Commons:Projektumfang/Beweispflicht

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Sie wird weitgehend von Benutzern akzeptiert und beschreibt einen Standard, dem jeder folgen sollte. Bis auf die Veränderung von Kleinigkeiten sollten alle inhaltlichen Veränderungen dieser Richtlinie zuvor auf der Diskussionsseite besprochen werden.

Der Hochladende hat die Beweispflicht, falls notwendig zu zeigen, dass die Datei gemeinfrei oder der Urheberrechtsinhaber diese unter einer zulässigen Lizenz veröffentlicht hat. Normalerweise muss dazu zumindest die Herkunft der Datei[1] zusammen mit der ursprünglichen Herkunft bei abgeänderten Dateien spezifiziert werden. Auch sollte der Urheberrechtsinhaber bzw. Autor identifiziert werden, wenn dieser bekannt ist oder mit vernünftigem Aufwand bestimmbar ist. Im Falle einer Nachfrage muss der Beweis erbracht werden, dass der Urheberrechtsinhaber die Datei tatsächlich unter der vorgegebenen Lizenz veröffentlicht hat.

Wenn die Datei eine Fotografie ist, die eine identifizierbare Person zeigt, ist die Einwilligung des Betroffenen unter den Gegebenheiten, die auf Commons:Fotografien erkennbarer Personen geschildert sind, ebenfalls erforderlich.

In jedem Fall liegt die Beweislast bei den Hochladenden oder einer anderen Person, die für das Beibehalten der Datei eintritt, um zu zeigen, dass

  • die Datei gemeinfrei oder richtig lizenziert ist und
  • dass jede notwendige Einwilligung erhalten wurde,

soweit dies so gut wie möglich zuverlässig feststellbar ist.

Bei einer alten Datei können Datum und Land der Veröffentlichung hilfreich sein, um festzustellen, ob die Datei altersbedingt gemeinfrei ist.

Hinweise:

  1. Bei Dateien, deren Quelle im Internet liegt, sollte dies nicht die URL zur Datei selber, sondern die URL zu der Seite, die die Datei enthält, sein. Dadurch können andere Commons-Mitarbeiter bei Bedarf Hintergrundinformationen zur Datei finden.