Burg-Gemünden

Ortsteil von Gemünden (Felda)

Burg-Gemünden, das historische „Gemünden an der Straße“, ist der nach Einwohnerzahl größte Ortsteil von Gemünden (Felda) im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Burg-Gemünden
Wappen von Burg-Gemünden
Koordinaten: 50° 41′ N, 9° 2′ OKoordinaten: 50° 40′ 54″ N, 9° 2′ 13″ O
Höhe: 230 m ü. NHN
Fläche: 7,93 km²[1]
Einwohner: 881 (31. Dez. 2022)[2]
Bevölkerungsdichte: 111 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35329
Vorwahl: 06634
Burg-Gemünden: Burg und Kirche
Burg-Gemünden: Burg und Kirche

Geographie

Bearbeiten

Der Ort liegt in Oberhessen im Tal der Ohm zu beiden Seiten des Flusses, der hier nach Norden fließt. Am westlichen Ortsrand verläuft die Bundesautobahn 5, durch das Dorf führt die Landesstraße 3146. Der Ort hat einen gemeinsamen Bahnhof mit Nieder-Gemünden an der Bahnstrecke Gießen–Fulda. Die Gemarkungsfläche beträgt 793 Hektar, davon 150 Hektar Wald, vornehmlich im Südosten mit dem 335 Meter hohen Alten Rod als höchster Erhebung in der Gemarkung.

Geschichte

Bearbeiten

Ortsgeschichte

Bearbeiten

Das Bestehen des Ortes lässt sich als gemunden super stratam bis in das Jahr 1274 urkundlich zurückverfolgen.[1]

Im Jahr 1372 gewährte Kaiser Karl IV. dem Dorf Gemünden das Privileg, einen Wochenmarkt abzuhalten. Graf Gottfried VII. von Ziegenhain sollte den Ort mit Mauern und Toren befestigen und ein Strafgericht sowie Stock und Galgen nach Gewohnheit des Reichs einrichten.

1450 starb Johann II., der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda, kinderlos. Nach einer Vereinbarung mit den Landgrafen von Hessen fiel in diesem Fall das Erbe an die Landgrafschaft Hessen. Aber erst 1495 konnte ein Erbstreit mit den Grafen von Hohenlohe beigelegt werden, indem die hessischen Landgrafen die Hohenloher mit 9000 Gulden abfanden.[3]

Die Kirche, sie steht unter Denkmalschutz, wurde 1751 gebaut.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Burg-Gemünden:

„Burggemünden (L. Bez. Kirtorf) Marktflecken; liegt an der Ohm, 212 St. von Kirtorf, hat 87 Häuser und 511 Einw., die außer 17 Mennoniten evangelisch sind, 1 Kirche, 1 Schloß, das auf einem hohen Felsen liegt, 2 Höfe und 1 Mühle. Burggemünden ist der Sitz des Forstinspektors. – Die erste bekannte Nachricht von diesem Orte, der früher Obergemünden, auch Gemünden an der Straße hieß, ist vom Jahr 1280: denn da auch Gemünden an der Wohra im Besitz der Grafen von Ziegenhain war, so bleibt es zweifelhaft, auf welches Gemünden einige ältere Nachrichten zu beziehen sind. Zu eben bemerkter Zeit vertrug sich Landgraf Heinrich mit Gottfried von Ziegenhain, seinem Tochtermann, wegen Zerbrechung des Hauses zu Gemünden an der Straße. Im Jahr 1311 findet sich diese Burg bereits wieder hergestellt. Kaiser Carl IV. verstattete 1372 dem Grafen Gottfried von Ziegenhain, dieses Dorf zu bevestigen mit Mauern und Thürmen, einen gewöhnlichen Wochenmarkt daselbst anzulegen, und dazu ein Straßengericht sammt Stock und Galgen, nach Gewohnheit des Reichs, zu halten. Dieses Gericht und die Burg kamen mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda an die Landgrafen. Der Ort war bis in die neuesten Zeiten der der Sitz eines Justizamts.“[4]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1971 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständigen Gemeinden Burg-Gemünden, Ehringshausen, Elpenrod, Hainbach, Nieder-Gemünden, Otterbach und Rülfenrod freiwillig zur neuen Gemeinde Gemünden.[5] Für alle eingegliederten ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk gebildet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Bearbeiten

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Burg-Gemünden angehört(e):[1][7][8]

Gerichte seit 1803

Bearbeiten

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Burg-Gemünden das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Burg-Gemünden zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[17], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[18]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Burg-Gemünden wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.[19]

Bevölkerung

Bearbeiten

Einwohnerstruktur 2011

Bearbeiten

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Burg-Gemünden 870 Einwohner. Darunter waren 21 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 354 zwischen 18 und 49, 195 zwischen 50 und 64 und 162 Einwohner waren älter.[20] Die Einwohner lebten in 348 Haushalten. Davon waren 87 Singlehaushalte, 111 Paare ohne Kinder und 126 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 237 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]

Einwohnerentwicklung

Bearbeiten
• 1806: 398 Einwohner, 72 Häuser[12]
• 1829: 511 Einwohner, 81 Häuser[4]
• 1867: 522 Einwohner, 91 bewohnte Gebäude[21]
• 1875: 542 Einwohner, 101 bewohnte Gebäude[22]
Burg-Gemünden: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2020
Jahr  Einwohner
1791
  
372
1800
  
368
1806
  
398
1829
  
511
1834
  
511
1840
  
577
1846
  
620
1852
  
574
1858
  
559
1864
  
542
1871
  
566
1875
  
542
1885
  
538
1895
  
541
1905
  
558
1910
  
596
1925
  
663
1939
  
670
1946
  
901
1950
  
954
1956
  
852
1961
  
860
1967
  
872
1970
  
880
2011
  
870
2015
  
910
2020
  
858
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS;[1] 1791,[23] 1800;[24] Zensus 2011;[20] Gemeinde Gemünden (Felda): Webarchiv (2015,2020) (Memento vom 8. April 2016 im Internet Archive)

Historische Religionszugehörigkeit

Bearbeiten
• 1829: 494 evangelische (= 96,67 %), 17 mennonitische(= 3,33 %) Einwohner[4]
• 1961: 738 evangelische (= 85,81 %), 109 katholische (= 12,67 %) Einwohner[1]
Ortsbeirat

Für Burg-Gemünden besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Burg-Gemünden) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[6] Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 46,86 %. Alle Mitglieder gehören der „Dorfgemeinschaft Burg-Gemünden“ an.[25] Der Ortsbeirat wählte Christian Wagner zum Ortsvorsteher.[26]

 

Blasonierung „In Gold fünf (3:2) achtspeichige schwarze Räder um einen rechten unteren Freiplatz mit dem Landeswappen.“[27]

Das Wappen mit dem hessischen Löwen wurde der Gemeinde Burg-Gemünden im damaligen Landkreis Alsfeld am 27. Juni 1966 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.

 
Palas der Burg Burg-Gemünden

Die namensgebende Burg Burg-Gemünden liegt auf einem markanten Felsblock über dem Ohmtal, im alten Ortskern am Westufer der Ohm. Es handelt sich um eine rechteckige Anlage auf großer ebener Fläche, die durch eine Mauer und in früherer Zeit wahrscheinlich durch einen Graben in Vor- und Hauptburg getrennt war. Neben dem Wohngebäude, ein Massivbau mit Satteldach des 16. Jahrhunderts, befindet sich im Hauptburggelände die 1556 erbaute Zehntscheuer, ein stattlicher Fachwerkbau über massivem Untergeschoss. Die Kirche, die 1749/50 unter Verwendung alter gotischer Mauerteile der Vorgängerkirche neu errichtet wurde, befindet sich in der Vorburg und enthält wertvolle Wandgemälde sowie einen seltenen barocken Taufengel. An der Südwestecke der Burgmauer befand sich ein in Resten noch erhaltener Wachturm.

Die Burganlage auf einem strategisch günstig gelegenen, weit in das Ohmtal hineinreichenden Strang, wurde Anfang des 13. Jahrhunderts von den Grafen von Ziegenhain erbaut. Anlass war die Sicherung und Kontrolle der hier bestehenden Ohmübergänge der Fernstraßen Kurze Hessen und Lange Hessen, die als wichtige Handelsstraßen sich hier mit einzelnen Strängen berührten.[28] Nach der Zerstörung durch den Landgrafen von Hessen 1270 wurde die Burg im Jahre 1311 wiederaufgebaut. Seit 1372 ist sie mit Markt- und Befestigungsrecht versehen. Als die Ziegenhainer Grafen im Jahr 1450 im Mannesstamm ausstarben, kam sie mit der gesamten Grafschaft Ziegenhain in den Besitz der Landgrafen von Hessen. Nach mehreren Zerstörungen erfolgte der letzte Wiederaufbau 1648. Mehrfach wurde die Burg danach ausgebaut. Von 1985 bis 1995 wurde die quadratische Anlage mit einer Abrundung im Südwesten aufwändig restauriert. Heute befindet sich die Burg in Privatbesitz.

Literatur

Bearbeiten
Bearbeiten
Commons: Burg-Gemünden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung.
  4. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  5. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b c d e Burg-Gemünden, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Zahlen und Fakten. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden (Felda), archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen im Januar 2024.
  3. Martin Röhling: Die Geschichte der Grafen von Nidda und Ziegenhain. Hrsg.: Niddaer Heimatmuseum e. V. (= Niddaer Geschichtsblätter. Heft 9). Im Selbstverlag, 2005, ISBN 3-9803915-9-0, S. 115.
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 45 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  6. a b Hauptsatzung. (PDF; 28 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden, abgerufen im Januar 2024.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Burggemünden anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 26 Punkt b V. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 248 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  14. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  18. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).)
  19. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  20. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 36 und 76, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  21. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 116 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  22. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 12 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  24. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 204 (Online in der HathiTrust digital library).
  25. Ortsbeiratswahl Burg-Gemünden. In: Votemanager. Gemeinde Gemünden (Felda), abgerufen im Januar 2024.
  26. Ortsbeirat Burg-Gemünden. In: Webauftritt. Gemeinde Gemünden (Felda), abgerufen im Januar 2024.
  27. Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Burg-Gemünden, Kreis Alsfeld, Regierungsbezirk Darmstadt vom 27. Juni 1966. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1966 Nr. 28, S. 906, Punkt (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,3 MB]).
  28. Friedemann Corvinus: Exkursion 43: Südliche Oberhessische Schwelle und nordwestlicher Unterer Vogelsberg. In: Gießener Geographischer Exkursionsführer, Band III: Vogelsberg, Rhön und nördliches Mittelhessen, Brühlscher Verlag, Gießen 1982, ISBN 3-922300-13-8, S. 267.