Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder
von
Christian Heitsch

Stand: 28.11.2001
Bibliographische Beschreibung
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Die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder ist alles andere als ein schlichter technischer Exekutionsvorgang. Wie Christian Heitsch zeigt, wird sie von den verfassungsgestaltenden Entscheidungen des Grundgesetzes für den Bundesstaat, die Demokratie und den Sozialstaat beeinflußt. Den Ländern bleiben zudem erhebliche Freiräume für eigenständige politische Gestaltung.

Indem das Grundgesetz den Ländern die Ausführung der Bundesgesetze sowie des unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts zuweist, konstituiert es eine besondere Form der vertikalen Gewaltenteilung.

Christian Heitsch arbeitet deren wesentliche Strukturen unter Berücksichtigung der Problemgeschichte deutscher föderaler Ordnung seit 1815 sowie unter Würdigung des demokratischen und sozialen Charakters unseres heutigen Bundesstaats heraus. Dabei zeigt sich, daß die Ingerenzrechte, die der Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung und der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung stehen, den Ländern noch erheblichen Raum lassen, beim Vollzug der Bundesgesetze unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Geltungsgrund der Bundestreue kann unter dem Grundgesetz weder das �Wesen� des Bundesstaates sein, noch die Anknüpfung an rechtsstaatliche Grundsätze, noch der offene oder verdeckte Rückgriff auf das �bündische Prinzip� der Verfassungsverträge von 1867/1870.

Vielmehr kommt nur die vorsichtige Erweiterung ausdrücklich normierter Informations-, Rücksichtnahme- und Mitwirkungspflichten in Betracht. Als Maßstab richterlicher Streitentscheidung ist die Bundestreue daher strikt subsidiär. Unter Berücksichtigung politikwissenschaftlicher Erkenntnisse unterzieht der Autor die extensive Auslegung der Zustimmungsrechte des Bundesrats einer Grundsatzkritik. Nach systematischer Betrachtung aller Anwendungsfälle der Auftragsverwaltung kristallisieren sich zwei Varianten dieses Verwaltungstyps mit unterschiedlich weit reichenden Steuerungsbefugnissen der Bundesregierung heraus.

Christian Heitsch kommt zu dem Ergebnis, daß die prinzipielle Anknüpfung der Ausgabenlast an die Verwaltungskompetenz entgegen verbreiteter Kritik weiterhin sachgerecht ist, und daß die gegenseitige Haftung des Bundes und der Länder für fehlerhafte Verwaltung eine wesentliche Schutzfunktion für beide staatlichen Ebenen entfaltet.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen