest + N = Imin, ob mit oder ohne Doppelbindung; vgl. "Pentamethylenimin": Weiter damit: "dreiwertiger Rest * N = Nitril; vgl. "Nitrilotriessigsäure". --FK1954 (Diskussion) 16:13, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Stimmt absolut! MfG -- (Diskussion) 18:50, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

abgekupfert

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der Part

Derivate, wie polyfunktionale Aziridine (PFA) können als Vernetzer von wasserlöslichen Zwei-Komponenten-Harzen (Polyurethanen oder Acrylaten) wie Farben, auch Druckfarben, Primern, Lacken und Coatings (Versiegelungen) verwendet. Man findet sie als Härter in der Lackindustrie, bei der Verwendung der o.g. Farben und Lacke (Drucker, Parkettleger u.a.), in Beschichtungen von Fußböden, sowie in der Lederindustrie.

ist wortwörtlich von der Seite des Gesundheitsdienstes BaWü abgekupfert worden. Ich lösche den Part daher. Er enthält die üblichen - durch Sachunkenntnis - unscharfen Verallgemeinerungen ... Farben .... Lacke ..., was überhaupt nichts mit Harzen zu tun hat. --Drdoht (Diskussion) 01:34, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten