Bierbaum am Auersbach

ehemalige Gemeinde in Österreich

BW

Bierbaum am Auersbach (Dorf)
Ortschaft
Katastralgemeinde Bierbaum
Bierbaum am Auersbach (Österreich)
Bierbaum am Auersbach (Österreich)
Basisdaten
Pol. Bezirk, Bundesland Südoststeiermark (SO), Steiermark
Gerichtsbezirk Feldbach
Pol. Gemeinde Sankt Peter am Ottersbach
Koordinaten 46° 49′ 44″ N, 15° 47′ 31″ OKoordinaten: 46° 49′ 44″ N, 15° 47′ 31″ O
Höhe 296 m ü. A.
Einwohner der Ortschaft 458 (1. Jän. 2024)
Gebäudestand 149 (2001) f2
Fläche d. KG 5,17 km²
Postleitzahl 8093f1
Statistische Kennzeichnung
Ortschaftskennziffer 16057
Katastralgemeinde-Nummer 66201
Zählsprengel/ -bezirk Bierbaum am Auersbach (62388 007)
Eigenständige Gemeinde bis Ende 2014
Quelle: STAT: Ortsverzeichnis; BEV: GEONAM; GIS-Stmk
458

Bierbaum am Auersbach ist eine ehemalige Gemeinde mit 458 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2024[1]) im Südosten der Steiermark. Sie liegt im Gerichtsbezirk Feldbach bzw. Bezirk Südoststeiermark. Im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark wurde die Gemeinde am 1. Jänner 2015 mit den Gemeinden Sankt Peter am Ottersbach und Dietersdorf am Gnasbach zusammengeschlossen.[2] Die neue Gemeinde trägt den Namen Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach weiter. Grundlage dafür ist das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG.[3]

Geografie

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Bierbaum am Auersbach ist seit 1. Jänner 2015 eine Katastralgemeinde der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach und liegt im Bezirk Südoststeiermark im österreichischen Bundesland Steiermark.

Bierbaum am Auersbach wurde im Zuge der Gemeindestrukturreform am 1. Jänner 2015 mit der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach und der Gemeinde Dietersdorf am Gnasbach fusioniert.

Nachbargemeinden

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Aug-Radisch Grabersdorf
Jagerberg   Trössing
St. Peter Dietersdorf
 
Kirche Bierbaum

Geschichte

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Die Sage: Wie Bierbaum einst zu seinem Namen kam.

In der Gegend am Auersbach stand ein prächtiger Birnbaum. Dort trafen sich immer wieder die Handwerksgesellen und erzählten von ihren Erlebnissen und Abenteuern. Hatten sie sich unter dem schattenspendenden Birnbaum ausgeruht, um sich neuerlich auf Schusters Rappen zu begeben, riefen sie sich noch zu: „Wir treff’n uns nächstes Jahr wieder beim Birnbaum!“[4]

Als sich einst bei diesem Birnbaum drei vagabundierende Gesellen namens Burannerl, Burmichl und Burjoga trafen, waren sie von der lieblichen Gegend so angetan, dass sie beschlossen, ihr Wanderleben aufzugeben, um sesshafte Bauersleute zu werden. Sie bauten die ersten Häuser.[5]

So entstand der Ort der Sage nach und erhielt seinen Namen vom einst mächtigen Birnbaum, der noch vor einigen Jahrzehnten vor dem Hause Fröhlich (heute Wagist) gestanden sein soll.

Historische Fakten

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Die Aufhebung der Grundherrschaften erfolgte 1848. Die Ortsgemeinde als autonome Körperschaft entstand 1850. Nach der Annexion Österreichs 1938 kam die Gemeinde zum Reichsgau Steiermark, 1945 bis 1955 war sie Teil der britischen Besatzungszone in Österreich.

In der Katastralgemeinde Bierbaum befand sich noch im 21. Jahrhundert ein Hinweis auf die Besiedlungsgeschichte: Dort lag eine „Bauerngmoa“, das „Bauerngut Bierbaum“. Dessen Grundstücke standen im gemeinsamen Eigentum der Besitzer mehrerer (teilweise ehemaliger) Bauernhöfe. Die Eigentumsanteile waren grundbücherlich nicht Personen zugeordnet, sondern mit dem Eigentum an den Liegenschaften dieser Bauernhöfe (den im Grundbuch so genannten „Stammliegenschaften“) verbunden. Diese Eigentumsverteilung beruhte auf Urkunden aus den Jahren 1880er-Jahren. Die Bezeichnung ist ein Beleg dafür, dass es sich bei diesen Gebieten um Reste eines dörflichen Allgemeingutes (Allmende) handelt, solche Gebiete wurden im bayrischen Sprachgebrauch als „G(e)mein“ bezeichnet. Sie bestanden bei vielen Orten, die im 12. oder 13. Jahrhundert entstanden und sind Hinweise auf eine planmäßige Besiedelung eines Gebietes, deren Rahmenbedingungen durch eine Obrigkeit festgelegt wurden. Ab dem Spätmittelalter wurden diese Gemeinschaftsbereiche allerdings meist wegen Unstimmigkeiten unter den Berechtigten aufgeteilt oder ihr Gebiet neuen Hofstätten (Keuschen, Huben) zugewiesen.[6] Dies belegt auch den zuletzt relativ geringen Umfang der Liegenschaften. Über die Bauerngmein wurde ein Teilungsverfahren eröffnet, in dessen Rahmen die einzelnen Grundstücke auf andere Liegenschaften aufgeteilt und das Bauergut (dessen Einlagezahl 110) im Grundbuch gelöscht wurde.[7]

Einwohnerentwicklung

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Mit Helfried Otter stellt Bierbaum am Auersbach den Vizebürgermeister der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Der Ortsvorsteher von Bierbaum am Auersbach ist Matthias Rossmann.

Die Gemeinde trug seit 1. Juni 1982 folgendes Wappen:
Blasonierung: „In Rot erniedrigt eine goldene Deichsel, aus Pfahl und Schrägbalken je eine mit zwei goldenen Blättern belaubte goldene Birne wachsend.“[5]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Wein & Kulinarik

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Commons: Bierbaum am Auersbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Statistik Austria: Bevölkerung am 1.1.2024 nach Ortschaften (Gebietsstand 1.1.2024), (ODS, 500 KB)
  2. Steiermärkische Gemeindestrukturreform.
  3. § 3 Abs. 9 Z 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG). Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 2. April 2014. Nr. 31, Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x. S. 4.
  4. Bierbaum. In: www.vulkanland.at. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Juli 2010; abgerufen am 2. Februar 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vulkanland.at
  5. a b Heinrich Purkarthofer: Gemeindewappen – Bierbaum am Auersbach. (PDF; 1,0 MB) In: Die im Jahre 1982 verliehenen steirischen Gemeindewappen. S. 1, abgerufen am 27. November 2013.
  6. Walter Brunner: Die Gmein im steirischen Altsiedelland. In: Gerhard Pferschy: Siedlung, Macht und Wirtschaft. Festschrift Fritz Posch zum 70. Geburtstag (= Veröffentlichungen des steiermärkischen Landesarchives. Band 12). Graz 1982, keine ISBN, S. 45–50.
  7. Grazer Zeitung vom 13. Mai 2016, Stück Nr. 19/2016, S. 302: Bescheid vom 7. April 2016 der Agrarbezirksbehörde für Steiermark, ABBST-2B-1/1997-92, Kundmachung vom 9. Mai 2016.