Oliver Dörr geht der Europäisierung der
deutschen Rechts- und Verfassungsordnung nach
und untersucht den grundrechtlichen Anspruch des Einzelnen
darauf, seine subjektiven Rechte aus EG-Recht (z.B. Freizügigkeit,
Aufenthalt, Nichtdiskriminierung) vor deutschen Gerichten
geltend zu machen und sich gegen belastendes EG-Recht
gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Oliver Dörr untersucht die zunehmende Europäisierung der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung, die auch das prozessuale Hauptgrundrecht des Grundgesetzes, die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, erfaßt. Denn daraus folgt einerseits, daß der einzelne einen grundrechtlichen Anspruch darauf hat, seine subjektiven Rechte, die ihm das EG-Recht gewährt (z.B. Freizügigkeit, Aufenthalt, Nichtdiskriminierung), vor deutschen Gerichten geltend zu machen. Auf der anderen Seite gibt ihm die Verfassungsnorm das Recht, sich vor deutschen Gerichten gegen den Einfluß belastenden EG-Rechts zur Wehr zu setzen. Oliver Dorr zeigt auf, inwieweit deutsche Gerichte in diesem Zusammenhang (noch) zuständig sein können.