Das Bauamt ist zuständig für Baubewilligungsverfahren und deren Rahmenbedingungen wie baurechtliche Beratungen, Überprüfung der Baugesuche, baupolizeiliche Kontrollen und Bauabnahmen.

eBau-Plattform

Neu: Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein – schnell, einfach und komfortabel

Die Gemeinde Rheinwald nutzt künftig die eBau-Plattform für die Bearbeitung von Baugesuchen in digitaler Form. Deshalb können Baugesuche in unserer Gemeinde ab dem 17. Juni 2024 unter https://ebau.gr.ch erfasst und eingereicht werden. Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen. Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen. Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne: [email protected] / 081 664 17 45  

Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG)

Art. 86 Bauten und Anlagen (Bauvorhaben) dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung der kommunalen Baubehörde errichtet, geändert, abgebrochen oder in ihrem Zweck geändert werden. Der Baubewilligungspflicht unterliegen auch Zweckänderungen von Grundstücken, sofern erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung zu erwarten sind.

Kantonale Raumplanungsverordnung (KRVO)

Art. 40 Die gemäss der Kantonalen Raumplanungsverordnung nicht bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind in der Gemeinde Rheinwald dem Meldeverfahren gemäss Art. 50 KRVO unterstellt.

Strahlenschutzverordung (STSV)

Art. 163 Radonschutz bei Neu- und Umbauten

  1. Die Baubewilligungsbehörde macht die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer oder bei Neubauten die Bauherrin oder den Bauherrn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Neu- und Umbauten auf die Anforderungen dieser Verordnung betreffend Radonschutz aufmerksam, soweit dies sinnvoll ist.
  2. Die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer oder bei Neubauten die Bauherrin oder der Bauherr ist dafür besorgt, dass dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen getroffen werden, um eine Radongaskonzentration zu erreichen, die unter dem Referenzwert nach Artikel 155 Absatz 2 liegt. Erfordert es der Stand von Wissenschaft und Technik, so ist eine Radonmessung nach Artikel 159 Absatz 1 durchzuführen.

Informationen auf der Webseite vom Amt für Lebensmittel und Tiergesundheit Graubünde:  Link ALT GR

Beiträge und Förderungen

Denkmalpflege Graubünden (Förderung von historisch wertvollen Gebäuden)

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/afk/dpg/Seiten/start.aspx

Beitragsgesuch Denkmalpflege GR

Stiftung Pro Splügen (Förderung von historisch wertvollen Gebäuden in der Fraktion Splügen)

www.prosplügen.ch

Pro-Splügen-Beitragsgesuch

Pro-Splügen-Auszahlungsreglement

Amt für Energie und Verkehr (Förderprogramme Energie)

Förderungen für: Gebäudehüllen, haustechnische Anlagen, Neubauten mit Vorbildcharakter, Nutzungsgradverbesserung, Photovoltaik und Solaranlagen, Energieberatungen

Förderprogramme

EWZ (Förderprogramm Energie nur Medels und Nufenen)

Förderungen für:  Photovoltaikanlagen, Thermische Sonnenkollektorenanlagen, Wärmepumpenanlagen, Anschlüsse an Fernwärmenetze, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Stromsparmassnahmen, Analysen über realisierbare Stromsparpotenziale

https://www.ewz.ch/de/private/liegenschaften/energieeffizienz/foerderbeitrag.html

Ihre Ansprechpartner

Thomas Cristallo,
Leiter Bauamt
Tel. +41 81 664 17 45
[email protected]