Die E-ID kommt auch in der zuständigen Ständeratskommission grundsätzlich gut an. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Die Änderungsvorschläge betreffen hauptsächlich den Datenschutz und die Cybersicherheit.
Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Sie soll 2026 eingeführt werden. Der erste Versuch – eine privatwirtschaftliche Lösung – wurde 2021 an der Urne abgelehnt. Im Nationalrat erhielt die daraufhin überarbeitete Vorlage im vergangenen März Lob.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat auch keine grundsätzliche Bedenken mehr, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise sowie der damit verbundene Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID dürften im Parlament durchgehen.
Gerungen wird noch um die Details. Unter anderem spricht sich die RK-S dafür aus, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll. Zudem soll der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden.
Weiter sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus legt die Kommission grossen Wert auf die Datensicherheit bei der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID.
Der Ständerat berät die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession. (sda)