Titel
Tanz auf Messers Schneide. Kriminalität und Recht in den Ghettos Warschau, Litzmannstadt und Wilna


Autor(en)
Bethke, Svenja
Reihe
Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts
Erschienen
Anzahl Seiten
317 S.
Preis
€ 28,00
Rezensiert für den Arbeitskreis Historische Friedens- und Konfliktforschung bei H-Soz-Kult von:
Carlos A. Haas, Institut für Zeitgeschichte, München / Berlin

Was bedeutet „gut“ und „böse“ unter extremen Bedingungen? Was heißt „Recht“ in einer Gemeinschaft von Entrechteten? Svenja Bethke greift diese und andere große Fragen in ihrer preisgekrönten Studie auf und untersucht, „welche Definitionen von Kriminalität und Recht die Judenräte in den von den Deutschen eingerichteten Zwangsgemeinschaften formulierten und wie diesen zur Durchsetzung verholfen wurde“ (S. 10). Sie versteht hierbei die Rechtsphäre als besondere Verdichtung des Dilemmas, dem die Judenräte in den Ghettos ausgesetzt waren. An den Standorten Warschau, Litzmannstadt und Wilna, die sie als Beispiele heranzieht, mussten die Judenräte wie andernorts auch die Vorgaben der Deutschen erfüllen. In der Regel standen diese den Interessen der Ghettogemeinschaften diametral entgegen. Ihr gleichzeitiger Versuch, die Ghettobewohner oder zumindest einen Teil davon, zu retten, war unvereinbar mit diesem äußeren Zwang.

Den beiden Polen von „äußerer Macht“ und „innerer Autonomie“ (S. 292) entsprechend arbeitet Bethke vier Deliktkategorien heraus. Demnach gab es Tatbestände wie Grenzüberquerung und Schmuggel, die die Deutschen als zu ahndende Delikte definierten. Weiterhin waren es Handlungen einzelner, die der Judenrat als Gefahr für die Gemeinschaft verstand, deshalb als kriminell verfolgte und zu unterbinden suchte. Die Angst vor einer deutschen Intervention war stets ein fundamentaler Beweggrund. Ebenfalls unmittelbar vom Judenrat gesetzte Rechtsnormen bezogen sich auf Praktiken, die gegen ghettointerne Institutionen gerichtet waren. Deren Funktionsfähigkeit wurde als überlebensnotwendig für die Zwangsgemeinschaft angesehen. Eine letzte Deliktkategorie umfasst schließlich „klassische“ Straftatbestände wie sexuellen Missbrauch, Schlägereien oder Mordfälle.

Die Arbeit ist sehr plausibel aufgebaut. In eher pragmatischen Ausführungen zum Forschungsdesign begründet die Autorin kurz, aber überzeugend die Auswahl der Standorte und gibt einen Einblick in die breite Quellenbasis, die der Studie zugrunde liegt. In knappen Erläuterungen zum Begriff „Lebenswelt“ sowie zu Kriminalität und Recht in rechtswissenschaftlicher, insbesondere in rechtssoziologischer Perspektive, gelingt es ihr, entsprechende Modelle geschichtswissenschaftlich nutzbar zu machen. Überzeugend verbindet sie zum Beispiel Überlegungen zu den unterschiedlichen Erfahrungshorizonten der Ghettobewohner mit der Deutung von Rechtsnormen als stabilisierende Faktoren eines jeden Zusammenlebens.

Die ghettointerne Rechtssphäre unterlag einem hochdynamischen Wandlungsprozess, den Bethke mit dem von ihr gewählten methodischen Instrumentarium anschaulich nachvollzieht. Zur Analyse der Transformationen des Rechts bedient sie sich der klassischen Aufteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. So erläutert sie die Rechtsnormen, wie sie in den ghettointernen Bekanntmachungen und Zeitungen formuliert wurden (Kapitel III). Der Blick auf die jüdische Polizei, in manchen Ghettos als Ordnungsdienst bekannt, umfasst Ausführungen zu Versuchen der internen Ausgestaltung sowie vor allem zu den Praktiken der Strafverfolgung und der Deliktdefinition im Ghettoalltag (Kapitel IV). Als Judikative schließlich betrachtet Bethke die ghettointernen Gerichte (Kapitel V). Besonders interessant sind Beobachtungen zur Frage nach Bezügen zur Vorkriegszeit. Der Rückgriff auf polnisches Vorkriegsrecht bei der Ausarbeitung von Rechtsstatuten, aber auch personelle Kontinuitäten geben Aufschluss über die Wahrnehmung und Deutung der neuen Realitäten durch die jeweiligen Akteure. So hatten in der Anfangszeit der Ghettos nicht wenige Richter noch Hoffnung auf berufliche Perspektiven nach Kriegsende, was mitunter direkten Einfluss auf deren Urteilssprüche hatte. Erwähnenswert sind ebenfalls Bethkes Überlegungen zu Ähnlichkeiten mit vormoderner religiöser Rechtspraxis, denen sie in einem Exkurs historische Tiefenschärfe zu verleihen vermag (S. 179ff.).

Auch wenn im Zentrum der Arbeit eindeutig die Perspektive der Judenräte steht, berücksichtigt Bethke andere Akteure wie den „einfachen“ Ghettobewohner in durchaus angemessener Weise (Kapitel VII). Die alles entscheidenden Faktoren, die deutschen Besatzer und deren Normsetzungen verflicht Bethke gekonnt mit den Handlungen der Judenräte. Die Autorin bietet nicht nur viel neues Wissen. Vielmehr bezieht sie sich immer wieder kritisch auf Thesen der bisherigen Forschung. Bis dato gängige Annahmen wie diejenige, es habe keine nennenswerte Kriminalität im Ghetto gegeben, weil die Moral der Juden besonders hoch gewesen sei (Samuel Gringauz)1, oder dass jeder kriminelle Akt letztlich Ausdruck widerständigen Verhaltens gewesen sei (Barbara Engelking und Jan Grabowski)2, widerlegt sie bzw. zeichnet insgesamt ein weitaus komplexeres Bild. Überzeugend sind ihre Argumente nicht zuletzt deshalb, weil der Vergleich der drei doch recht unterschiedlichen Ghettos gut funktioniert. So bedingte der geringe Institutionalisierungsgrad des Warschauer Ghettos eine völlig andere Ausformung der ghettointernen Rechtssphäre als die starke Stellung des Judenrats bzw. insbesondere des Judenältesten Rumkowski in Litzmannstadt. Dessen Strategie der „Rettung durch Arbeit“ schlug sich überdeutlich in der Ausgestaltung der Rechtssphäre nieder. Wilna schließlich war insofern ein Sonderfall, als der Großteil der Bevölkerung bereits ab der (im Vergleich späten) Ghettoerrichtung im Jahr 1941 um die Vernichtungsabsichten der Deutschen wusste, was zu einer geringeren Akzeptanz der Überlebensstrategie des Judenrats und einer anderen Prioritätensetzung bei der Rechtsprechung führte.

Bedingt durch die Quellenlage nehmen die Entwicklungen im Ghetto Litzmannstadt breiten Raum ein. So kommt Bethke zu einer Neubewertung der Rolle Mordechai Rumkowskis, was einen besonderen Mehrwert der Arbeit ausmacht. Hierbei greift Bethke Forschungen der letzten Jahre auf (insbesondere Monika Polits Deutung der religiös geprägten Vorkriegsbiografie Rumkowskis)3 und entwickelt sie weiter. Sie bewegt sich bewusst weg vom Bild des tyrannischen Judenratsvorsitzenden (S. 297). Diese Abkehr von simplifizierender schwarz-weiß-Zeichnung ist sehr gewinnbringend. Dennoch entsteht beim Lesen an einigen Stellen der Eindruck, Rumkowski bzw. allgemein die Judenräte, hätten fast immer rational gehandelt. Es stellt sich die Frage, ob gerade im Sinne der (zu Recht) eingeforderten Differenzierung etwas weniger Zuspitzung nicht sinnvoller wäre. Vielleicht wäre es gewinnbringend gewesen, Rumkowskis persönliches Fehlverhalten, etwa auf dem Gebiet der sexuellen Belästigung Untergebener oder anderer Abhängiger, wie sie während der Ghettozeit oder unmittelbar nach dem Krieg geschildert wurden, zu den sich wandelnden Rechtsnormen in Beziehung zu setzen. Solche Überlegungen anzustellen hieße nicht, hinter ein neues, differenziertes Bild des Judenältesten zurückzugehen. Vielmehr wäre es die konsequente Weiterführung des von der Autorin ja größtenteils umgesetzten Versuches, die Zwangsgemeinschaft als Ganzes, aber eben auch die Individuen, vor allem als menschlich handelnde Akteure zu begreifen und somit in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit darzustellen. Bethke zeigt, dass Rumkowski sicherlich viel häufiger rational und auch verantwortungsbewusst handelte, als bisher angenommen – aber eben nicht nur.

Etwas irritierend wirkt eine zumindest missverständlich formulierte Beschreibung des Herausgebers der modernen deutschen Edition der Litzmannstädter Ghettoenzyklopädie als historischer Chronist („Chronist Feuchert“, S. 199, S. 219.). Den positiven Gesamteindruck der Studie schmälert dies nicht. Generell ist die Arbeit ein fundierter und sehr gelungener Beitrag zur modernen Ghettoforschung. Denn es gelingt der Autorin, wichtige und grundlegende Erkenntnisse zu liefern, die über das eigentliche Thema hinausgehen.

Anmerkungen:
1 Samuel Gringauz, The Ghetto as an Experiment of Jewish Social Organization (Three Years of Kovno Ghetto), in: Jewish Social Studies 11, 1949, S. 3–20.
2 Barbara Engelking / Jan Grabowski, „Żydów łamiących prawo należy karać śmiercią!“ „Przestępczość“ Żydów w Warszawie, 1939–1942, Warschau 2010.
3 Monika Polit, "Moja żydowska dusza nie obawia się dnia sądu." Mordechaj Chaim Rumkowski. Prawda i zmyślenie, Warschau 2012.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit dem Arbeitskreis Historische Friedens- und Konfliktforschung. (Redaktionelle Betreuung: Jan Hansen, Alexander Korb und Christoph Laucht) http://www.akhf.de/
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