StartseiteRegionalNeubrandenburgSPD in Neubrandenburg nennt Vorstoß der Linksfraktion „Affront“

Stadrat

SPD in Neubrandenburg nennt Vorstoß der Linksfraktion „Affront“

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Die SPD–Fraktion kritisiert, genau wie OB Witt, mit scharfen Worten das Vorgehen der Linksfraktion. Auch Parallelen zu einem Eklat stoßen ihnen übel auf.  
Veröffentlicht:21.02.2023, 11:36

Artikel teilen:

Die SPD–Fraktion in der Neubrandenburger Stadtvertretung hat sich enttäuscht gezeigt über die neuerlichen Bestrebungen der Linksfraktion zur Etablierung eines 2. Beigeordneten für den Oberbürgermeister. „Über die Idee an sich kann man getrost reden“, teilte der SPD–Partei– und Fraktionschef Michael Stieber mit. „Da gibt es ausreichend gute Gründe dafür und dagegen, die gerne mal aufgewogen werden könnten.“

Für den Sozialdemokraten liegt der neuerliche Antrag allerdings „zu nahe am abfälligen und ehrabschneidenden Procedere" vor einem Jahr, als dass die ähnliche Herangehensweise "nicht als bewusste Provokation" verstanden werden müsse.

Die Begründung zur Schaffung der Möglichkeit der Wahl eines 2. Beigeordneten hatte am 28. April 2022 zum Eklat geführt. Die damals stellvertretende Stadtpräsidentin Renate Klopsch (Linksfraktion) hatte in Vertretung des in der Folge zurückgetretenen Stadtpräsidenten Dieter Stegemann (CDU) dabei bis dato unbelegte und auch nicht konkretisierte Mobbing–Vorwürfe in Richtung Rathausspitze erhoben. Den Vorstoß hatte der Stadtpräsident nicht mit den Fraktionen von SPD und Grünen abgestimmt.

„Wieder wurden andere Fraktionen und Verwaltung nicht einbezogen, wieder fehlt auch jedwede Begründung für die Notwendigkeit dieser Personalstelle und auch der Zeitpunkt für den Vorstoß kann eigentlich wieder nur als Affront gewertet werden“, unterstrich Stieber. Denn hiermit werde der gerade erst Anfang Februar einstimmig beschlossene Haushalt für 2023 "mehr oder weniger ausgehebelt“.

Abgesehen davon hätten Vertretung und Verwaltung im vergangenen Jahr vereinbar, über die Beigeordneten–Stelle erst Mitte 2024 neu zu verhandeln. Dass diese Absprache nicht mal ein Jahr später "mit Füßen getreten" werde, lasse an der Glaubwürdigkeit der Antragstellerin zweifeln als auch am ernsthaften Bemühen des Stadtpräsidenten Jan Kuhnert (parteilos, Linksfraktion) um Ausgleich und Vermittlung. "Beides enttäuscht und sorgt mit dafür, dass offene Gräben nicht zugeschüttet, sondern verbreitert werden." 

Ähnlich hatte sich bereits OB Silvio Witt (parteilos) geäußert, dem zufolge der Antrag inhaltlich unzureichend ist und somit formal nicht zur Abstimmung gelangen darf. Schon der erste Antrag war aus formalen Gründen gescheitert. 

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Toni Jaschinski, wie die Kritik zurück und verteidigte die Einbringung des Änderungsantrags sowie dessen Diskussion in der Stadtvertretung als übliches Procedere. Die SPD habe ihren Antrag für ein Bürgerbudget mit Kosten von jährlich 100 000 Euro auch nicht mit den anderen Fraktionen abgestimmt, argumentierte Jaschinski, dem zufolge ein 2. Beigeordneter auch erst 2024 und damit ihm Jahr der kommenden Kommunalwahl etabliert werden könnte. 

Den Posten eines 2. Beigeordneten gab es schon mal in Neubrandenburg, er wurde in Zeiten knapper Kassen aber abgeschafft. OB Silvio Witt bezifferte die jährlichen Aufwendungen für diese Stelle auf rund 150.000 Euro. Wie der Oberbürgermeister ist ein Beigeordneter ein Wahlbeamter. Der Vorschlag der Linksfraktion sieht die Wahl von zwei Beigeordneten durch die Stadtvertretung für sieben Jahre vor und dass sich diese zugleich auf die Funktion der 1. und 2. Stellvertreter des OB erstreckt. Aktuell hat Neubrandenburg mit Peter Modemann (CDU) einen 1. Beigeordneten, der auch 1. Stellvertreter des OB ist. 2. Stellvertreterin ist Sabine Renger, die aber nicht Beigeordnete ist.

Würde es einen Beschluss nach den Vorstellungen der Linksfraktion geben, würde sie ihr Ehrenamt verlieren, da sie aus Altersgründen nicht für den Posten des 2. Beigeordneten kandidieren könnte. Nach parlamentarischer Gepflogenheit stünde der Linksfraktion als stärkste Fraktion der Posten des 2. Beigeordneten zu. Er oder sie müsste einen eigenen Fachbereich in der Stadtverwaltung bekommen. Der Neubrandenburger Oberbürgermeister wäre ihm zwar dienstlich, aber nicht disziplinarisch vorgesetzt.