Erhängen

Tötung durch Zusammenschnüren des Halses oder Brechen des Genicks
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Als Erhängen wird die Tötung eines Menschen durch Aufhängen in einer – in der Regel laufenden (d. h. sich durch den Zug des Körpergewichts zusammenziehenden) – um den Hals gelegten Schlinge bezeichnet, wobei die Schlingenbildung durch einen geeigneten Knoten, eine Öse o. ä. erreicht wird. Das Erhängen ist eine der häufigsten Methoden des Suizids und zugleich eine der ältesten Hinrichtungsarten, es findet Verwendung bei Mordtatbeständen und kommt manchmal versehentlich bei bestimmten Praktiken vor, etwa im Rahmen eines autoerotischen Unfalls.

Detail eines Gemäldes von Antonio Pisanello, 1436–1438

Begriffsdefinition

Wie bei anderen Verben, die für Gewalt- bzw. Schadenseinwirkungen stehen, bezeichnet auch beim Hängen die Vorsilbe Er- einen tödlichen Ausgang (vergleiche z. B. würgen – erwürgen, frieren – erfrieren, stechen – erstechen, schlagen – erschlagen usw.). Strenggenommen versteht man unter Hängen (veraltend auch: Henken[1]) lediglich die Tätigkeit des Henkers, wovon sich auch seine Berufsbezeichnung ableitete, nämlich das Aufhängen eines zum Tode Verurteilten in einer Schlinge um den Hals an einem geeigneten Gegenstand, etwa einem Baumast oder einem Galgen. Rein begrifflich ist dabei über den „Erfolg“ der Maßnahme nichts ausgesagt. Tatsächlich sind bis ins 20. Jahrhundert Fälle belegt, wo jemand durch Hängen nicht unmittelbar zu Tode gekommen ist, etwa weil der Strick gerissen ist. Eine solche Person gilt also als gehängt, aber nicht als erhängt.[2] Andere populäre, jedoch im juristsich-gehobenen Sprachgebrauch eher unübliche Ausdrücke sind „Aufhängen“ oder (salopp) „Aufknüpfen“.

Medizinische Aspekte

Seit den Selbstversuchen von Nicolae Minovici Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass die Zusammenschnürung der Halsweichteile zu erheblichen Schmerzen führt.[3] Unabhängig von dieser generellen Erkenntnis kommt es zum Tod durch eine der drei folgenden Mechanismen (oder auch eine Kombination daraus), was zu großen Unterschieden hinsichtlich der Länge und der Empfindung des Sterbeprozesses führt.

Zum Tode führende Mechanismen

1. Verletzung der oberen Halswirbelsäule

Fällt jemand mit umgelegter, oberhalb befestigter Schlinge mit hinreichend großer Energie (was durch eine entsprechend große Fallhöhe bzw. – seltener – eine Beschwerung mit Gewichten erreicht wird) nach unten, so führt das plötzliche Abbremsen beim Erreichen der Seillänge zu Brüchen und Subluxationen im Bereich der obersten Halswirbel, was wiederum die Zerstörung des verlängerten Rückenmarks (Medulla oblongata) zur Folge hat. Die hiermit verbundene Zerstörung der Regulationszentren für Atmung und Kreislauf führt – soweit dies beurteilbar ist – zu einem schlagartigen Verlust des Bewusstseins, es finden sich keine Lebensäußerungen mehr. Das Erhängen unterscheidet sich vom Enthaupten. Beim Erhängen wird das Halsmark an einer mehrere Zentimeter tiefer liegenden Stelle durchtrennt. Das kommt einer hohen Querschnittslähmung gleich, schaltet jedoch nicht zwangsläufig augenblicklich das Bewusstseins aus. Dies wird durch Berichte von verschiedenen Hinrichtungsfällen und Tierversuche gestützt.[4][5][6]

Häufig kommt es zu einem doppelseitigen Bruch der pars interarticularis des zweiten Halswirbels („Kopfdreher“, Axis), verbunden mit einer Scherbewegung gegenüber dem dritten Halswirbel; dies wird im angelsächsischen Schrifttum als „hangman's fracture“ („Erhängungsbruch“) bezeichnet. Alternativ kann auch der „Zahn“ (lat. dens) des Kopfdrehers abbrechen („klassischer“ Genickbruch); dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn (was eher selten ist) der Knoten der Schlinge unter dem Kinn befestigt wird.[7]

Inwieweit es zu einem Wirbelbruch kommt, hängt nicht nur von der Fallhöhe ab, sondern auch von der Positionierung und Dimensionierung von Strick und Knoten. Ein seitlich, etwa im Bereich des Warzenfortsatzes, angebrachter, hinreichend großer Henkersknoten, gewährleistet eher einen Wirbelbruch als ein relativ kleiner Knoten im Nackenbereich.

Ein Sonderfall ist gegeben, wenn die kinetische Energie beim Fall in die Schlinge so groß ist, dass der Kopf abreißt. Ein solches Ereignis fand z. B. bei der Hinrichtung des Halbbruders von Saddam Hussein, Barsan al-Tikriti, statt.[8]

Im Gegensatz zu den beiden nachfolgend beschriebenen Sterbevorgängen ist der so Gehenkte sofort unwiderruflich tot, jegliche Wiederbelebungsmaßnahmen wären zwecklos.

2. Verschluss der großen Blutgefäße des Halses

Ist die Energie beim Fallen in die Schlinge nicht groß genug, kann die Halswirbelsäule unbeschädigt bleiben. Die Schlinge kann gleichwohl die großen Halsschlagadern (Karotiden) abschnüren und die Blutzufuhr in den Kopf unterbrechen. Hierdurch wird das Opfer nach einigen Sekunden bewusstlos und stirbt nach einigen Minuten. Das Herz kann noch bis zu etwa einer halben Stunde weiter schlagen.[9] Wie beim Enthaupten tritt der Tod durch Sauerstoffmangel im Gehirn ein.[10] Dafür muss das Opfer nicht frei am Seil hängen; es gibt zahlreiche Berichte zu Erhängten, die in knieender, halbsitzender oder liegender Stellung aufgefunden wurden. Nicht in jedem Fall müssen beide großen Halsschlagadern verschlossen sein, insbesondere bei Karotisstenosen kann die Versorgung durch die verbleibende Arterie für das Überleben nicht ausreichen. Häufig kommt es beim Erhängen zum Bruch des Zungenbeins.

Zugleich mit dem Verschluss der großen Halsschlagadern kommt es auch zum Verschluss der Drosselvenen (Venae jugulares), wodurch kein Rückstrom des Blutes mehr zum Herzen stattfindet; dies ist pathophysiologisch von untergeordneter Bedeutung, jedoch in der Forensik von Bedeutung.

Die erforderlichen Suspensionsgewichte für einen Verschluss der Halsgefäße beim Erwachsenen sind etwa 2 kg für die Drosselvenen, 5 kg für die Halsschlagadern und 15–30 kg für die Wirbelarterien.[11]

Auch ein reflektorischer Herzstillstand durch Druck auf das Glomus caroticum (Hering-Reflex, Karotissinusreflex) kann eine Rolle spielen.[12]

Der Verschluss der Halsgefäße ist die häufigste Todesursache beim Selbstmord durch Erhängen. Diesen Mechanismus wies Nicolae Minovici durch die Selbstversuche nach. Bei einem dokumentierten Selbstmord durch Erhängen eines Tracheotomierten spielten verschlossene Atemwege naturgemäß keine Rolle.[11]

Wird ein so Erhängter innerhalb der ersten Minuten aufgefunden, können unmittelbare Reanimationsmaßnahmen erfolgversprechend sein.

3. Ersticken

Bei entsprechender Schlingenposition und geringer Fallhöhe werden die oberen Atemwege anfänglich nur zusammengedrückt und verschliessen sich erst allmählich durch das Körpergewicht und Bewegungen des Opfers im Todekampf. Das Opfer erstickt langsam und qualvoll. Oftmals brechen die Kehlkopfknorpel. Wenn sich die Schlinge langsam zuzieht, dauert der Todeskampf länger als bei einem sofortigen Verschluss der Atemwege, bei dem das Opfer nach etwa drei Minuten bewusstlos wird. Beispielsweise dauerte der Sterbevorgang bei allen Verurteilten des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher 15 Minuten und länger.[13][14] Gleiches gilt auch für die Erhängung von Aufseherinnen des KZ Stutthof am 4. Juli 1946 mit kurzem Fall, wobei der entsetzliche 10-20 minütige Todeskampf im Beisein der Öffentlichkeit beabsichtigt war. Die Verurteilten wurden in einem zeitlichen Abstand von 12 Minuten gehängt, damit sie sahen, was ihnen in bevorstand. Diese Erhängungsmethode ist dem Tod durch Garottieren bzw. Erdrosseln vergleichbar.

Von dieser Erhängungsart, die im Mittelalter gang und gäbe war, leiten sich verschiedene Redewendungen ab, etwa, dass sich „die Schlinge (langsam) zuzieht“ oder auch, dass etwas „mit Hängen und Würgen“, also nur mit äußerster Mühe, gelungen ist.

Forensische Aspekte

Rechtsmedizinisch wird zwischen typischem und atypischem Erhängen unterschieden. Beim typischen Erhängen hängt der Körper in einer frei schwebenden Position und der über die Strangfurche nachweisbare Aufhängepunkt befindet sich hinten in der Mitte des Nackens, so dass die Strangfurche annähernd symmetrisch verläuft. Im Gegensatz zu dem, was der Begriff „typisch“ suggeriert, weichen tatsächliche Erhängungen (sowohl in suizidaler Absicht als auch durch fremde Hand) meistens von diesem Muster ab, und zwar in mindestens einem der beiden folgenden Aspekte: Zum einen kann die Position des Knotens (bzw. der Durchschlauföse oder -schlaufe) an einer anderen Stelle als der Nackenmitte sein, und zum anderen kann der Erhängungstod, wie oben beschrieben, auch dann eintreten, wenn der Körper nicht freischwebend hängt, sondern zumindest teilweise den Untergrund berührt. Daher spricht man sowohl bei „atypischer“ Stranglage als auch bei nicht-freiem Hängen von „atypischem Erhängen“.[15]

Hinsichtlich der Knotenposition ist die Definitionslage in der Rechtsmedizin allerdings nicht völlig einheitlich; manche Autoren verstehen nur eine solche Strangposition als atypisch, bei der sich der Knoten vor dem Ohr befindet. Die Knotenpositon ist insofern bedeutsam, als der Verschluss der großen Halsschlagader (Arteria carotis communis) unvollständig sein kann, woraus Stauungsblutungen resultieren. Stimmt dieser Zusammenhang zwischen Knotenposition und Stauungsblutung bei einer Leiche nicht überein, muss von einer Fremdeinwirkung ausgegangen werden, die üblicherweise eine ausführliche polizeiliche und forensische Abklärung erfordert.[16]

Körperliche Reaktionen

Verschiedene „archaische“ körperliche Reaktionen sind im Zusammenhang mit der eintretenden Asphyxie beschrieben, etwa der Abgang von Harn und Stuhl. Bei Männern kommt es in Erhängungsfällen, die durch Asphyxie herbeigeführt werden, recht häufig zu einer Erektion und schließlich auch einer Ejakulation, weshalb immer wieder geltend gemacht wurde, der Tod beim Erhängen sei mit einem Lustgewinn verbunden (engl. „angel lust“); tatsächlich wurde dies von in letzter Minute geretteten Selbstmordkandidaten bestätigt.[17] Inzwischen sind zahlreiche Fälle von versehentlicher Selbsttötung dokumentiert, bei denen sich masturbierende Männer in der Hoffnung, dadurch einen besonders intensiven Orgasmus zu bekommen, mittels einer um den Hals gelegten Schlinge einen künstlichen Sauerstoffmangel im Gehirn erzeugten, was dann aber zur Bewusstlosigkeit und zum vollständigen Hineinfallen in die Schlinge, mithin zum versehentlichen Erhängen, führte. Der genaue Pathomechanismus des Lustgewinns durch Sauerstoffmangel („Hypoxyphilie“) ist noch nicht ganz geklärt.[18][19][20]

Erhängen als Vollzugsmethode der Todesstrafe

Geschichtliche Entwicklung

Seit alters her wurde das Erhängen als Hinrichtungsart praktiziert. Verurteilte wurden teils an Bäume gehängt, aber bereits zur Zeit des Alten Testaments ist die Rede von speziell für die Hinrichtung vorgesehenen Galgen, etwa im Buch Esther.

Den Vollzug der Todesstrafe durch Erhängen nannte man auch „Richten mit trockener Hand“ im Gegensatz zum Enthaupten, dem „Richten mit blutiger Hand“. Die Tötung durch Erhängen erfordert – im Unterschied zum Enthaupten – kein besonderes Geschick, wodurch die Suche nach Henkern (und auch deren Ausbildung) erleichtert war. In der Regel erfolgte das Hängen mit geringen Fallhöhen, wobei sich die Schlingen nur langsam zuzogen und dem Verurteilten einen langen Todeskampf bescherten (siehe oben), der häufig als Massenspektakel galt.[21] Nach dem Vollzug blieben die Leichen oft eine Zeitlang hängen, ehe sie in ungeweihter Erde – also außerhalb des Kirchhofs – bestattet wurden. Bekannt ist, dass sie zuvor häufig durch Vogelfraß verstümmelt wurden, insbesondere von Kolkraben, die ihnen die Augen auspickten, was ihnen ihren Ruf als Galgenvögel eintrug.[22]

Bereits im Alten Testament steht davon geschrieben, dass ein Erhängter verflucht ist (5. Mose 21,23), ein Umstand, den auch Paulus in seinem Galaterbrief aufgreift (Gal. 3,13). Die Hinrichtung durch Erhängen galt also bereits seit alter Zeit als besonders schmachvoll.

Im Gegensatz zur ehrenvolleren Enthauptung, die meistens Verurteilten höheren Ranges vorbehalten blieb, wurde das unehrenhafte Erhängen solchen niederen sozialen Ranges oder Vogelfreien, die dann oft auch am Galgen verbleibend den Vögeln zum Fraß überlassen wurden, zuteil. Dieses wirkte teilweise bis ins 20. Jahrhundert fort.

Aus dem 17. Jahrhundert ist ein Fall aus Brilon bekannt, bei dem ein bereits verstorbener Delinquent gehängt wurde.[23]

 
Massenhinrichtung sowjetischer Partisanen, nach 1942

Seit 1871 war im Deutschen Reich ausschließlich die Enthauptung als Hinrichtungsmethode vorgeschrieben, welche in der Praxis mittels Handbeil oder Fallbeil durchgeführt wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933 auch die Methode des Hängens wieder zugelassen. Diese war aus Sicht der NS-Justiz besonders unehrenhaft und wurde im Kerngebiet des Deutschen Reiches bis Ende 1942 nicht angewandt. Im Dezember 1942 wurden die führenden Widerstandskämpfer des „Schulze-Boysen/Harnack-Kreises“ auf Befehl Hitlers jedoch erhängt, worauf in Deutschland wieder regelmäßig Exekutionen auf diese Art durchgeführt wurden[24] (z. B. nach dem 20. Juli 1944). Im Zusammenhang mit den zu erwartenden Todesurteilen wurde am 15. Dezember 1942 im Hinrichtungsraum der Haftanstalt Berlin-Plötzensee eine Eisenschiene mit Fleischerhaken angebracht,[24] und bis Mitte 1943 wurden Vorkehrungen zum Vollzug der Todesstrafe durch Hängen auch in nahezu allen anderen zentralen Hinrichtungsstätten getroffen. Der Galgen wurde dabei zumeist im selben Raum wie das Fallbeilgerät installiert.

 
Hinrichtungsraum der Haftanstalt Berlin-Plötzensee mit Eisenschiene und Haken
 
Erhängung weiblicher Aufseher des KZ Stutthof am 4. Juli 1946 mit kurzem Fall. V. l. n. r.: : Jenny-Wanda Barkmann, Ewa Paradies, Elisabeth Becker, Wanda Klaff und Gerda Steinhoff, daneben weitere Mitglieder des Aufsichtspersonals. Im Vergleich mit anderen Aufnahmen kann man unschwer erkennen, dass sich zumindest Ewa Paradies und Elisabeth Becker noch inmitten ihres entsetzlichen Todeskampfes befinden

Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Erhängen die häufigste Hinrichtungsart für verurteilte Kriegsverbrecher; von solchen Exekutionen existiert umfangreiches Filmmaterial.

In Deutschland wurden letztmalig im Juni 1951 in Landsberg am Lech Hinrichtungen durch Erhängen durchgeführt, und zwar durch die amerikanische Besatzungsmacht – gegen den ausdrücklichen Protest der Bundesregierung. Auch in diesen Fällen waren die Betroffenen als Kriegsverbrecher verurteilt worden.

Zum Vollzug der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten wurde das Erhängen zuletzt am 25. Januar 1996 an Billy Bailey in Delaware praktiziert.

Hinrichtungen durch Erhängen werden weiterhin in zahlreichen Staaten der Erde durchgeführt, zum Beispiel ist dies die übliche Exekutionsmethode im Iran.[25]

In Österreich-Ungarn war es üblich, den Delinquenten an einem Richtpfahl hochzuheben, ihm die Schlinge um den Hals zu legen und dann den Körper ruckartig nach unten zu ziehen. Dadurch wurden Halsschlagadern und Wirbelarterien zusammengepresst. Manchmal drückte auch der Zungengrund gegen die Rachen­hinterwand und verlegte so die Atemwege. Der Verurteilte verlor rasch das Bewusstsein und starb durch Unterbrechung des Blutflusses im Gehirn (auch der venöse Abfluss des Blutes wird durch die äußere Kompression unterbunden).

Varianten

Meist erfolgten Hinrichtungen an einem Galgen, woran der Delinquent frei zu hängen kam. Wie bereits oben erwähnt, kann der Sterbeprozess sehr unterschiedlich ablaufen, und diesem Umstand versuchte man durch konstruktive Lösungen Rechnung zu tragen. Folglich etablierten sich verschiedene Hinrichtungsvarianten:[26][27]

 
William Marwood, vor 1883

Kurzer Fall

Beim kurzen Fall wird der Verurteilte auf einem Lastwagen, Karren, Pferd oder sonstigen Gegenstand so positioniert, dass dieser Gegenstand unter ihm wegbewegt werden kann. Je nach Positionierung und Dimensionierung von Strick und Knoten können alle drei oben aufgeführten Mechanismen zum Tode führen. Im für den Delinquenten „günstigsten“ Fall kommt es zu einer Kompression der arteriellen Gefäße im Hals, d. h. der Hals- und der Wirbelsäulenschlagadern mit einem sofortigen Durchblutungsstopp des Gehirns, was meist innerhalb von 5 bis 10 Sekunden zur Bewusstlosigkeit führt.[28] Das eigene Körpergewicht ist dabei mehr als ausreichend, um den Verschluss dieser Gefäße zu bewirken. Eine Stauung tritt nur auf, wenn die Kompression nicht vollständig ist, was beim freien Hängen in der Regel nicht der Fall ist. Der Tod tritt durch den Sauerstoffmangel im Gehirn ein, der bereits nach 3–5 Minuten zu irreversiblen Schäden führt.[29] Dieser Mechanismus ist jedoch – trotz mancher gegenteiliger Behauptungen – eher die Ausnahme, da es in vielen Fällen gar nicht zu einer direkten Kompression der Blutgefäße kommt, schon gar nicht beidseits. Dies erklärt, warum bei dieser Methode fast regelhaft von langen Todeskämpfen berichtet wird.[27] Andererseits kann es aber auch bei Hinrichtungen an der kurzen Schlinge gelegentlich zu Brüchen der Halswirbelsäule mit augenblicklichem Todeseintritt kommen, wie entsprechende Hinrichtungsvideos beweisen. Vor 1850 wurde hauptsächlich die Methode des kurzen Falls angewandt.

Standardfall

Im Jahr 1866 studierte der irische Arzt und Gelehrte Samuel Haughton die vorliegende Literatur über das Erhängen (bis zurück zu Homers Odyssee) aufmerksam und kam zu dem Schluss, dass die grausame und langwierige Hinrichtung an der kurzen Schlinge nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen plädierte er für eine größere Fallhöhe zwischen 4 und 6 Fuß (was etwa 1,20 bis 1,80 Meter entspricht), um möglichst einen Genickbruch zu erreichen. Diese Fallhöhe etablierte sich in der Folgezeit als Standard und wurde entsprechend benannt.

Langer Fall

Samuel Haughton, der bereits den Standardfall eingeführt hatte, war von 1886 bis 1888 Mitglied des britischen Todesstrafen-Komitees („Capital Sentences Committee“), welches sich mit der Entwicklung einer Methode befasste, die den Genickbruch noch zuverlässiger gewährleisten sollte. Man kam zu der Ansicht, dass die kinetische Energie beim Fall in die Schlinge 1708 Joule (entsprechend einer Fallhöhe von etwa 2,50 m bei 70 kg) betragen sollte (bei einer höheren Energie befürchtete er das Abreißen des Kopfes). Der Henker William Marwood, der sich bereits vorher um möglichst „humane“ Hinrichtungen bemüht hatte, entwickelte auf der Grundlage der Empfehlungen des Komitees eine Tabelle, anhand derer die erforderliche Fallhöhe (und damit verbunden, die Länge des Stricks) in Abhängigkeit des Gewichts des Todeskandidaten bestimmt werden konnte, so dass ihm das Genick gebrochen, aber eine Enthauptung vermieden wurde. Die empfohlene Energie, und damit einhergehenden Fallhöhen wurden 1892 zunächst auf etwa 1140 Joule (entsprechend einer Fallhöhe von etwa 1,65 m bei 70 kg) verringert, und 1913 wieder auf etwa 1400 Joule (entsprechend einer Fallhöhe von etwa 2,00 m bei 70 kg) erhöht. In Nachfolgestaaten des britischen Empires bilden diese Empfehlungen noch heute die Grundlage für Exekutionen.

Österreichischer Würgegalgen

 
Massenhinrichtung von Serben während des Ersten Weltkriegs am österreichischen Würgegalgen

In Österreich-Ungarn – und nach dem Zerfall der Donaumonarchie auch in einem Teil ihrer Nachfolgestaaten bis nach dem Zweiten Weltkrieg – war seit 1870 der Würgegalgen das offizielle Hinrichtungsinstrument. Hierbei handelt es sich um einen Richtpfahl, an dem der Todeskandidat mit unter den Achseln durchgezogenen Stricken hochgezogen wurde und anschließend eine kurze Schlinge um den Hals gelegt bekam, woraufhin man ihn wieder herunterrutschen ließ. Während es in der ursprünglichen, seit dem Dreißigjährigen Krieg praktizierten Form regelhaft zu einem langsamen Ersticken – vergleichbar mit dem Garottentod – kam, bemühte man sich später, den Todeseintritt zu beschleunigen, indem man den Delinquenten nicht nur einfach rutschen ließ, sondern ihn kräftig an den Beinen nach unten zog, so dass die Blutgefäße des Halses sich verschlossen. Der bekannte Henker Josef Lang erreichte auf diese Weise, dass der Tod innerhalb von einer Minute eintrat. Er hielt seine Methode – auch aufgrund von Versuchen, die er an sich selbst hatte vornehmen lassen – für wesentlich humaner als die in den angelsächsischen Ländern praktizierte.

Sonderform

 
Hängen eines Juden in Weißenstein/Schwaben 1553

Für Juden war in der frühen Neuzeit das Kopfüberhängen an den Füßen bestimmt, die sogenannte Judenstrafe, wobei als Verschärfung oft Hunde mitgehängt wurden, wie ein Holzschnitt aus der 1586 in Augsburg erschienenen Schweizer Chronik des Johann Stumpf zeigt. Dies geschah auch, um den Delinquenten zum Übertritt zum Christentum zu zwingen. Tat er dies, wurde die Strafe in Enthauptung umgewandelt und der Leichnam regulär beerdigt.[30]

Aberglaube

Das Verbleiben der Leichen am Galgen konnte zur Folge haben, dass Leichenteile entfernt wurden, denn ihr „Schelmbein“ (Knochen) oder „Armsünderschmalz“ (Fett) galten im Mittelalter als heil- und zauberkräftig. Der Daumen eines Diebes etwa sollte im Spiel Glück bringen, und der Galgenstrick diente zum Zähmen wilder Pferde.[31] Von Alraunen, die ebenfalls für magische Praktiken eingesetzt wurden, glaubte man, sie entstünden durch herabtropfenden Urin und Ejakulat der Gehängten. Sie wurden daher auch „Galgenmännchen“ genannt.

Erhängen von Tieren

Aus verschiedenen Gründen gibt es bis in jüngste Zeit Fälle, bei denen Säugetiere erhängt wurden – sei es in krimineller Absicht, als Alternative zum „Einschläfern“ oder auch als juristisch begründete Hinrichtung.[32] Einige Beispiele:

  • Im spätmittelalterlichen Frankreich gab es eine Reihe von gerichtlich angeordneten und vollstreckten Todesurteilen an Tieren, wobei eine ähnliche Vielfalt an Vollstreckungsmethoden wie bei Menschen zur Anwendung kam. Unter anderem wurde 1386 in Falaise ein Schwein (nachdem man es vorher wie einen Menschen mit Jacke und Hose bekleidet und dann verstümmelt hatte) erhängt, welches einen Säugling zu Tode gebissen hatte.[32][33]
  • Am 13. September 1916 wurde in der Nähe von Erwin (Tennessee) die asiatische Zirkuselefantenkuh Mary an einem Eisenbahnkran durch Erhängen „hingerichtet“, nachdem sie zuvor ihren (im Umgang mit dem Tier völlig unerfahrenen) Wärter zu Tode getrampelt hatte.[34][35][36]
  • Bis in jüngste Zeit werden in Spanien Hunde der Jagdhunderasse Galgo Español getötet, wenn sie für Jagdaufgaben zu alt oder aus anderen Gründen nicht mehr geeignet sind. Die Tötung erfolgt in einer Reihe von Fällen durch Erhängen, wobei je nach der „Lebensleistung“ des betreffenden Tieres das der „lange Fall“ oder aber eine Strangulation (kurzer Fall) angewandt wird. Der im letzteren Fall lange Todeskampf mit zappelnden Bewegungen wird „Klavierspielen“ genannt.[37][38]
  • Erhängen wird als Tötungsmethode in kambodschanischen Hundeschlachthöfen geübt.[39]
  • Immer wieder werden Fälle von Erhängungen von Hunden bekannt, auch in Deutschland – sei es, dass Hundebesitzer sich auf diese Weise ihrer ihnen lästig gewordenen Tiere entledigen wollten, sei es, dass kriminelle Täter in tierquälerischer Absicht die Taten begehen. Solche Fälle werden, wenn sie bekannt werden, regelmäßig auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes strafrechtlich verfolgt.[40][41][42]

Literatur

  • Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532–1987. Kindler, Berlin 2001, ISBN 3-463-40400-1 (Originaltitel: Rituals of retribution. Übersetzt von Holger Fliessbach).
  • Heiner Lück: Galgen. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Aachen–Geistliche Bank. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Band 1. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, Sp. 1917–1926.
  • Charles Duff: A Handbook on Hanging. The History Press, Stroud 2011, ISBN 0-7524-6068-4.
    • Charles Duff: Henkerfibel. Ein Familien- und Erbauungsbuch. Ein kurzer Abriß der Kunst des Hängens. Aus dem Englischen übertragen von Gertrud Reyersbach. Vorrede von Léo Lania. Schultz, Berlin 1931, DNB 572932375.
  • Vic A. C. Gatrell: The Hanging Tree, Execution and the English People 1770–1868. Oxford Univ. Press, Oxford/New York 1996, ISBN 0-19-285332-5.
  • Fred Harvey Harrington: Hanging Judge. University of Oklahoma Press, Norman 1996, ISBN 0-8061-2839-9.
  • Traugott Vitz: Langes Seil, schneller Tod. Wie Großbritannien seine Mörder hängte. Verlag Kirchschlager, Arnstadt 2016, ISBN 978-3-934277-66-3.
  • R. Michael Wilson: Legal Executions in the Western Territories, 1847–1911. Arizona, Colorado, Idaho, Kansas, Montana, Nebraska, Nevada, New Mexico, North Dakota, Oklahoma, Oregon, South Dakota, Utah, Washington and Wyoming. Mcfarland & Co Inc., Jefferson, N.C. 2010, ISBN 0-7864-4825-3.
Commons: Hängen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. hen|ken (schwaches Verb; Perfektbildung mit »hat«; veraltend), von mhd., ahd. henken = hängen machen; (auf)hängen; hängen. In: duden.de, (zuletzt) abgerufen am 1. Juni 2016.
  2. Clemens Berger: Als der Strick riss. 16. Mai 2008, abgerufen am 25. Januar 2024.
  3. Serie: Kuriose Experimente am Menschen: Hängen für die Wissenschaft. Abgerufen am 3. Juni 2019.
  4. Alfred Morain: The Underworld of Paris: Secrets of the Sûreté. Blue Ribbon Books, 1. Januar 1931, S. 300.
  5. R. F. Derr: Pain perception in decapitated rat brain. In: Life Sciences. Band 49, Nr. 19, 1991, ISSN 0024-3205, S. 1399–1402, doi:10.1016/0024-3205(91)90391-n, PMID 1943446 (nih.gov [abgerufen am 24. Januar 2024]).
  6. N. Kongara, A. E. McIlhone, N. J. Kells, C. B. Johnson: Electroencephalographic evaluation of decapitation of the anaesthetized rat. In: Laboratory Animals. Band 48, Nr. 1, 23. Dezember 2013, doi:10.1177/0023677213502016 (englisch, sagepub.com).
  7. Devon LeFever, Stephen G. Whipple, Sunil Munakomi, Richard P. Menger: Hangman's Fractures. In: StatPearls. StatPearls Publishing, Treasure Island (FL) 2024, PMID 30137780 (nih.gov [abgerufen am 24. Januar 2024]).
  8. Neue Hinrichtungspanne: Saddams Halbbruder riss der Kopf ab. In: Der Spiegel. 15. Januar 2007, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. Januar 2024]).
  9. Jannik Blaschke, Frank Antwerpes, Natascha von der Höfel, Janica Nolte: Erhängen. In: DocCheck Flexikon. 8. Februar 2022, abgerufen am 5. Februar 2024.
  10. Alfred Morain: The Underworld of Paris: Secrets of the Sûreté. Blue Ribbon Books, 1. Januar 1931, S. 300.
  11. a b Pathophysiologie der Strangulation. In: Schädigung durch Strangulation. Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM, Mai 2012, S. 6–7, abgerufen am 26. Januar 2024.
  12. B. Schrag, P. Vaucher, M.D. Bollmann, P. Mangin: Tod durch den Karotissinusreflex - Wahrheit oder Mythos? In: Rechtsmedizin. Springer, September 2010, S. 304, doi:10.1007/s00194-010-0695-z.
  13. Samuel Warde: The Army Had This Certified Psychopath Hang Condemned Nazis — And He Made Them Suffer. 30. Januar 2020, abgerufen am 26. Januar 2024 (amerikanisches Englisch).
  14. Ernst Piper: Nürnberger Prozesse: Der Tod durch den Strick dauerte 15 Minuten. In: Der Spiegel. 16. Januar 2007, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 26. Januar 2024]).
  15. Atypisches Erhängen. Universität Basel, abgerufen am 5. Februar 2024.
  16. T. Plattner, K. Yen, U. Zollinger, E. Aghayev, R. Dirnhofer: Differenzierung von typischem und atypischem Erhängen. In: Rechtsmedizin. Band 14, 2004, S. 266–270 (springer.com).
  17. Hans-Peter Duerr: Die dunkle Nacht der Seele. Insel Verlag, 2015, ISBN 978-3-458-17631-2, S. 13–28.
  18. Andreas Glas: Autoerotische Abenteuer: Tödliche Lust. In: Süddeutsche Zeitung. 8. Juli 2014, abgerufen am 27. Januar 2024.
  19. Pia Volk: Der letzte Kick. In: Frankfurter Rundschau. 25. Januar 2019, abgerufen am 27. Januar 2024.
  20. Daniel Huber: Gefährliche Sex-Spiele. In: 20 Minuten. 5. Juni 2009, abgerufen am 27. Januar 2024.
  21. Gerd Althoff, Hans-Werner Goetz, Ernst Schubert: Menschen im Schatten der Kathedrale. Primus Verlag, Darmstadt 1998, ISBN 3-89678-090-5, S. 341.
  22. Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft. In: Oeconomische Encyclopädie online. 1858, abgerufen am 26. Januar 2024.
  23. Vgl. den Artikel Melchior Berthold.
  24. a b Peter Koblank: Harro Schulze-Boysen. Rote Kapelle: Widerstand gegen Hitler und Spionage für Stalin. Online-Edition Mythos Elser, 2014 (mit zahlreichen Dokumenten).
  25. Iran vollstreckt Todesurteil gegen schwedisch-iranischen Staatsbürger. Abgerufen am 26. Januar 2024.
  26. Hanged by the neck until dead. The process of judicial hanging. In: Capitalpunishment. Abgerufen am 27. Januar 2024 (britisches Englisch).
  27. a b Vasudevan Mukunth: Gruesome, Clumsy and Irreversible: The Science Behind ‘Hanging By the Neck’ – The Wire Science. 20. März 2020, abgerufen am 27. Januar 2024 (britisches Englisch).
  28. Serie: Kuriose Experimente am Menschen: Hängen für die Wissenschaft. Abgerufen am 3. Juni 2019.
  29. Burkhard Madea: Rechtsmedizin. 3. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 2014, ISBN 978-3-662-43499-4.
  30. Wolfgang Schild: Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Nikol Verlagsgesellschaft, Hamburg 1997, ISBN 3-930656-74-4, S. 66. Lizenz von: Verlag Georg D. W. Callwey, München 1980.
  31. Gerd Althoff, Hans-Werner Goetz, Ernst Schubert: Menschen im Schatten der Kathedrale. 1998, S. 339.
  32. a b Elke Bodderas: Tierprozesse: Schuldig! – Tiere auf der Anklagebank. In: Welt. 21. März 2014, abgerufen am 24. Januar 2024.
  33. J. H.: Die Sau von Falaise oder ‚Ein Exempel wird statuiert‘. In: altmod. 20. Februar 2017, abgerufen am 24. Januar 2024.
  34. Bernhard Gusenbauer: Mary – Die grausame Hinrichtung eines Elefanten. In: Motivationsgeschichten. 11. Mai 2015, abgerufen am 24. Januar 2024.
  35. Murderous Mary the elephant. In: Traveling the strange South through storytelling. 9. April 2009, abgerufen am 24. Januar 2024 (amerikanisches Englisch).
  36. Joan Vannorsdall Schroeder: From The Archive: The Day They Hanged an Elephant in East Tennessee. 17. Juni 2017, abgerufen am 24. Januar 2024 (amerikanisches Englisch).
  37. Natasha Daly: Gezüchtet, um zu sterben: Spaniens todgeweihte Jagdhunde. In: National Geographic Deutschland. 4. März 2020, abgerufen am 24. Januar 2024.
  38. Sarah Schonert: Galgos: die Geschichte hinter ihrem Leid. In: Veto Tierschutz. 6. Februar 2020, abgerufen am 24. Januar 2024.
  39. Martin Bauer: Was in Kambodschas Hundeschlachthöfen passiert. In: Vier Pfoten. 4. November 2019, abgerufen am 24. Januar 2024.
  40. Schöffengrund: Mann erhängt seinen Hund im Wald. In: Der Spiegel. 10. Februar 2017, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. Januar 2024]).
  41. Rabea Erradi: Hesse (27) erhängt seinen Hund – trotz „besonderer Grausamkeit“ der Tat ist die Strafe ein Witz. In: DerWesten.de. 8. Mai 2018, abgerufen am 24. Januar 2024.
  42. DerWesten: Tierquäler erhängen in Dortmund vier Schäferhunde im Zwinger. 14. Februar 2011, abgerufen am 24. Januar 2024.