Die "Euthanasie" ist schon vielfach Gegenstand nicht nur der wissenschaftlichen Darstellung gewesen. Davon legt nicht nur das Literaturverzeichnis des zu besprechenden Buches ein beredtes Zeugnis ab (S. 348-382). Wir rechnen heute für die Zeit von 1940 bis 1945 mit 250.000 ermordeten Behinderten und psychisch Kranken. Davon wurden gemäß der von der Zentrale dieser Krankenmorde geführten Hartheimer Statistik bis zur Einstellung der Gasmorde im August 1941 in den Gaskammern der sechs Tötungsanstalten - der ehemaligen Zuchthauses Brandenburg an der Havel und des Schlosses Grafeneck, des Schlosses Hartheim und der Heil- und Pflegeanstalten Sonnenstein, Bernburg und Hadamar von den 100.000 durch Meldebögen erfassten Patienten 70.723 ermordet. Für die Beteiligung an Planung und Durchführung dieser ersten Phase des Patientenmords, der "Aktion T4" - so genannt nach der Berliner Zentrale der Mordaktion in der Tiergartenstraße 4 - wurden im Nürnberger Ärzteprozess am 20. August 1947 der für die Organisation der Patientenmorde verantwortliche Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers Viktor Brack und der bereits in dem auf den 1. September 1939 zurückdatierten Schreiben Hitlers als Hauptverantwortlicher für die Durchführung der "Euthanasie" ermächtigte Begleitarzt Hitlers und späterer Reichskommissar für das Gesundheitswesen Karl Brandt zum Tod durch den Strang verurteilt.
Die nachfolgenden Prozesse, die die Verbrechen behandelten, die vornehmlich an Deutschen begangen wurden, fanden bald unter deutscher Gerichtsbarkeit statt. Die dort entstandenen Gerichtsakten waren eine der Hauptquellen für die bis heute wichtige Darstellung der "Euthanasie" durch Ernst Klee von 1983; 1987 folgte Götz Alys Darstellung der Aktion T 4 nach. Hinzukamen seit den 1980er-Jahren eine Vielzahl von Regionaluntersuchungen, die vor allem auf den Überlieferungen der betroffenen Anstalten und ihrer übergeordneten Verwaltungseinrichtungen sowie auf Zeugenvernehmungen und Täteraussagen im Zuge der Prozesse beruhten. Trotzdem - und das war auch der Quellenlage geschuldet - wurde die personale Würdigung der Einzelschicksale der Opfer weitgehend nur am Rande behandelt. Denn es fehlten in den Anstalten, von denen aus die Patienten in den Tod verlegt worden waren, deren Krankenakten. Die Unterlagen waren zusammen mit den Opfern in der ersten Phase der "Euthanasie" von 1939 bis 1941 in die Tötungsanstalten überführt worden. Ebenso wie die internen Aufzeichnungen der zentralen Dienststelle des Patientenmordes galten auch die Krankenakten als verschollen. Nach dem Ende der Mordaktionen waren sie zunächst aus den Tötungsanstalten in eine Zentralverrechnungsstelle zur Abrechnung anfälliger Pflegekosten nach Berlin gebracht worden. Als ab dem Winter 1943/44 die einflussreichsten Leute der T 4-Zentrale in Hartheim zu finden waren, wurde auch die Verrechnungsstelle zusammen mit den 70.000 Krankenakten dorthin verlegt. Trotz dem im Herbst 1944 mit der Aktenvernichtung in Hartheim begonnen wurde, gelangten die heute noch im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde unter dem Sigel R 179 archivierten etwa 30.000 Krankengeschichten1, die einem Drittel des Gesamtbestandes entsprechen, zusammen mit der Zentralverrechnungsstelle im Dezember 1944 nach Thüringen. Dort waren sie zunächst in Steineck bei Schönfließ und schließlich in der Anstalt Pfaffenrode in Mühlhausen untergebracht, bevor sie schließlich in Stadtroda eingelagert wurden. Ins Bundesarchiv kam dieser Aktenbestand über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS). In dessen Obhut hatte sich der Bestand seit 1960 befunden. Damit konnten die sich in der DDR in führenden Positionen befindenden "Euthanasie"-Ärzte vor einer Strafverfolgung geschützt und die in der Bundesrepublik befindlichen Ärzte als NS-Täter enttarnen werden.
In einer 1999 von Maike Rotzoll in Angriff genommenen Pilotstudie, wurden aufgrund von 185 Krankenakten aus diesem Aktenbestand 2, in der Variablen zum Sozialstatus der Patienten, zu ihrer Diagnose, dem Krankheitsverlauf, der Therapie und ihrer Verhaltensbewertung sowie Angaben zu Anstaltsaufenthalten, Verlegungsdaten und Daten des Transports in die Zwischenanstalt und in die Tötungsanstalt erhoben. Anschließend wurde auf der Basis einer Stichprobe von 3.000 Krankengeschichten ein vierjähriges von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Projekt der Psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg und des dortigen Instituts für Geschichte der Medizin durchgeführt. Antragssteller waren Gerrit Hohendorf, Christoph Mundt und Wolfgang Eckart; die Projektbetreuung lag in den Händen von Petra Fuchs. Zur Projektgruppe gehörten darüber hinaus Annette Hinz-Wessel, Philipp Rauh, Sascha Topp, Martin Roebel, Christine Hoffmann, Stephanie Schmidt und Nadin Zierau, die alle als AutorInnen in diesem Band vertreten sind.
Zwar wurde in dieser von der DFG geförderten Studie zunächst der die Pilotstudie bestimmende kognitive Gesichtspunkt weiter verfolgt. Zusätzlich zu den bestehenden Fragestellungen sollten in diesem Projekt aufgrund der Struktur der Meldebögen die Selektionskriterien der Täter näher untersucht und in Ergänzung von bisher bereits Bekannten ein Überblick über die regionalen Schwerpunkte der "Aktion T4" wie über ihre innere Dynamik gegeben werden. Die der datenbankgestützten Erfassung geschuldeten Strenge im Umgang mit den Akten und die damit verbundene Distanzierung von den Individuen und ihren Lebensschicksalen wurde von den Autoren selbst zunehmend als fragwürdig empfunden. Infolgedessen nahm im Laufe des Projektes "der qualitative Forschungsansatz einen zunehmend größeren Raum ein. Dies war Motivation, den ermordeten Menschen und ihren individuellen Lebenswegen gerecht werden zu wollen." (S. 17) Es ging den AutorInnen des vorliegenden Lesebuches, wie sie es selbst nennen, darum über diese ihre personale Würdigung der Opfer hinaus um "eine angemessene Form der Trauerarbeit" (S. 17), um - wie es Wolfgang U. Eckart und Christoph Mundt in ihrem Geleitwort ausdrücken - durch "die Nacherzählung ihrer Lebensgeschichten zumindest Elemente der mit ihnen der Vernichtung zugedachten Personalität zurückzugeben. Es entstanden dabei 23 höchst unterschiedliche Lebensgeschichten als Geschichten aus dem Leben." (S. 13)
Die hier erzählten Lebensgeschichten bilden den Schwerpunkt dieses Bandes (S. 99-336). Mit ihnen haben die AutorInnen in der vorliegenden umfangreichen Literatur zur nationalsozialistische "Euthanasie" Neuland betreten. Dabei haben sie sich die Erfahrung der Biographieforschung zunutze gemacht und wurden vom Düsseldorfer Psychiatriesoziologen Ulrich Müller unterstützt, der das Projekt methodisch begleitete. Durch seinen programmatischen Beitrag zu Krankenakten als Lebensgeschichten hat er dem Band eine theoretische Basis seitens der qualitativen Sozialforschung gegeben (S. 80-96). Er gehört zu den fünf Beiträgen, in denen der Rahmen für diese Lebensgeschichten abgesteckt wird. Maike Rotzoll stellt knapp und präzise die Entwicklung der Anstaltspsychiatrie in Deutschland dar (S. 24-35) und Gerrit Hohendorf die Ideen- und Realgeschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie" (S. 37-52). Petra Fuchs analysiert in einer kollektivbiografischen Studie die Gruppe der Opfer der "Euthanasie" (S. 53-72). Zudem lotet der Heidelberger psychologische Psychotherapeut Paul Richter aus seiner Sicht das Spannungsfeld zwischen Einzelfall und Statistik aus (S. 73-79).
Wichtig ist die Verbindung zur Holocaustforschung insgesamt, in der die Biographieforschung seit geraumer Zeit einen festen Stellenwert besitzt. Sie wird insbesondere von Maike Rotzoll in ihrem Beitrag zu B. Oppenheimer hergestellt (S. 226-240). An seiner Lebensgeschichte gelingt es ihr die Richtigkeit der Aussage Henry Friedlanders zu belegen, dass die jüdischen Patienten zur früh doppelt stigmatisierten Gruppe als Juden und als psychisch Kranke gehörten. Dies widerlegt die Behauptung Karl Brandts im Nürnberger Ärzteprozess, dass die jüdischen Patienten zunächst nicht in die "Aktion T4" einbezogen gewesen seien.
In diesen Lebensgeschichten haben die AutorInnen - und darauf weist Ulrich Müller in seinen den Band abschließenden Bemerkungen hin, die er programmatisch "Kein Schlusswort" nennt - einen "Balanceakt zwischen Engagement und Distanzierung" (S. 343) vollbracht. Zwar ist das von Hannah Arendt eingeforderte Verweilen beim Grauen unerlässlich, um eine antizipierende Angst zu entwickeln, die zu einer Mobilisierung politischer Leidenschaften als Frühwarnsystem gegen jede Form der Wiederholung führen sollte, doch lässt dieser kategorische Imperativ einen distanzierten Blick weder auf den Holocaust noch auf die "Euthanasie" zu. Er birgt vielmehr die Gefahr in sich, "dass die Befunde der Forschung zur Entsorgung von Geschichte benutzt werden können" (S. 338). Dieser Gefahr kann - und hier befindet sich Ulrich Müller im Einklang mit Ruth Klüger für die biographische Holocaustforschung - "eine emotional verfärbte Aufbereitung des eigentlich 'Unerzählbaren'" (Hannah Arendt) (S. 342) entgehen. Es hätten sich vielmehr die hier versammelten SozialwissenschaftlerInnen - so fasst Müller die AutorInnen im Welzerschen Sinne zusammen -, die alle einer Generation nach dem Nationalsozialismus entstammen, gerade bei der Re-Individualisierung der Opfer einer Sozialwissenschaft verpflichtet gezeigt, "die sich des historischen Ortes bewusst ist, von dem aus sie forscht" (S. 338). Diese Forderung, die Harald Welzer für die Holocaustforschung erhoben hat, haben die AutorInnen für die "Euthanasie"-Forschung mustergültig umgesetzt. Sie sind dabei ebenso der Gefahr entgangen sich - hier am Beispiel der "Euthanasie - ihrer eigenen Verstrickung mit der Vergangenheit zu entziehen wie auch der anderen Gefahr, die im Auseinanderklaffen von offizieller Gedenkkultur und privatem Erinnern besonders in Deutschland seinen Ursprung hat, nämlich sich die familiale Deutungshoheit der Erinnerungsbilder - hier der Familien der Opfer - undifferenziert zu eigen zu machen. Sie haben damit über die "Euthanasie"-Forschung hinaus mit diesem Buch einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur insgesamt geleistet.
Anmerkungen:
1 Vgl. Sandner, Peter, Die "Euthanasie"-Akten im Bundesarchiv. Zur Geschichte eines lange verschollenen Bestandes, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47 (1999), S. 385-400.
2 Hohendorf, Gerrit; Rotzoll, Maike; Richter, Paul; Eckart, Wolfgang; Mundt, Christoph, Die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie-Aktion T 4". Erste Ergebnisse eines Projektes zur Erschließung von Krankenakten getöteter Patienten im Bundesarchiv Berlin, in: Nervenarzt 73 (2002), S. 1065-1074.