Dietrich II.
- Lebensdaten
- um 1330 – 1393
- Sterbeort
- Brandenburg/Havel
- Beruf/Funktion
- Bischof von Brandenburg ; Bischof
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 137849494 | OGND | VIAF: 86024223
- Namensvarianten
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- Dietrich von der Schulenburg
- Dietrich III. von der Schulenburg
- Schulenburg, Dietrich von der
- Dietrich II.
- Dietrich von der Schulenburg
- Dietrich III. von der Schulenburg
- Schulenburg, Dietrich von der
- Dietrich, Brandenburg, Bischof
- Dietrich, von der Schulenburg
- Dietrich, Brandenburg, Bischoph
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Dietrich II. von der Schulenburg
Bischof von Brandenburg, * circa 1330, † 26.4.1393 Brandenburg/Havel, ⚰ Dom Brandenburg.
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Genealogie
V Bernhard, auf Beetzendorf (Altmark), Ahnherr der weißen Linie;
M Gisela (Fam. nicht bekannt). -
Biographie
Als jüngster Sohn zum geistlichen Stand bestimmt, wurde D. Pfarrer der Altstadt Brandenburg und Kanonikus des Prämonstratenser-Domkapitels daselbst, 1363 Dompropst und am 20.8.1365 vom Papst als Bischof providiert.
Seit 1368 hat sich D. als erster Bischof von Brandenburg, dessen Reichsstandschaft noch nicht bestritten war, in den Dienst der markgräflichen Territorialpolitik gestellt und dem Kurfürst Otto von Brandenburg bis Ende 1373 als Rat zur Seite gestanden und eine selbständige Politik gegenüber den Schachzügen Kaiser Karls IV. zu stützen versucht. Zu dem Zweck hat er sich zu freiwilligem Beitrag zur allgemeinen Landbede verstanden und auch sonst bei der Beschaffung von Geldmitteln mitgewirkt. Seit 1374 ist er dann auch mit Karl in Verbindung getreten, der ihn gegen Gehalt zu seinem Rate bestellte. Die ihm zugeschriebene aktive Rolle in der Durchführung der territorialen Pläne des Kaisers, der Erbvereinigung mit Böhmen, hat er jedoch nicht gespielt. 1383 nannte er sich „vorstender der Mark“, doch nahm er auch unter Sigmund wohl nur die Stellung eines Rates ein. Seine Stellung zum Territorium hat wesentlich dazu beigetragen, die|Landsässigkeit des Bistums herbeizuführen. - Als Bischof war er bestrebt, die Kirchenzucht in der Diözese wiederherzustellen. Die von ihm auf der Brandenburger Generalsynode 1380 für den Klerus der Diözese erlassenen Statuten sind als die erste Kirchenordnung in der Mark Brandenburg zu werten. Sein scharfes Vorgehen gegen die Städte, die er mit dem Bann bedrohte, begegnete dem Einspruch Sigmunds, der sich dabei als der zuständige Richter übergangen sah (1382). Den Brandenburger Kirchenbau hat D. gefördert.
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Werke
Synodalstatuten f. d. Klerus d. Diözese, 1380, in: Cod. diplomat. Brandenburg. I, 8, 1847, S. 324-30, hrsg. v. A. F. Riedel;
De pena sinodalium statutorum u. De pena ebriosorum clericorum, Anhang z. Breviarium diocesis Brandenburg., Hs in: Märk. Mus. Berlin. -
Literatur
ADB V;
S. Lentz, Diplomat. Stiftshistorie v. Brandenburg, Halle 1750, S. 42 ff.;
G. G. Küster, M. F. Seidels Bilder-Slg., Berlin 1751, S. 14-16;
Ph. W. Gercken, Stifts-Historie v. Brandenburg, Braunschweig 1766, S. 160-198;
J. F. Danneil, Das Geschl. d. v. d. Sch., 1847, II, S. 310-16;
H. Hädicke, Die Reichsunmittelbarkeit u. Landsässigkeit d. Bistümer Brandenburg u. Havelberg, in: Progr. Pforta, 1882;
Gg. Schmidt, Das Geschl. v. d. Sch., 1889, II, S. 37-41;
L. Köhler, D. v. d. Sch., Bischof v. Brandenburg, Diss. Halle 1911;
Germania Sacra, Das Bistum Brandenburg I, 1929, S. 40 f. -
Porträts
Grabstein, Abb. in: Kunstdenkmäler d. Prov. Brandenburg, 1907 ff., II, 3, Taf. 59.
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Autor/in
Johannes Schultze -
Zitierweise
Schultze, Johannes, "Dietrich II." in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 676-677 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137849494.html#ndbcontent
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Dietrich III.
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Biographie
Dietrich III., † 26. April 1393, wie sein Leichenstein besagt, als der 33. (richtiger 32.) Bischof von Brandenburg. Dem besonders in der Altmark begüterten Geschlecht der v. d. Schulenburg entstammend, war er ein Sohn Bernhards, des Pfandbesitzers von Betzendorf (unweit Salzwedel), welcher der Stammvater der sogenannten weißen Linie seines Hauses geworden ist. Nachdem D. einige Zeit als Canonicus dem Prämonstratenser-Domcapitel zu Brandenburg an der Havel angehört hatte, wurde er 1363 zu dessen Propst ernannt und gelangte 1365 durch päpstliche Provision zur bischöflichen Würde. Zwar läßt Lentz dies schon im J. 1347 geschehen, doch beruht dieser Irrthum auf einer|Identificirung mit seinem Vorgänger Dietrich Kothe, wie Riedel urkundlich nachgewiesen hat. Waren die Bischöfe von Brandenburg überhaupt berufen bei der Verwaltung der Landesangelegenheiten mitzuwirken, so nimmt auch D. schon unter dem Markgrafen Otto, welchen er mehrfach durch Geldsummen unterstützte, an dem Berliner Landtage behufs Regelung des Münzwesens in der Mark 1369 Theil. Nach der Resignation Otto's erwählte ihn Karl IV. zu seinem Rath mit 100 Mark Silbers jährlicher Besoldung, und als solcher ist er bemüht die Stände der beabsichtigten Erbvereinigung der Mark mit der Krone Böhmen geneigt zu machen, welche Karl IV. auf dem großen Landtage zu Tangermünde am 29. Juni 1374 bestätigte, aber freilich durch die Theilung seiner Länder unter seine Söhne wieder aufhob. Während Sigismunds Abwesenheit fungirte Bischof D., wenn auch nur kurze Zeit, 1383 als Verweser der Mark, und in den traurigen Zeiten, welche bald darauf über dieselbe hereinbrachen, stand er treu auf Seiten des Landesherrn. Seine Diöcese wurde daher von den Feinden des Hauses Luxemburg, auch von seinem Metropoliten, dem Erzbischof Albrecht IV. von Magdeburg (s. d.), bei ihren Streifzügen eben so wenig geschont, als die übrigen Landestheile. So fehlten 1385 dem Domstift zu Brandenburg¶ sogar die Mittel seine Domherren zu erhalten und noch 1393 verwüsteten die Scharen der Fürsten von Anhalt die Umgegend der bischöflichen Burg Ziesar. Dem sterbenden Bischof blieb nur der Bannstrahl zu seiner Vertheidigung. — Für die Hebung des religiösen Lebens in so bedrängter Zeit hatte D. durch die auf einer Synode zu Brandenburg 1380 erlassene Kirchenordnung, die erste in der Mark, zu wirken gesucht. Auch förderte er die Reparatur des Doms zu Brandenburg, sowie den Neubau der Katharinenkirche, welche bald die Hauptzier der Neustadt-Brandenburg werden sollte. Wenn er 1384 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof von Magdeburg und den Bischöfen von Havelberg und Lebus durch einen Ablaßbrief die Wallfahrten zu dem Wunderblut in Wilsnack sanctioniren half, so folgte er darin eben der herrschenden Richtung seiner Zeit. Daß das frühere Subjectionsverhältniß seines Sprengels zum Erzstift Magdeburg durch die verschiedene politische Parteistellung des Suffraganbischofes und seines Metropoliten sich lockerte, ist begreiflich, und wurde dasselbe auch später nur theilweise wieder hergestellt.
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Literatur
Außer den älteren Stiftshistorien von Lentz (1750) und Gercken (1766) vgl. Riedel, Cod. dipl. Brandenb. I. Abth. V und VII, sowie Danneil, Das Geschlecht der v. d. Schulenburg, 2 Bde. 1847.
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Autor/in
Schwarze. -
Zitierweise
Schwarze, "Dietrich II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 175-176 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137849494.html#adbcontent