Forschungsarbeit: Vorsatz und Fahrlässigkeit im deutschen und türkischen Strafrecht

Vorsatz und Fahrlässigkeit im deutschen und türkischen Strafrecht

Der Vorsatzbegriff und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit im deutschen und türkischen Strafrecht

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 384

Hamburg , 102 Seiten

ISBN 978-3-339-11750-2 (Print)

ISBN 978-3-339-11751-9 (eBook)

Zum Inhalt

Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist trotz der jahrelangen Suche von Strafrechtwissenschaftlern nach einem Maßstab immer noch sehr umstritten. Das Thema wurde durch den Berliner Raser-Fall aus dem Jahr 2016, in dem zwei junge Männer auf dem Kurfürstendamm in Berlins Innenstadt während eines illegalen Autorennens den Tod eines Unbeteiligten verursachten, wieder sehr aktuell.

Dieses Abgrenzungsproblem ist nicht nur im deutschen, sondern auch im türkischen Strafrecht umstritten. Das neue türkische StGB steht unter besonderem Einfluss der deutschen Strafrechtslehre. Dies zeigt sich auch bei den Vorsatz- und Fahrlässigkeitsregelungen, daher ist eine rechtsvergleichende Arbeit zwischen deutschem und türkischem Strafrecht bedeutsam. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch auf der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

Zuerst werden die gesetzlichen Regelungen der Begriffe „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ sowie deren Erscheinungsformen näher betrachtet. Während der deutsche Gesetzgeber auf eine Definition sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit verzichtete, entschied sich der türkische Gesetzgeber, sowohl den Vorsatz als auch die Fahrlässigkeit zu definieren. Zudem wird versucht, die Gegenstände des Vorsatzes – nämlich das kognitive und voluntative Element – genauer zu behandeln. Ferner wird der Inhalt des bedingten Vorsatzes und somit die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit in der deutschen und türkischen Strafrechtslehre dargestellt. Dazu werden anhand der Abgrenzungstheorien Fälle aus der deutschen und türkischen Rechtspraxis – so der Berliner Raser Fall – eingehend untersucht.

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