Für Verlage: Rahmenvertrag Version 3
subito Rahmenverträge. Was ist das - warum einen Vertrag mit subito abschließen?
Seit dem Jahr 2006 besteht für Verleger die Möglichkeit, mit dem Dokumentenlieferdienst subito einen Rahmenvertrag abzuschließen. Diese Verträge regeln, unter welchen Bedingungen subito-Mitgliedsbibliotheken Kopien aus Zeitschriften und Büchern ihrer Sammlungen anfertigen und über subito versenden dürfen, wenn keine gesetzliche Erlaubnis für diese Lieferungen besteht. Geregelt werden hierbei Email-, Post- und Faxlieferungen an nicht-kommerzielle und kommerzielle subito-Nutzer. Die Verleger profitieren nicht nur von diesen Verträgen, weil sie ihre Angebote auf der weltweit bekannten subito-Plattform international sichtbar machen. Vielmehr erhalten sie von subito ohne weiteres Zutun direkte Lizenzausschüttungen – vollkommen transparent, rechtssicher und auf vertraglicher Grundlage.Rahmenvertrag Version 3. Bewährtes besser gemacht
Anfang 2018 wurde durch das Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versand von Kopien innerhalb Deutschlands neu geordnet. Bibliotheken ist es seither gesetzlich erlaubt, nicht-kommerzielle Nutzer auf allen Lieferwegen mit Kopien zu versorgen. Für solche Kopienlieferungen muss eine VG-Wort-Tantieme abgeführt werden. Vor diesem Hintergrund hat subito in den letzten Monaten gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) seinen Rahmenvertrag den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst ("Rahmenvertrag Version 3").
Was hat sich also verändert? Inwieweit profitieren Verleger davon, den neuen Rahmenvertrag zu unterzeichnen?
Der neue Vertrag bietet…
• die exklusive Möglichkeit, wieder direkte Lizenzausschüttungen für Kopienlieferungen an nicht-kommerzielle Nutzer innerhalb Deutschlands zu erhalten. Die Höhe der Lizenzzahlungen ist an die aktuellen VG-Wort-Sätze gekoppelt. Sie gilt ebenso für den cross border Kopienversand an nicht-kommerzielle Nutzer innerhalb Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz.
• vom Verlag festgesetzte Preise für Kopienlieferungen an kommerzielle Nutzer in allen Fällen, in denen der Vertrag ein Lizenzrecht gibt.
• außerhalb von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz ebenfalls vom Verlag festgesetzte Preise für Kopienlieferungen an nicht-kommerzielle Nutzer (wobei der Vertrag generell keine Lieferungen in die USA gestattet).
• auf Wunsch des Verlags Preisoption Europa nicht-kommerziell: Attraktiver Preis, an die aktuellen VG-Wort-Sätze gekoppelt, für alle nicht-kommerziellen Nutzer in Europa.
• die o.g. Lizenzausschüttungen umfassen auch den subito Library Service – einen analog zur internationalen bibliothekarischen Fernleihe gestalteten, nicht-kommerziellen Lieferdienst. Die unverbindlich empfohlenen Lizenzgebühren für den subito Library Service außerhalb Deutschlands wurden unterdessen angehoben.
• die bewährte, quartalsweise Lizenzausschüttung mit Statistik für größtmögliche Transparenz. Weiterhin trägt subito das Risiko, wenn seine Nutzer nicht zahlen.
• flächendeckenden Einsatz von passivem DRM, um eine angemessene Sicherheit für die Rechteinhaber zu gewährleisten.
subito strebt an, alle bestehenden Verträge so bald wie möglich auf den neuen Rahmenvertrag umzustellen. Darüber hinaus möchte subito neue Vertragspartner gewinnen, um den Bedarf der subito-Nutzer nach analogen und digitalen Kopien möglichst auf breiter Ebene zu decken. Die Umstellung und der Neuabschluss eines Rahmenvertrages wurden dementsprechend so unkompliziert wie möglich gestaltet.
Ein Eckpunktepapier, mit einer Roadmap, wie der Vertragsabschluss funktioniert, finden Sie hier:
Eckpunktepapier subito Rahmenvertrag Version 3 deutsch
Eckpunktepapier subito Rahmenvertrag Version 3 english
Wenden Sie sich bitte formlos an die Berliner Geschäftsstelle, um den aktualisierten Rahmenvertrag anzufordern. Dasselbe gilt bei Fragen rund um den Rahmenvertrag.