Üble Nachrede

Oe24-Netzwerk muss Strache 140.000 Euro zahlen

Gericht
22.08.2024 14:50

Weil das Medium in seiner Berichterstattung über die Scheidung von Heinz-Christian Strache seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt und den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt hat, muss es jetzt zahlen. Und zwar eine ordentliche Summe – nicht rechtskräftig.

Sie ist nicht enden wollend, die Urteilsverkündung im Saal 41 des Wiener Landesgerichts. Artikel für Artikel; Posting für Posting liest der Richter vor. Denn es geht immerhin um 158 Stück, für die das Oe24-Netzwerk nun nicht rechtskräftig verurteilt wurde in der Causa Strache-Scheidung. 

Höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt 
Fast eineinhalb Jahre zog sich das Medienverfahren, in dem der ehemalige Vize-Kanzler das Medium klagte, weil es bei der Scheidungsberichterstattung rund um ihn und Philippa Strache den höchst persönlichen Lebensbereich verletzt und den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt habe. Viele Zeugen und Verlesungen später kommt Herr Rat zu dem Urteil: Das Oe24-Netzwerk ist schuldig, Heinz-Christian Strache rund 140.000 Euro zu zahlen.

Strache-Anwalt sieht Verurteilung als Erfolg
Der Richter begründet: „Es wurden Formulierungen verwendet, die jedenfalls den höchstpersönlichen Lebensraum des Antragsstellers treffen.“ Sie wären außerdem dazu geeignet gewesen, den Ex-FPÖ-Chef in ein schlechtes Licht zu rücken. Ob Teile der Medienberichterstattung über die Scheidung nun der Wahrheit entsprechen würden, spiele für die Verurteilung überhaupt keine Rolle – sie gehe in jedem Fall zu weit.

Heinz-Christian Strache mit seinem Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter (Bild: Bartel Gerhard/Gerhard Bartel)
Heinz-Christian Strache mit seinem Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter

„Wir sehen das natürlich als Erfolg an“, sagt Strache-Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter nach dem Prozess zur „Krone“. Auch, wenn die Schadenssummen – die teuerste Veröffentlichung kostete 3000 Euro, der billigste Tweet nur 115 Euro – eher gering bemessen ist. Das Mediengesetz sieht nämlich pro Veröffentlichung bis zu 100.000 Euro vor, wenn der höchst persönliche Lebensbereich verletzt wird.

„Mir geht es ja nicht ums Geld“
Heinz-Christian Strache selbst meint: „Mir geht es ja nicht ums Geld.“ Er poche vielmehr auf die Urteilsveröffentlichungen in den diversen Medien des Oe24-Netzwerks. Das sich so leicht aber nicht geschlagen geben möchte. Anwalt Peter Zöchbauer meldet sofort volle Berufung an; die Gegenseite zieht nach. Also wird das Medienverfahren beim Oberlandesgericht Wien in die nächste Runde gehen.

Was hinter den Kulissen von Strache vs. Oe24 noch so alles passierte, lässt Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter in seinem Schlussvortrag anklingen: Der Antragsgegner dürfte den Ex-Politiker bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Falschaussage im Medienprozess angezeigt haben. Die prüfte einen Anfangsverdacht, fand aber keinen – Einstellung. Ein Ermittlungsverfahren hätte jedoch zur Folge gehabt, dass das Medienverfahren unterbrochen werden muss, vielleicht sogar noch ein Jahr dauern würde ...

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