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Schrotschussprinzip im Namensrecht

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Heribert Schmitz in Heft 17

In Heft 17 der FamRZ erscheint der Beitrag „Schrotschussprinzip im Namensrecht“ von Ministerialrat a. D. Dr. Heribert Schmitz. Heft 17 erscheint am 1.9.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Einige Probleme gelöst - neue Probleme aufgeworfen

Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts v. 11.6.2024 tritt am 1.5.2025 in Kraft. Es sieht u.a.

  • die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder,
  • die Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder,
  • die Erleichterung der Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger,
  • die Einführung geschlechtsangepasster Familiennamen,

vor. Heribert Schmitz führt in seinem Beitrag in der FamRZ aus, dass die Neuregelung nicht an der Komplexität des deutschen Namensrechts ändert. Es würden zwar einige Probleme gelöst; dafür werfe das Gesetz aber auch neue auf. Zum Beispiel sei eine Anpassung der Regelungen des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) unterblieben. Dies führe im Ergebnis hin zu einer Kollision mit dem Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.

Im FamRZ-Beitrag „Die Namensregelungsobsession geht weiter" unterzog Anatol Dutta die im Referentenentwurf des BMJ vorgeschlagenen Regelungen zur Zulässigkeit von Doppelnamen und zu geschlechtsangepassten Formen des Familiennamens bereits einer ersten kritischen Analyse. Mit dem ersten Entwurf einer Reform beschäftigte sich auch Christiane von Bary in FamRZ-Newsletter 6/2022. Hörenswert ist in diesem Zusammenhang zudem FamRZ-Podcast Folge 2: Das deutsche Namensrecht, in der Anatol Dutta zu Gast war.

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