Zusammenfassung
Eugen Paschukanis’ Rechtstheorie sagt nicht, wie das Recht sein, sondern, wie es erkannt werden soll. Der Begriff der Rechtsform ist dafür von zentraler Bedeutung. In ihm ist die Dialektik von Freiheit und Herrschaft in der bürgerlichen Gesellschaft erfasst. Ihn zu entfalten heißt, in der Darstellung des Rechts zugleich dessen immanente Kritik zu leisten. Linda Lilith Obermayrs Studie expliziert den Rechtsformbegriff in seiner engen Beziehung zur Kritik der politischen Ökonomie von Marx. In Form der Einwände des österreichischen Rechtstheoretikers Hans Kelsen macht sie zugleich eine exemplarische Gegenposition stark, an der sich Paschukanis’ These einer umfassenden Selbstkritik unterziehen kann. Erst in Konfrontation mit Kelsens Positivismus und methodischem Reinheitspostulat tritt die Pointe marxistischer Rechtsformkritik in ihrer Radikalität hervor: Objektivität und Subjektivität, Unmittelbarkeit und Vermittlung, Wirklichkeit und Schein stellen sich zunehmend als die Gegenteile ihrer selbst dar.